Hallo!
Mal ne Frage an Euch!
Hab letztes Jahr von Mitte August-Ende Dezember ne Teilzeitstelle gehabt,zusätzlich bekamen wir ergänzendes ALGII.
Hab nun Post bekommen,daß ich eine Lohnsteuerrückerstattung von ner netten Summe bekomme. Ich hab aber gehört,daß die Arge das "einkassiert",salopp ausgedrückt,ich also davon nichts habe. Ist das richtig? Das Geld ist ja von meinem Verdienst abgezogen worden.Ich hab dafür ja gearbeitet.
Bitte um Berichtigung,wenn ich etwas falsch sehe.Ist das erste Jahr,daß es bei mir so läuft und würden uns natürlich sehr freuen,wenn wir das Geld nutzen könnten. Die Dame von der Lohnsteuerholfe konnte mir dazu leider nichts sagen.
Vielen Dank schon im Voraus!
Rückerstattung Lohnsteuer und Arge
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Beitrag von bobb - 01.07.10 - 13:12 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.07.10 - 13:16 Uhr
Hallo
Du hast aber auch Leistungen vom Staat bekommen.
Beziehst du diese noch?
Es wird als Einkommen gezählt und angerechnet. Ob teilweise oder komplett, weiss ich nicht.
Bianca
Beitrag von bobb - 01.07.10 - 13:57 Uhr
Ist richtig. Wir beziehen diese auch weiterhin und aus gesundheitlichen gründen werden wir wohl leider auf Dauer nicht davon wegkommen(lange geschichte).
Beitrag von windsbraut69 - 01.07.10 - 13:35 Uhr
Die ARGE kassiert das Geld nicht ein und natürlich könnt Ihr es nutzen, um Euren Lebensunterhalt zu decken!
Ihr bekommt dann eben weniger ALGII.
Gruß,
W
Beitrag von bobb - 01.07.10 - 13:54 Uhr
Daß das so läuft,weiß ich auch.Das meine ich mit einkassieren,weil wir dann neben dem Lebensunterhalt nichts davon haben.
So können wir das in dem Sinne nicht nutzen und das ist meine Frage gewesen.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.07.10 - 14:00 Uhr
Hallo
Doch, ihr habt was davon. Nämlich das ihr euren Lebensunterhalt nehr alleine finanieren könnt.
Ist doch auch schön
BIanca
Beitrag von bobb - 01.07.10 - 14:07 Uhr
Das stimmt schon,keine Frage!
Hätte auch gerne länger diesen job gehabt und mein Freund würde uns auch gerne ernähren...
Beitrag von windsbraut69 - 01.07.10 - 14:53 Uhr
Ja, dann seid doch froh, Euch wieder ein Stückchen selbst zu versorgen mit der Erstattung.
Beitrag von windsbraut69 - 01.07.10 - 14:51 Uhr
Findest Du es nicht nützlich, Deinen Lebensunterhalt (teilweise) decken zu können?
Sorry, aber im Zusammenhang mit Transferleistungen finde ich es nicht okay, zu sagen, man hätte nichts vom Geld, weil man davon leben muß.
Beitrag von vwpassat - 01.07.10 - 17:26 Uhr
Ist doch immer das Gleiche.
Das ALGII wird als "Grundlohn" gesehen, alles zusätzliche ist dann Bonus. Verzichten will man aber nix.
Beitrag von windsbraut69 - 01.07.10 - 17:34 Uhr
Verkehrte Welt.
Ich dachte, das bedingungslose Grundeinkommen wäre noch ein Hirngespinst...
Beitrag von bobb - 02.07.10 - 08:09 Uhr
Uns schwups wird wieder auf die ALGII-Bezieher rumgehackt.Wir würden gerne ohne leben!Und verzichten können wir.Für Extras arbeiten wir,was wir können,nebenbei.
Beitrag von vwpassat - 01.07.10 - 14:10 Uhr
Du kannst Dich freuen.
Denn Du kannst das Geld nutzen.
Bekommst halt entsprechend weniger ALGII.
Und das wiederum freut mich und alle anderen "Einzahler" in dieses System.
Beitrag von goldtaube - 01.07.10 - 14:42 Uhr
Zitat:
Einkommens-Steuererstattung (11.60)
(6) Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwal-tung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf
Beitrag von birti - 01.07.10 - 18:55 Uhr
Hi,
ich möchte mich hier mit einer Frage anhängen (wir haben einen Mitarbeiter, der in ALG II-Bezug ist/war, letztes Jahr bei uns im befristeten Vertrag gearbeitet hat und dem lt. seinen Worten zum Zeitpunkt der Rückzahlung soviel abgezogen wurde, dass es einem "Einkassieren" gleichkam).
Lohnsteuerrückzahlung bedeutet ja, dass in dem betroffenen Steuerjahr zuviel Steuer vom Arbeitnehmer gezahlt wurde. Es handelt sich um vom AN erwirtschaftetes Geld aus einer Phase, in der kein ALG II bezogen wurde. In unserem Fall ist das besonders krass, weil viel der Rückerstattung durch Fahrerei (Stichwort: "wechselnde Baustellen" bis zu 60 km Anfahrt) entsteht.
Nach meinem Empfinden würde die Erstattung somit dem AN zustehen. Alternativ könnte der AN sich doch einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, der seine monatliche Steuerlast geringer werden lässt und somit auch die Rückerstattung im Folgejahr. Und somit würde der ALG II-Bezug sich weniger mindern.
Mach ich da irgendwo einen Denkfehler? Würde mich über eine klare Antwort sehr freuen.
b.
