Arbeitslos melden trotz 400 EUR Job??

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Beitrag von tinar81 - 02.07.10 - 08:54 Uhr

Hallo zusammen.

Und zwar ist die Situation folgende:

Meine Elternzeit endet zum September 2010. Ich erhalte derzeit Landeserziehungsgeld, Kindergeld und arbeite 400Eur-Basis. Der Job ist befristet bis zum 21. Oktober und es steht noch nicht fest, ob der Vertrag verlängert wird, da es von der Auftragslage her schlecht aussieht. Da die Firma in der ich vor der Elternzeit in TZ gearbeitet habe mittlerweile nicht mehr besteht, hab ich nach Ende der Elternzeit keine Möglichkeit zurückzukehren.

Nun meine Frage: Kann ich mich trotzdem schon ab September arbeitslos melden, obwohl ich noch den 400-EUR-Job habe? Normal schon oder
? Denn wenn ich ALG krieg dann darf ich ja auch einen 400EUR-Job nebenbei haben, der dann ja angerechnet wird, oder seh ich das falsch...

Hat jemand Erfahrung wie das mit dem ALG dann berechnet wird?? Hab zwischen beiden Elternzeiten nur 6 Monate TZ gearbeitet. Wird dann dieses Gehalt als Grundlage genommen? Ich hab mal gehört, dass evtl. auch das Durchschnittsgehalt in diesem Beruf genommen wird und das dann auf die jeweiligen Umstände (also mögliche AZ, Steuerklasse etc) umgerechnet wird....

Für eure Antworten bedank ich mich schon mal.

LG Martina mit Sebastian und Viktoria

Beitrag von goldie99999 - 02.07.10 - 09:57 Uhr

Kannst Du denn zusätzlich zum Minijob noch mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten?

Übrigens bist Du nicht mehr in Elternzeit, wenn das Unternehmen, bei dem Du vorher angestellt warst, jetzt nicht mehr existiert. Elternzeit hat man nur, wenn man einen AG hat.

Das ALG, sofern da noch Ansprüche bestehen, würde nach fiktivem Gehalt anteilig für die Wochenstunden berechnet, die Du auch tatsächlich arbeiten kannst. Die Kindesbetreuung muß gewährleistet sein.

Da Du nicht in Elternzeit bist kannst Du Dich theoretisch, sofern die Kids betreut sind, ab sofort a´los melden.

Der Minijob wird auf das ALG angerechnet und darf einer Arbeitsaufnahme nicht im Wege stehen. Auch solltest Du ggf. in eine Maßnahme für Berufsrückkehrerinnen vermittelt werden, müsstest Du den Minijob aufgeben, wenn sich dies zeitlich überschneiden sollte. Aber das sind ja noch ungelegte Eier...

Je nachdem, wie lange das letzte sozialversicherungspflichtige AV zurückliegt, besteht möglicherweise gar kein ALG- Anspruch Anspruch mehr- aber das kann ich ohne weitere Infos so nicht sagen.

Grüße, Goldie

Beitrag von goldie99999 - 02.07.10 - 09:59 Uhr

hoppla, ich hab eben erst gecheckt dass Du ja Landeserziehungsgeld bekommst- dann ist das ja nochmal eine andere Nummer. Da es das bei uns in Nds nicht gibt hab ich das eben verschwitzt #schwitz

Beitrag von susannea - 02.07.10 - 19:36 Uhr

Da das ältere Kind 4 Jahre ist und zum Beginn des Mutterschutzes auf jeden Fall ein Arbeitsverhältnis bestand besteht auch auf jeden Fall ALGI Anspruch.
Sie ist ja erst ein Jahr von denen für Kindererziehung gegebenen Zeiten weg ;) Und da ja dann sogar noch ein Kind kam, ist der Anspruch auf jeden Fall vorhanden ;)