Hallo,
bei mir stellt sich folgende Situation da! Ich habe am 05.06. meine Tochter zur Welt gebracht! *freu* Mein Mutterschaftsurlaub geht bis 31.07.
Mein Arbeitsvertrag endet auch am 31.07.!
Was habe ich dann für ein Bezugszeitraum 05.06.10 bis 05.06.11???
Muss ich sonst noch was beachten?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
Bezugszeitraum Elterngeld??
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Beitrag von anika01 - 01.07.10 - 13:22 Uhr
Beitrag von susannea - 01.07.10 - 13:36 Uhr
5.6. bis 4.6.11
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 13:44 Uhr
wenn du 1 jahr elternzeit nimmst dann 5.6.2010-4.6.2011
nimmst du 2 jahre oder drei eben um die zeit länger... aber dann ändert sich auch das elterngeld!
Beitrag von goldie99999 - 01.07.10 - 15:30 Uhr
Wenn der Arbeitsvertrag am 31.07. ausläuft hat sie keine ElternZEIT. Sie bezieht lediglich ElternGELD. Ohne AG (=ruhendes Beschäftigungsverhältnis) gibt es keine Elternzeit.
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 16:00 Uhr
bleib mal unruhig, dann klappts auch mit den nachbarn 
lass mir doch mal nen schreibfehler... mein gott, das hier immer gleich alles so ausflippen müssen. kommt doch aufs selbe raus oder nich???
Beitrag von goldie99999 - 01.07.10 - 16:08 Uhr
Bitte? Ich hab Dich nur korrigiert, mehr nicht 
Und nö, es kommt nicht "aufs selbe raus", denn ohne ruhendes AV ist man beispielsweise nur im Bezugszeitraum des EG beitragsfrei krankenversichert und RV- technisch als auch für beispielsweise ALG- Anwartschaften spielt es eine große Rolle, ob man in EZ ist oder eben nicht.
Geh lieber aus der
, dann fühlst Du Dich vielleicht nicht so schnell angegriffen
Beitrag von kleiner-bengel - 01.07.10 - 16:28 Uhr
ich geh gar nicht in die sonne, is mir viel zu heiss 
so gut wie du, kenne ich mich natürlich nicht aus und dann macht es natürlich einen großen unterschied!!
aber für den bezugszeitraum, was ja die frage war, war es in meinem auge egal wie ich es nenne...
wie kommts das du dich so gut auskennst??
Beitrag von susannea - 01.07.10 - 20:42 Uhr
Stimmt, der Bezugszeitraum bleibt immer maximal 14 MOnate für Alleinerziehnede oder 12 für andere! ;)
Beitrag von susannea - 01.07.10 - 20:41 Uhr
Neuerdings ist man wohl einheitlich auch im Auszahlungszeitraum kostenlos krankenversichert ;) BIsher waren es ja nur einzelne Bundesländer!
Für ALG-Anwartschaft spielt übrigens nur eine Rolle ob man beim Eintritt des Mutterschutzes ein AV hatte. DAs reicht um damit die Anwartschaft zu erwerben auch ohne Elternzeit!
Beitrag von susannea - 01.07.10 - 20:39 Uhr
DAs ist falsch. Der Bezugzeitraum vom Elterngeld bleibt trotzdem 5.6.-4.6.2011, nur der Auszahlungszeitraum wird dann länger!
