Elterngeld 2.Kind

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Beitrag von austernfischer - 01.07.10 - 09:50 Uhr

Hallo, im September erwarten wir ein Baby und Mika wird im August 2 und meine Frau hat seit der Geburt von Mika nicht mehr gearbeitet.

Da es ein geplanter Kaiserschnitt wird möchte ich ab Geburt die Betreuung von Mika übernehmen. Nur welcher ist der finanziell beste Weg?

Bisher wollte ich unbezahlten Urlaub nehmen und dann als Haushaltshilfe fungieren, wo dann die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt.

Alternativ denke ich über einen Monat Elternzeit ab Beginn nach...

Was steht uns da zu? Bzw. danach meiner Frau? Oder was bekommen wir überhaupt wenn ich wieder arbeite? 300 Euro und 75 Euro Geschwisterbonus?

Kennt sich da einer aus ?

Beitrag von anyca - 01.07.10 - 10:05 Uhr

Du kriegst 67% Deines Nettogehalts in Deinen Partnermonaten (ich glaube, man muß dann aber zwei nehmen, oder? Bin mir da nicht sicher), Deine Frau wird 300 Euro plus Geschwisterbonus kriegen.

Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 13:03 Uhr

ab wann gilt das eigentlich mit den 63% ???

Beitrag von kati543 - 01.07.10 - 10:06 Uhr

Hast du mal gefragt, ob die Krankenkasse in solch einem Fall die Kosten für die Haushaltshilfe übernimmt? Eigentlich nämlich nicht (du gehst doch davon aus, dass der KS unproblematisch ist, oder gibt es Schwierigkeiten, die absehbar sind?). Deine Frau bleibt ja dann mit dem Säugling entsprechend länger in der Klinik. Und im Normalfall ist sie zwar danach nicht 100%ig wieder fit, aber schon so weit, dass sie sich zumindest um das Baby kümmern kann. Haushaltshilfe wird nach einer Entbindung ca. 6 Tage gewährt. So lange ist sie aber auch im Krankenhaus nach einem Kaiserschnitt.
Die wahrscheinlich bessere Alternative wäre Elterngeld zu beantragen und in Elternzeit zu gehen. Normal habt ihr gemeinsam Anspruch für 14 Monate Elterngeld, wobei du mindestens 2 Monate nehmen musst, ansonsten sind es nur 12 Monate. Den Geschwisterbonus bekommt ihr auf alle Fälle für die ersten Monate. Den letzten Monat definitiv nicht (falls dein Kind jetzt nicht eher kommt) und beim vorletzten bin ich mir nicht sicher. Deine Frau nimmt automatisch Elternzeit für die Zeit des Mutterschutzes (das geht nicht anders). Allerdings kannst du auch parallel Elternzeit nehmen.

Beitrag von austernfischer - 01.07.10 - 10:38 Uhr

die Kosten für die Haushaltshilfe werden übernommen, das ist geklärt. Wg. der Betreuung unseres 2-jährigen...

14 Tage würden sie zahlen bzw. abhängig vom Attest des Frauenarztes und der sieht 14 Tage als realistisch an.

aber die Geschichte mit dem unbezahlten Urlaub zieht für mich Fragen wie Krankenversicherung in der Zeit nach sich...und das ist bei Elterngeld definitiv einfacher geregelt und ich habe einen Rechtsanspruch darauf. Bei der unbezahlten Variante bin ich auf den AG angewiesen auch wenn der , zumindest mündlich, wohl damit einverstanden ist.

Beitrag von susannea - 01.07.10 - 12:09 Uhr

Mein Mann war bei der zweiten Geburt eine Woche als Haushaltshilfe zuhause und das hat dann alles unsere KK gezahlt. KK usw. musste er auch nciht zahlen.

Da er Teilzeit in Eltenzeit gemacht hat, hatte er hinterher sogar fast 100% Einkommen raus, denn den Einkommensverlust kriegst du ja übers ELterngeld und als HH ersetzt. UNd die Erstattung als HH wird weder beim Progressionsvorbehalt noch beim Elterngeld angerechnet.

Also ich würde ganz klar sagen, beides!

Beitrag von line81 - 01.07.10 - 10:49 Uhr

Hallo,

erstmal schön, dass Du Dir die Zeit für die Familie nehmen willst.

Ich habe mit meinem Mann auch damals das Problem und er hat gleich nach der Geburt die 2 Vätermonate genommen. Das hat uns sehr viel geholfen und als Familie sehr gut getan. Gerade weil ein 2. Baby ja ne enorme Umstellunf für alle ist. Anschließend hat er noch Urlaub genommen. So waren wir 3 Mon. zusammen.

Er bekam 67% seines Gehaltes und den Geschwistervonus gab es für uns auch. Aber der muss ja nicht nur 75€ sein, sondern beträgt 10% Deines Elterngeldes. Würde sich ja vielleicht in den 2 Monaten für Dich lohnen?
Hat Deine Frau jetzt Geld sprich Einkommen zur VErfügung gehabt nach dem das Elterngeld bemessen wird? Wenn nein, wird sie "nur" die 300€ bekommen + 75€ Geschwisterbonus. Den gibt es nur bis zum 3. Geb. des Geschwisterkindes.

Was spricht denn gegen die Elternzeit/Vätermonate? Warum denkst Du über unbezahlten Urlaub nach?

LG Line

Beitrag von austernfischer - 01.07.10 - 11:29 Uhr

dagegen spricht das finanzielle ein bisschen. Vor 2 Jahren bekam meine Frau auch gutes Geld da sie vorher gearbeitet hat. Jetzt halt nicht mehr. Aber 1 Monat sollte nicht so das Problem sein. 2 Monate sind reizvoll...

den Urlaub habe ich jetzt, da wir auch noch 14-jährige Zwillinge haben und die brauchen ja auch ihre Zeit & ich ehrlich gesagt auch mal ein bisschen Urlaub mehr (3Wochen)...

letztes Jahr war ich dann auch die Monate 12-14 zu Hause, das war schon toll

Beitrag von kessita - 01.07.10 - 13:41 Uhr

Hi,

du müsstest mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen um Elterngeld zu bekommen.

LG

Beitrag von austernfischer - 05.07.10 - 14:17 Uhr

tja, dann darf ich halt 2 Monate nicht ins Büro...

ich glaube ab Geburt 2 Monate zu Hause per Elternzeit ist das Beste für uns....dann muss ich wohl mal meine Arbeitgeber darüber informieren. Der fand das letztes Jahr schon so toll....#rofl