Anspruch auf Teilzeit nach der Elternzeit

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Beitrag von sally14 - 02.07.10 - 08:29 Uhr

Hallo,
ich bin Beamtin, habe drei Jahre Elternzeit gehabt und jetzt eine halbe Stelle beantragt. Man sagte mir, dass ich darauf keinen Anspruch habe und wenn sie nichts finden, müsse ich mich beurlauben lassen. Das möchte ich aber nicht, da es viele Nachteile für mich hätte und ganze Tage arbeiten möchte ich natürlich auch nicht, da ich mich um mein Kind kümmern möchte.

Welchen Anspruch habe ich und wie kann ich ihn durchsetzen?
Liebe Grüße
Sally

Beitrag von kleinehexe1606 - 02.07.10 - 09:49 Uhr

wo arbeitest Du denn ?

Beitrag von goldie99999 - 02.07.10 - 10:04 Uhr

http://www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de/teilzeit_fuer_beamte_rug