Bußgeldbescheid Geschwindigkeitsüberschreitung

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Beitrag von sternschnuppe215 - 01.07.10 - 16:07 Uhr

Hallo,

ich habe eine Anhörung im Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit erhalten. Geblitzt von Starenkasten (Stationär).

Soweit ich weiß, gibt es immer wieder Probleme mit den Dingern.
Ich weiß auch, dass ich die vorgeworfene Geschwindigkeit nicht gefahren bin.

Welche Möglichkeiten habe ich, hier zu widersprechen bzw. mit entsprechend in dem Anhörungsbogen zu äußern.

#herzlich lichen Dank!

Viele Grüße

Janine

Beitrag von cunababy - 01.07.10 - 16:48 Uhr

Ich denke wenn, dann erreichst du nur etwas mit Anwalt, da stellt sich die Frage, ob sich das rentiert. Ich weiß ja nciht, wie hoch der BEscheid ist.

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, dass du gegen ein Foto aus diesen Kästen viel machen kannst.

Ich würde einfach beim Anwalt anrufen und mich erkundigen. Oder beim ADAC, wenn du da Plus Mitgliedschaft hast.

Beitrag von wemauchimmer - 01.07.10 - 18:26 Uhr

Also ich würde an Deiner Stelle erstmal fristgerecht Widerspruch einlegen und einfach auf dem Anhörungsbogen begründen, daß Du Dir sicher bist, diese Geschwindigkeit nicht gefahren zu sein. Tacho zeigte X als es blitzte, Auto ist in Ordnung.
Dann erstmal abwarten, was kommt. Im besten Fall gar nichts mehr (weil sie z.B. gemerkt haben, daß das Ding kaputt war). Ansonsten sieht man weiter. Falls Du Zeugen hast, würde ich das nicht gleich auf dem Anhörungsbogen reinschreiben ("nicht gleich das ganze Pulver verschießen"). Die Behörde muss wirtschaftlich arbeiten und wägt immer genau ab, ob sich das Einleiten weiterer Schritte lohnt. Es ist also taktisch günstig, sie in eine längere zähe Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten ihrerseits zu verwickeln.

LG und alles Gute von Einem, dem das noch nie passiert ist - war beim Blitzen immer ordnungsgemäß zu schnell :-p

Beitrag von parzifal - 01.07.10 - 19:05 Uhr

Ein Einspruch (nicht Widerspruch) kann nicht eingelegt werden, da noch gar kein Bescheid vorliegt.

Wenn man unterstellt, dass Zeugen etwas bewirken könnten leuchtet nicht ein, dass man diese nicht schon jetzt benennt.

Welchen Vorteil sollte es haben erst einen Bußgeldbescheid abzuwarten, gegen den man dann Einspruch einlegen muss, um dann erst die Zeugen zu benennen um den Bußgeldbescheid wieder aus der Welt zu bringen.

In der Praxis wären entsprechende Zeugenaussagen im behördlichen Verfahren aber ohnehin irrelevant, da die Behörde aufgrund einer Zeugenaussage nicht von den Meßwerten abrücken wird.

Beitrag von wemauchimmer - 01.07.10 - 21:00 Uhr

Hallo parzifal,
normalerweise (so kenn ich das) bekommst Du einen Anhörungsbogen zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Wenn Du den innerhalb einer Frist begleichst, ist die Sache aus der Welt. Wenn nicht, droht ein Verfahren. Hierzu kannst Du mit dem Anhörungsbogen Angaben machen. Es ist also vielleicht im juristischen Sinn kein Einspruch, letztlich geht es aber darum, ob Du das Bußgeld akzeptierst oder nicht.
Wäre die TE schuldig = wirklich zu schnell gewesen, wäre es natürlich sinnfrei, auf Zeit zu spielen. Da sie aber sicher ist, daß ein Defekt vorliegt, ist es durchaus sinnvoll, mit geringstmöglichem Aufwand den Lauf der Dinge abzuwarten. Es ist ja zu hoffen, daß ein Defekt früher oder später festgestellt wird und daß dann alle, die Einspruch(Sorry..) eingelegt haben, vom Kanthaken gelassen werden...
LG

Beitrag von parzifal - 01.07.10 - 22:09 Uhr

Du verwechselst ein Verwarnungsgeldangebot mit einem Bußgeldbescheid.

Beim Verwarnungsgeldangebot ist das Schreiben gleichzeitig auch die Anhörung. In diesem wird eine Zahlung (bis EUR 35,--) angeboten.

Eine Verwarnung muss man zwingend freiwillig annehmen damit sie wirksam wird.

Zahlt man rechtzeitig ist das Verfahren erledigt und ein Bußgeldbescheid nicht mehr möglich.

Wenn man nicht zahlt ist das Angebot "erledigt" und es kommt ein Bußgeldbescheid (in gleicher Höhe wie das Verwarnungsgeldangebot plus Gebühren (ca. EUR 23).


Ab Bußgeldandrohungen von EUR 40,-- ist man aber automatisch im Bußgeldverfahren.
Hier kommt zunächst nur eine Anhörung (ohne Zahlungsmöglichkeit). Nachfolgend dann gegebenfalls der Bußgeldbescheid.

Beitrag von parzifal - 01.07.10 - 22:11 Uhr

Nachtrag: Bei einem Bußgeldbescheid gibt es auch immer Punkte. Bei einem Verwarnungsgeldangebot nicht.

Beitrag von sechisi - 01.07.10 - 20:44 Uhr

Sorry,

aber Dein Beitrag ist ja wohl völlig sinnfrei!!!
Selten so einen Mist gelesen....

sechisi

Beitrag von wemauchimmer - 01.07.10 - 20:54 Uhr

So, nun beruhig Dich mal wieder und lies den Ausgangsbeitrag nochmal genau durch. Da steht, daß die TE sich sicher ist, nicht zu schnell gefahren zu sein.
Das ist nicht dieselbe Situation wie wenn irgendein rechtsschutzversichertes Raserarschloch versucht, mit den dümmstmöglichen juristischen Tricks irgendwie aus der Nummer rauszukommen.
Sie kann durchaus davon ausgehen, daß ein Defekt vorliegt... und daß sie nicht die einzige ist, die zu Unrecht geblitzt wurde... und daß, wenn gehäuft Widersprüche auftreten, die Behörde entsprechende Schlüsse zieht.
Und deshalb sollte sie meiner Meinung nach auf jeden Fall reagieren, indem sie den Anhörungsbogen entsprechend ausfüllt, und sie sollte nicht, wie die erste Antwortschreiberin riet, entweder gleich zum Anwalt rennen oder den unberechtigten Bescheid einfach resigniert bezahlen.

Beitrag von sechisi - 02.07.10 - 08:22 Uhr

Hallo,

ich hab mich wirklich nicht aufgeregt, nur amüsiert!

Erklär mir bitte den Sinn eventuelle Zeugen "zurückzuhalten"?!
Die vorgeschlagene Taktik "Zeit rauszuschinden" um die Behörde "mürbe" zu machen ist völliger Quatsch!

Sollte die TE sich ihrer "Unschuld" sicher sein, würde ich ihr ebenfalls empfehlen den Bogen entsprechend auszufüllen und zurückzusenden um einen schriftlichen Nachweis zu haben, falls sich die Anlage tatsächlich als defekt erweisen sollte.
Chancen würde ich ihr dafür so gut wie keine einräumen, aber gut, die dadurch entstehenden zusätzliche Kosten hat sie dann eben zu tragen.

Woher weißt Du eigentlich, dass die TE nicht deiner Beschreibung ("irgendein rechtsschutzversichertes Raserarschloch versucht, mit den dümmstmöglichen juristischen Tricks irgendwie aus der Nummer rauszukommen. ") entspricht?!

Im Knast sind übrigens auch alle völlig zu Unrecht verurteilt und harmlose Engel ;-)

sechisi