Urlaub und ARGE = Ärger?

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Beitrag von romy76 - 01.07.10 - 13:56 Uhr

Hallo, ich habe folgende Frage:

Ich fahre am Montag für 4 Tage weg. Muss ich mich von der ARGE abmelden, wenn ja, wird mir dann gleich das Geld gekürzt für diese Zeit? Wie verhält sich das?

Beitrag von schnullertrine - 01.07.10 - 14:27 Uhr

Hallo,

man muss auf jeden Fall sagen, dass man für ein paar Tage wegfährt. Denn als Arbeitsloser hast du keinen direkten Urlaubsanspruch, du musst ja immer verfügbar sein.

Das habe ich dazu im Netz gefunden, ist zwar von der ARGE Frankfurt am Main aber soweit ich weiß gilt das ganze auch Deutschlandweit.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_169620/Dienststellen/RD-H/Frankfurt/Agentur/Presse/Presseinfo/2009/070-Urlaub-fuer-Arbeitslose.html

Ob sie dir das Geld kürzen werden weiß ich nicht. Aber das Risiko einzugehen es evtl. zu verheimlichen würde ich auch nicht.

LG

Beitrag von romy76 - 01.07.10 - 14:31 Uhr

Hm, Danke, aber nun weiß ich genau so viel wie vorher. Dass ich es melden muss ist mir schon klar. Ich würde gern nur wissen wollen, ob mir auch Geld gekürzt würde.

Beitrag von schnullertrine - 01.07.10 - 14:36 Uhr

Deine Frage war doch auch ob du dich abmelden musst #kratz Wie dem auch sei, du wirst nicht darum herumkommen da anzurufen und dann wirst du es erfahren. Oder du rufst da mal im Callcenter an unter anderen Namen und fragst einfach mal so nach was wäre wenn, das ist auch noch Möglichkeit.

lg

Beitrag von goldtaube - 01.07.10 - 14:32 Uhr

Es ist so, dass du keinen Urlaubsanspruch hast. Die ARGE kann und soll eine Ortsabwesenheit (bis zu 21 Tage pro Jahr) genehmigen, wenn in der Zeit nichts besonderes anliegt.
Diese Erlaubnis kann man sich auch kurz vorher einholen.
Wenn du die Erlaubnis hast und wegfährst, bekommst du für die Zeit ganz normal das Geld weiter.

Fährst du ohne Erlaubnis weg und die bekommen das raus, dann wird dein ALG II für diese Tage die du weg warst gekürzt.