Frage wegen Unterstützung bei Trennung

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Beitrag von pssst77 - 01.07.10 - 15:39 Uhr

Hallo!

Ich habe gehört,dass mein Mann,der jetzt auszieht,sich auch an der Miete beteiligen muß,kann das stimmen?
Außerdem wollte ich mal wissen,ob man außer evtl.Wohngeld noch anderweitig Unterstützung vom Staat bekommt.
Das Thema ist,dass ich mit den Kindern erstmal in der Wohnung bleiben möchte,um ihnen neben der Trennung wenigstens das gewohnte Umfeld behalten zu lassen.Die Wohnung ist aber eigentlich zu groß und auch nicht unbedingt günstig,gibt es da trotzdem die Möglichkeit,eine kleine Stütze zu bekommen?

Würd mich über ehrlich gemeinte Antworten und Tips freuen.

Grüßle
Sylvia

Beitrag von goldie99999 - 01.07.10 - 15:56 Uhr

Eine Stütze gibt es in Form von Trennungsunterhalt seitens Deines Mannes. Nur, wenn dort absolut nichts zu holen ist, kommen staatliche Hilfen, zumindest für kurze Zeit (da der Wohnraum vermutlich nicht angemessen ist) in Frage.

An einer anwaltlichen Beratung führt vermutlich kein Weg vorbei, wenn Dein Mann nicht "freiwillig" für alle Kosten aufkommt. Bist Du berufstätig?

Grüße, Goldie

Beitrag von lebelauter - 01.07.10 - 16:16 Uhr

hallo,

ich vermute, dass dein mann und du den mietvertrag für die wohnung gemeinsam unterschrieben habt?

dann kommt er da so einfach nicht raus, sprich: er haftet mit für die zahlung der miete, auch wenn er ausgezogen ist.

trennung ist für die ganze familie hart, aber der gedanke, "erstmal" das gewohnte umfeld zu behalten, ist nicht so gelungen..

du willst dann in einem halben jahr umziehn??

dann zieh doch lieber jetzt nen schlusstrich, miete eine wohnung, die du dir leisten kannst, lass vorher kindesunterhaltb und trennungsunterhalt/Betreuungsunterhalt festsetzen.

für die kinder ist wichtig, dass sie wissen, wie die zukunft aussieht. jedes "erstmal so, später anders" ist da nicht so gut.

deine kinder siind 4 und 8 jahre alt, die packen einen umzug. Eine räumliche veränderung wird euch sicherlich guttun.

deine kinder merken ja eh, dass sich etwas geändert hat.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 01.07.10 - 20:49 Uhr

Hallöchen

Ersteinmal muss er Unterhalt für die Kinder zahlen.
Wenn von seinem Gehalt dann noch was über ist, steht dir im Trennungsjahr Unterhalt für dich und das Kindergeld zu.

Sollte das nicht ausreichen, kannst du ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.

Das Kindergeld und der unterhalt werden angerechnet.

Auf Dauer wirst du, wenn die Wohnung zu teuer ist, umziehen müssen.
Du musst dann innerhalb von 6 Monaten eine Wohnung suchen, die angemessen ist.

LG
Bianca