http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2698599
hallo!
ich hab gestern schon mal gepostet (link oben) und wir haben heut mit dem anwalt für arbeitsrecht telefoniert.
termin haben wir am mittwoch, er meinte am telefon (kündigung haben wir ihm gefaxt zum ersten "überblick"), dass er noch nie so eine lumpige, nichtige kündigung gesehen hat.
1. die kündigung ist null und nichtig
2. aus diversen gründen (kein anderer arbeitsplatz angeboten, obwohl vorhanden, etc.) steht meinem mann eine abfindung zwischen 3 und 6 monatsgehältern zu.
jetzt bin ich wirklich schonmal etwas mehr beruhigt, mein mann ebenso.
danke für eure tipps und eure zusprüche.
trotzdem traurig, wenn man nach 6 jahren absoluter loyalität und unzähligen überstunden, mehrarbeit, kollegenvertretung (wenn die mal lieber party gemacht haben, statt abschleppen gefahren sind) und so weiter und so fort mit so einem lumpigen wisch rausgeschmissen werden soll.
aber nicht mit uns
vlg
katharina
kündigung im krankheitsfall teil II
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Beitrag von motte1986 - 01.07.10 - 21:08 Uhr
Beitrag von bruchetta - 01.07.10 - 22:14 Uhr
"trotzdem traurig, wenn man nach 6 jahren absoluter loyalität und unzähligen überstunden, mehrarbeit, kollegenvertretung (wenn die mal lieber party gemacht haben, statt abschleppen gefahren sind) und so weiter und so fort mit so einem lumpigen wisch rausgeschmissen werden soll. "
So ist das, das dankt einem im Zweifelsfall keiner!
Übrigens, es wird nicht auf Abfindung, sondern auf Wiedereinstellugn geklagt. Wenn die Firma ihn nicht zu bestimmten Konditionen wieder einstellen möchte, wird der Regel nach eine Abfindung angeboten.
Ich hoffe, er findet bald was besseres!
Beitrag von motte1986 - 01.07.10 - 23:17 Uhr
ah okay. naja, wieder einstellen wird er ihn nicht, wäre nicht nur meinem mann ganz recht so...
ja, als dank bekommt man nur nen tritt in den hintern. schade, echt schade....schämen sollten sich solche menschen!
lg
Beitrag von parzifal - 03.07.10 - 00:43 Uhr
Genaugenommen wird auf Feststellung geklagt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist (sondern fortbesteht).
Wenn man gewinnt wird man also nicht wiedereingestellt, sondern hat seinen Arbeitsplatz gar nicht verloren gehabt.
Mit der Abfindung hast Du recht. Es gibt nur unter engen gesetzlichen Grenzen einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Regelmäßig kommt es zu einer Abfindung durch einen einvernehmlichen Vergleich.
Beitrag von kati543 - 01.07.10 - 22:38 Uhr
Verbeiße dich nicht so auf die Abfindung. Entgegen dem, was du hier schreibst und was der Anwalt mit Sicherheit nicht so gesagt hat (du aber vielleicht so verstanden hast), gibt es kein Recht auf Abfindung. Dein Mann klagt nicht die Abfindung ein, sondern er klagt auf Wiedereinstellung. Und falls der AG sich jetzt quer stellt und sagt, er kann sich 3 Monatsgehälter nicht leisten, dann stellt er deinen Mann wieder ein. Aber er wird nicht mehr zulassen, dass er je wieder dort arbeitet. Derzeit ist er im Krankengeldbezug, richtig? Wie lange bekommt er dass denn schon?
Beitrag von motte1986 - 01.07.10 - 23:22 Uhr
richtig, ich wieder
also wieder einstellen wird er ihn nicht, aber der AG hätte die möglichkeit gehabt. das ist ja der witz. mein mann wäre ja auch darauf eingegangen, aber jetzt will mein mann natürlich nichtmehr hin, die mögliche stelle ist jetzt auch schon vergeben ab 1.8.2010. gut, er könnte jetzt den anderen kündigen und meinen mann dafür die stelle geben, aber ich fress nen besen, wenn er das macht.
an den sozialplan hat er sich auch nicht gehalten, etc.
da sein AG immer sehr "offen" mit seiner finanzlage umgegangen ist (sollte ja jeder wissen, was er hat), steht fest, dass er genug hat, dass er sich das leisten kann.
und das weis ich ganz sicher, ich kenne aus anderen gründen die zahlen.
ja, er ist im krankengeldbezug. seit....april. april kam noch gehalt bis zum 24.4. und ab 25.4. kam krankengeld. ist das maßgeblich für irgendwas?
lg
Beitrag von kati543 - 01.07.10 - 23:42 Uhr
Ja, das ist wichtig, wie lange er das schon bekommt. Nach 1,5 Jahren ist Schluß mit Krankengeld (das wäre blöd für deinen Mann falls der Termin schon naherückt). Aber da habt ihr ja noch genügend Zeit...
Ansonsten hattest du doch in dem andern Thread schon festgestellt, dass die Kündigung nicht rechtens ist. Daher bin ich darauf jetzt nicht mehr eingegangen. letztendlich ist es nur eine Frage von ein-zwei Monate mehr angestellt sein.
Besteht denn eine realistische Chance, dass dein Mann bald wieder in seinem Beruf arbeiten könnte? Ich habe ja keine Ahnung wie schlimm der Bandscheibenvorfall war und was dagegen gemacht wurde.
Wie schon gesagt. Dein Mann wird nicht auf Abfindung klagen, sondern auf Wiedereinstellung. Und was ein Mensch draußen herumerzählt, was er alles hat, das entspricht nur in den seltensten Fällen der Wahrheit. Die Leute, die wirklich Geld haben, reden darüber nicht. Und in meinem Bekanntenkreis hatte ich den Fall, dass der Mann (ebenfalls Bandscheibenvorfall, Beruf Schweißer ) auch geklagt hatte und dann wieder eingestellt wurde. Nach 1,5 Jahren Krankengeld stoppte die Kasse die Zahlung und er bezog dann ALG1 und musste Rente beantragen. Den AG hat er nie wieder einen Cent gekostet.
Beitrag von motte1986 - 02.07.10 - 00:05 Uhr
ja ne, davon sind wir noch weit entfernt von den 1,5 jahren
der BSV ist ja schon der 3. vorfall in 3 jahren, der AG weis das auch, hat ihm aber nie eine andere stelle gegeben, obwohl möglichkeiten da waren UND mein mann immer sofort zum AG ist und sich intern beworben hat. mein mann ist auch nicht dumm oder kann nix, es wäre also möglich gewesen.
in seinen beruf kann er nichtmehr zurück, er ist KFZmechatroniker, in der REHAklinik wird jetzt ne umschulung eingeleitet. die hätte er aber in der firma des AG machen können, die möglichkeiten wären vorhanden.
das mit dem vermögen des AGs weis ich, weil ich wie gesagt die zahlen kenne. mit eigenen augen gesehen aus beruflichen gründen.
wie gesagt, wenn er ihn wieder einstellt zu gesundheitlich möglichen voraussetzungen (die gegeben wären, er müsste nur dem "neuen", der ab 1.8. kommt, aber noch keinen vertrag hat, was wir wissen, weil es dummer weise der beste freund meines mannes ist---was für ein zufall
---absagen), geht er bestimmt wieder hin und würde sich halt aus der stelle raus neu bewerben in ner anderen firma.
aber die erfahrung sagt was anderes...gut, sei es drum, vielleicht tritt die wundersame erleuchtung ein
zu dem fall in deinem bekanntenkreis: also, mein mann wird ja heuer noch (wir schätzen im september/oktober) eine umschulung beginnen und dann in dem beruf auch arbeiten. war bei meinem onkel (mann, ich hab so viele davon...) auch so. elektriker gelernt, BSV gehabt und dadurch arbeitsunfähig und dann zum IT-fuzi umgeschult und verdient sich jetzt ne goldene nase...
so. der anwalt meinte (o-ton kann ich jetzt nicht wieder geben), dass eine wiedereinstellung möglich, aber unwarscheinlich ist und im falle einer nicht-wiedereinstellung (was für ein blödes wort, mir fällt grad nix besseres ein...) mein mann eben eine abfinung bekommen müsste oder bekäme.
wir werden sehen, was bei raus kommt, hauptsache, die kündigung kann angefochten werden...
lg
Beitrag von muggles - 02.07.10 - 08:25 Uhr
3 oder auch 6 Monatsgehaelter sind nicht die Welt.
<elektriker gelernt, BSV gehabt und dadurch arbeitsunfähig und dann zum IT-fuzi umgeschult und verdient sich jetzt ne goldene nase... >
Hoffe, Du bist diesbezueglich nicht zu blauaeugig!
Claudia
Beitrag von motte1986 - 02.07.10 - 09:04 Uhr
hab ich nicht gesagt, warum sollte ich da blauäugig sein?
sorry, aber hier wird ja grad so getan, als ob man mit ner umschulung eine schwarze zukunft hat und danach nur noch arbeitslos ist?!
3-6 monatsgehälter sind genug für uns um die 3 monate bis zur umschulung zu überleben würde ich sagen.
Beitrag von parzifal - 03.07.10 - 00:55 Uhr
Es wird nicht auf Wiedereinstellung geklagt, sondern auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet ist (sondern fortbesteht).
Wenn man gewinnt wird man also nicht wiedereingestellt, weil man seinen Arbeitsplatz ja gar nicht verloren hat.
Die Aussage,dass es kein Recht auf eine Abfindung gibt ist so pauschal nicht richtig.
Normalerweise hat man nach gewonnener Kündigungsschutzklage nur einen Anspruch auf seinen Arbeitsplatz (und nicht auf Abfindung). Es gibt aber in Ausnahmefällen auch einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung (Gründe hierfür sind mangels Angaben aber nicht ersichtlich).
Regelmäßig kommt es als Regelfall zu einer Abfindung tatsächlich nur durch einen einvernehmlichen Vergleich.
