Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die ich einfach nicht richtig geklärt bekomme. Und zwar geht es darum, welche Steuerklassen mein Mann und wir nehmen. Wir sind frisch verheiratet und überlegen (aufgrund Kinderwunsch in den nächsten Monaten) die Steuerklassen in III (ich) und V (er) zu ändern, obwohl wir ungefähr dasselbe verdienen (Differenz von 400 € brutto).
Jetzt habe ich aber gehört, dass es bei der Konstellation sehr oft zu einer Nachzahlung kommt. Andere sagen es kommt auf so viele Dinge an, wie Werbungskosten usw. Ich versteh das alles nicht, Thema Steuern ist gaaanz schlimm
Ist das so, woher weiß man das, kann man das berrechnen ohne großen Aufwand?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
welche Steuerklasse (Elterngeld)
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Beitrag von schne82 - 01.07.10 - 13:09 Uhr
Beitrag von wemauchimmer - 01.07.10 - 13:23 Uhr
Also: Egal welche Steuerklasse Ihr nehmt - 3/5, 4/4, 5/3 - Ihr zahlt immer für dieselben Bruttoeinkünfte dieselbe Summe an Steuern fürs Jahr. Je nach Variante bekommst Du weniger oder mehr Netto raus, dafür mußt Du mehr oder weniger nachzahlen. Rechnest Du die Nachzahlung/Erstattung und die monatlichen Abzüge zusammen, kommt immer das Gleiche raus.
Es ist also nur die Frage, ob Du jetzt mehr Geld hast oder dafßr eben später (nach der Steuererklärung).
Beim Elterngeld ist das ganz anders. Das berechnet sich nach Deinem Nettogehalt. Und das bedeutet, wenn Du Dein Nettogehalt erhöhen kannst (und das kannst Du durch Wahl der Steuerklasse 3) dann bekommst Du auch mehr Elterngeld.
Deshalb ist es normalerweise am besten, wenn Du die Klasse 3 nimmst - nicht wegen Steuerlast/Nachzahlung, sondern eben wegen dem Elterngeld.
LG
Beitrag von susannea - 01.07.10 - 13:29 Uhr
Selbst wenn es zu einer NAchzahlung kommt, dann zahlt ihr letztendlich die selbe Summe an Steuern wie bei 4/4 nur zum anderen Zeitpunkt, aber dein Elterngeld ist höher als bei 4/4.
Beitrag von schne82 - 01.07.10 - 13:37 Uhr
danke für eure Antworten... ihr glaubt aber nicht, was ich nicht schon alles gehört habe. Habe eine Bekannte mal rechnen lassen, die hat auch ganz komische Dinge rausbekommen...z.B. auch dass wir bei I / I ne Nachzahlung haben müssten, obwohl das ja dasselbe ist wie IV/IV und wir bisher immer was zurückbekommen haben.
ICH war bisher auch imemr der Meinung, dass man ja an und für sich nicht in einer Konstellation pro Jahr erheblich mehr Steuern zahlen muss. Warum auch? mein Brutto ändert sich ja nicht, warum sollte ich auf einmal im Jahr 2000 € mehr Steuern zahlen sollen? aber viele meinten, ich sollte mich auf ne Nachzahlung gefasst machen, die locker 1000-2000 € sein kann... wobei es auch sein kann, dass die das Jahr nach der Elternzeit meinen...
leider kenn ihc mich bei dem Thema gar nicht aus. Woher wisst ihr das genau, wenn ich fragen darf?
Beitrag von kati543 - 02.07.10 - 09:14 Uhr
I/I gibt es nicht. I bekommen ausschließlich unverheiratete Menschen. II ist für alleinerziehende. Die Steuerklassen III, IV, V sind für verheiratete und die VI für eine zweite Lohnsteuerkarte bei einem 2. job.
Beitrag von carlos2010 - 01.07.10 - 13:40 Uhr
Das kommt doch immer auf Euer Gesamtbruttoeinkommen an. Die Steuern zahlt ihr doch so oder so.
Also wir hatten bis vor kurzem auch 4/4 und haben jetzt auf 3(ich) und 5 (mein Mann) umgestellt, da ich schwanger bin.
Da ich eh mehr verdiene als mein Mann ist das für das EG sehr gut.
Bei uns hebt es sich übrigens auf, dass was ich mehr habe hat mein Mann weniger, also kann es somit zu keiner Nachzahlung kommen.
Bis jetzt haben wir immer ca. € 1.500,-- zurückbekommen und das wird sich dadurch nicht großartig ändern, da wir ja auch nicht mehr "Netto" zur Verfügung haben.
LG
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 13:46 Uhr
bist du sicher das es zu keiner nachzahlung kommt?? bei uns würde das was ich in 3 mehr bekomme mein mann in 5 weniger erhalten... also genau wie bei euch...
aber ich habe gehört das es bei 3/5 fast immer zur nachzahlung kommt!?
Beitrag von carlos2010 - 01.07.10 - 13:49 Uhr
Wieso sollte es?
Wenn Du das mehr hast, was Dein Mann weniger hat; zahlt doch Dein Mann die Steuer mehr??
Ihr habt doch die gleiche Steuerlast, nur unterschiedlich verteilt und lt. unseres Steuerberaters kommt es nicht zu einer Nachzahlung.
Erst in dem Jahr, wenn ich das EG beziehe, müssen wir nachzahlen.
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 13:54 Uhr
wir haben 4/4 und ich wollte im august in 3/5 wechseln - ich beziehe noch elterngeld, also kommt es in 2011 für 2010 zur nachzahlung richtig??
kommt auch eine nachzahlung in 2010 für 2009 bei 4/4 durch das EG zur nachzahlung??
und wenn ich in 2011 wieder mama werde und mein mann in 4/4 wechselt, kommt dann auch ne nachzahlung?
ich blick da nich ganz durch, will aber auch nich zum steuerberater... sind sie so teuer oder bilde ich mir das nur ein???
Beitrag von carlos2010 - 01.07.10 - 13:59 Uhr
Da kann ich Dir leider auch nicht weiterhelfen.
Wir haben für so etwas einen Steuerberater; für mich sind das alles böhmische Dörfer.
Ich weiß nur, dass man ungefähr 10% des ausgezahlten Elterngeldes nachzahlen muss.
Alles Gute
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 14:07 Uhr
huch sooooooo viel???? wieso das denn????
dann ziehen die einem schon 75€ für die bearbeitung ab und dann noch sowas...
jetzt fall ich ja echt aus allen wolken!!
ich bin völlig blank und gehe dann praktisch arbeiten dafür das ich das elterngeld zurückzahlen darf?? die spinn ja wohl...
vorher informieren hin oder her, deshalb hätte ich mein baby trotzdem bekommen 
und dann noch die hohen kiga gebühren
das geld was ich wieder mehr verdiene (anstatt EG) schmeiss ich für die kita raus.... was ein geiler staat.........
Beitrag von schne82 - 01.07.10 - 14:03 Uhr
ja das mit dem nicht mehr netto stimmt ja auch, wir hätten bei III/V sogar monatlich ca. 70 € weniger netto.
hab nochmal ne andere frage, da wir jetzt verheiratet sind müssen wir die steuererkl. ja jetzt zusammen veranlagen oder??
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 14:07 Uhr
im jahr der eheschliessung könnt ihr noch getrennt machen, danach nimmer!
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 14:09 Uhr
das ist im übrigen auch der grund warum ich meine erklärung für 2009 noch nicht gemacht habe
denn wenn ich einzeln mache, hatte ich das gefühl wir bekommen mehr zurück
Beitrag von kati543 - 02.07.10 - 09:16 Uhr
Das ist Quatsch. Im Mantelbogen muß du ankreuzen, ob ihr zusammen veranlagt werdet oder getrennt. Es ist durchaus möglich auch als Verheiratete 2 Steuererklärungen abzugeben.
Beitrag von carlos2010 - 01.07.10 - 14:09 Uhr
Müsst Ihr nicht.
Ihr könnt gemeinsam eine Steuererklärung machen oder auch getrennt.
Bei uns hat die gemeinsame Veranlagung ca. €150,-- mehr gebracht.
Das könnt Ihr aber mit jedem Steuerprogramm selbst ausrechnen.
Man kann auch vom FA eine Einzelauswertung zusätzlich anfordern, wenn Ihr diese braucht!
LG
Beitrag von schne82 - 01.07.10 - 14:21 Uhr
oh Gott , das hört sich kompliziert an...
Beitrag von carlos2010 - 01.07.10 - 14:15 Uhr
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/ehegattenveranlagung.html
hier noch ein Link zur Veranlagung.
LG
