Hallo,
vorweg ich wünsche mir sachliche Antworten, keine beschwerden über mögliche, falsche Rechtschreibung oder das ich zu faul sein, arbeiten zu gehen. Ich muss mich zwar nicht rechtfertigen, aber ich bin mit knapp 30 jahren derzeit kaputt geschrieben.
Ich habe am 21. Juni ein Darlehen benatragt und auch bewilligt bekommen und diekt bar ausgezahlt bekommen. Bis zum 10. habe ich den Verwendungsbeleg einzureichen, mache ich auch.
Vor einigen Wochen habe ich Wohngeld beantragen müssen laut meines SB der Arge. Habe ich auch gemacht, bzw doppelt und dreifach gemacht, da die Papiere die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt angeblich nicht erreicht haben. Übrigens darf ich morgen unter Beruhigungsmitteln wieder zur Post rennen und erneut die Anträge abschicken. (Beruhigungsmittel aus dem grunde da ich unter einer Sozialphobie leide. Der Kontakt zu anderen menschen die mir unbekannt sind, ist für mich eine derzeit unerträgliche Situation. Ich kann weder Bus fahrem, noch wirklich Ämtergänge erledigen, selbst zu meinem psychologen kann ich nur leicht sediert mit den entsprechenden Medikamenten fahren, ich war bereits in stationärer Behandlung und werde derzeit ambulant weiter therapiert. Ich vermitte mir auch abfällige Kommentare zu dieser Krankheit. Niemand, der das nicht selbst hat oder hatte, kann beurteilen, wie es mir geht.) da sie mal wieder in den Postbergen im Rathaus verschwunden sind.
Ebenfalls am 21. Juni 2010 habe ich eine Kontoänderung durchgegeben und mir wurde gesagt, ja ok ist alles noch rechtzeitig. Ich hab nen vorgefertigten Schrieb meiner Bank abgegeben, man versicherte mir, die Zahlungen würden pünktlich eingehen.
Tja, heute war kein Geld da.
Ich vermute das es nur an der Kontoänderung liegt, aber kann die Arge ohne Bescheid einfach das Geld sperren, weil die Anträge bei der Wohngeldstelle angeblich nicht eingegangen sind?
Sperre Ohne Mitteilung von Arbeitslosengeld 2
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Beitrag von klumpfussindianer - 30.06.10 - 20:55 Uhr
Beitrag von babe2006 - 30.06.10 - 21:03 Uhr
Hallo,
erstmal keine Vorwürfe... aber heute ist erst der 30.
Zahlungen müssen laut Arge am 1. des Monats aufm Konto sein.
Ruf doch beim Servicecenter der Arge an und frag nach ob das Geld angewiesen sei.
Im übrigen, wieso bekommst du Wohngeld? Fällt das im Falle von ALG2 nicht weg???
lg
Beitrag von klumpfussindianer - 30.06.10 - 21:08 Uhr
Du, wenn ich das wüsste!
Ich bekam von der Arge einen brief, ich solle gefälligst bis dann und dann einen Antrag auf Wohngeld stellen, was ich auch brav gemacht habe.....
Beitrag von babe2006 - 30.06.10 - 21:13 Uhr
Das war aber während dein Freund in Ausbildung war?? oder... das hat sich ja heute geändert...
dann sprich doch morgen mal selbst bei der Arge vor.
Beitrag von klumpfussindianer - 30.06.10 - 21:15 Uhr
Mein Freund in Ausbildung?
Ich habe zwar einen, aber dieser Mensch ist weder in Ausbildung noch führen wir einen gemeinsamen Haushalt......
Ich habe vor da morgen hinzugehen.,.....hätte ja sein können, das hier jemand Ratschläge hätte....
Beitrag von king.with.deckchair - 30.06.10 - 23:02 Uhr
1. Mit Sicherheit stand nicht "gefälligst" in dem Brief.
2. Stand mit Sicherheit auch in dem Brief, dass man die Leistung versagt oder entzieht, wenn der Nachweis über die Antragstellung nicht bis dann und dann erbracht wird.
Ich finde es unmöglich: DU verbittest dir Dinge, und dichtest gleichzeitig Dinge hinzu (gefälligst). Du hast übrigens Wohngeld nicht "gefälligst" zu beantragen, sondern weil es - so es dir zusteht - die vorrangige Leustung vor ALG II ist. So ist die Rechtslage. Kein gelangweilter SB ist von sich aus auf die Idee gekommen, dir zu schreiben, du könntest doch "gefälligst" mal Wohngeld beantragen.
Das Ganze nennt sich Mitwirkungspflichten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12a.html
Es ist zur Klärung deines ALG II-Anspruchs nötig, dass du Wohngeld beantragst, folglich gilt:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
Folgen fehlender Mitwirkung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__66.html
Du hättest also um Aufschub bitten müssen, wenn du den Nachweis nicht fristgerecht erbringen kannst. Tipp: ARGE kontaktieren und um Aufschub bitten, wegen und weil...
Dann kann
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__67.html
greifen.
Beitrag von klumpfussindianer - 30.06.10 - 23:37 Uhr
1. Stand in dem Brief, das bis dann und dann der Antrag eingegangen sein sollte bei der Stadt, wo er aber mehrfach nicht ankam, ich hab mir den Hintern wund telefoniert und Koteletts an die Backe geredet mit der SB der Stadt.....die war im Gegensatz zum ARGE - SB sehr freundlich und sagte mir sogar, das nicht selten Post bei denen nicht ankommt durch den hausverteiler, diese Dame hat auch die Frist gegenüber der Arge verlängert.
2. Habe ich das nicht wirklich begriffen mit dem Wohngeld da mir vorhergesagt wurde Arbeitslosengeld 2 und Wohngeld schliessen sich aus, vom selben SB und habe dann nochmal nachgefragt und stell dir vor der Typ hat wirklich gesagt, er könne mir das eben auch nicht erklären und ich solle GEFÄLLIGST den Antrag stellen und nicht fragen.
Zieh dir doch nicht gleich fremde Schuhe an! Du hast nicht einen Pieps Ahnung, wie es in meiner Zuständigen Arge abgeht, da geht manchmal schon nichts mehr ohne RA, den ich leider schon mehrfach hinzuziehen musste, weil ich einfach abgewimmelt wurde, von SB sowie Beschwerdestelle. Was den Staat im Endeffekt nochmehr gekostet hätte, obwohl es vermeidbar gewesen ist.
Ich werde oft als Simulant betitelt von den SBs und darf mir so einige Gemeinheiten anhören, trotz Atteste, trotz das sie sehen, wie benebelt ich da teilweise sitze.
Und ja ich habe auch einen Antrag auf Betreuung gestellt, aber wurde abgelehnt.....klasse trotz attestierter Krankheit, Gutachten bla bla bla....
Wenn man jeden Monat mindestens einmal zur Arge rennen muss, weil angeblich Sachen nicht ankommen (Nachweise usw) oder weil die SBs mir Dinge zusichern teils auch schriftlich, die nicht eintreten, ist man irgendwann genervt.
Ich bemühe mich nach Leibeskräften immer wieder meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, kann aber eben nicht "mal eben so" wie jeder andere Mensch hier und dort hin fahren und immer wieder kriegt man eine vor den Busch gelatzt.
Mir wurde sogar schon die Therapie angekriedet. Ich sei schon so lange in Behandlung, helfe ja eh nichts, dann solle ich eben mit meinem Hintern zu Hause bleiben und dem Staat auf der Tasche liegen.....O-Ton meiner Beraterin........
Beitrag von king.with.deckchair - 30.06.10 - 21:32 Uhr
"Zahlungen müssen laut Arge am 1. des Monats aufm Konto sein"
Unsinn.
Beitrag von tomama - 30.06.10 - 22:45 Uhr
Hallo,
ich möchte Dir nur kurz schreiben, daß man in solch einem Fall wie Deinem Hilfe bekommen kann. Für sämtliche finanziellen Dinge. Da gibt es Betreuer, die Dich unterstützen, solange es nötig sein wird. Da muß man sich auch nicht für schämen. Und vor allem brauchst Du nicht sediert Wege auf Dich nehmen, die Du krankheitsbedingt nicht schaffst.
Mit der anderen Sache, ob die Arge einem daß rechtzeitig mitteilt, wenn eine Sperre verordnet wird, da kenn ich mich nicht mit aus, sorry...
lg Tomama
