Hallo,
habe meine Steuererklärung anbgegeben und erhielt nun einen Zettel zurück wo man fragte ob ich letztes jahr mit einer volljährigen person den haushalt geteilt habe.
vorletztes jahr wollten die das nicht wissen.
letzten sept bin ich allerdings mama geworden (weiss nicht ob das was zur sache tut)
ich wohne seit ner weile mit meinem freund - der der papa vom kleinen ist - zusammen.
ich hab dort angerufen aber meine sachbearbeiterin ist nicht da (meine sachbearbeiter sind irgendwie nie da wenn ich mal was will)
hat jemand von euch ne ahnung was die frage bedeutet? wird sich das negativ auf die rückzahlung auswirken?
danke
Finanzamt - Frage
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Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 19:52 Uhr
Beitrag von katja.lev - 01.07.10 - 20:25 Uhr
Hi,
hast du evtl. angegeben, dass du alleinerziehend bist?
Gruß katja
Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 20:27 Uhr
also mein schwager hat die steuererklärung gemacht, der ist aber die woche im urlaub.
ich hab ein halbes kind auf der lohnsteuerkarte
Beitrag von sechisi - 01.07.10 - 20:50 Uhr
Aber Du wirst Dir die Unterlagen doch VOR der Unterschrift durchgeschaut haben, oder?!?!?
Auch wenn es Dein Schwager ist - "blind" unterschreiben solltest Du NIEMALS!!
Kopfschüttelnde Grüße,
sechisi
Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 20:56 Uhr
ich habs durchgeschaut aber bei dem stress in den letzten wochen muss ich gestehen weiss ich nicht mehr alles auswendig, is auch schon ein bisschen her
Beitrag von silbermond65 - 01.07.10 - 20:53 Uhr
Hast du Seuerklasse 2 ?
Die hast du nämlich nicht mehr,sobald du mit einer weiteren volljährigen Person in einem Haushalt wohnst.
Beitrag von silbermond65 - 01.07.10 - 20:53 Uhr
Steuerklasse natürlich .
Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 20:54 Uhr
warum hab ich die nicht mehr? wir sind nicht verheiratet.
Beitrag von ganya02 - 01.07.10 - 21:04 Uhr
Hi,
sobald die mit einer weiteren Person die über 18 ist zusammenlebst, kannst du nicht mehr in Steuerklasse 2 bleiben... hat nix damit zu tun ob ihr verheiratet seit oder nicht.
Daher wollen die das auch wahrscheinlich wissen...
lg
Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 21:11 Uhr
sorry ich bin natürlich in 1 - war nie in 2
ich verwechsle das schon immer lol
Beitrag von silbermond65 - 01.07.10 - 21:12 Uhr
Das interessiert nicht.Bei mir hätte es sogar nur mein volljähriger Sohn sein müssen (der aber längst alleine wohnt ) und ich hätte die 2 nicht bekommen.
Für das Finanzamt zählst du dann nicht mehr als alleinerziehend.
Beitrag von nami8277 - 01.07.10 - 21:25 Uhr
ich bin in der klasse I - gewesen und immernoch.
ich verwechsle das nur immer - sorry
Beitrag von silbermond65 - 01.07.10 - 21:44 Uhr
Dann fragen sie sicher danach ,weil du ja letztes Jahr dein Kind bekommen hast und dadurch in die 2 hättest wechseln können.
Beitrag von silbermond65 - 01.07.10 - 21:45 Uhr
Jedenfalls ohne andere volljährige Person mit im Haushalt.
Beitrag von hauke-haien - 02.07.10 - 12:58 Uhr
Nur wenn du für deinen volljährigen Sohn kein Kindergeld beziehst.
Genau genommen bekommt man die Steuerklasse 2 dann, wenn man mit mindestens einem Kind in einem Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person dort lebt, für die man nicht Kindergeld bezieht.
