Hallo,
also ich fange ab Mo. endlich wieder an zu arbeiten. Habe drei Jahre Elternzeit angegeben mit der Option nach einem Jahr in Teilzeit zu arbeiten. Diese fange ich aber nicht bei meinem Hauptarbeitgeber an, sondern habe nen Antrag auf Nebentätigkeit in der Elternzeit gestellt und bewilligt bekommen. Arbeite in meinem Beruf als Krankenschwester ab diesen Monat für 10 Dienste im Monat, also 70 Std. im Monat. Das Problem ist, dass mein Hauptarbeitgeber meine Lohnsteuerkarte nicht gibt, so dass ich mir eine zweite Lohnsteuerkarte holen musste, mit der ich jetz in Klasse 6 eingestuft bin. Ist ja nicht weiter schlimm, weil ich das mir ja wieder bei der Lohnsteuererklärung "zurückholen" kann. Aber dadurch habe ich ca. 200 Euro netto weniger als in Steuerklasse 4.
Jetzt meine Frage: Kann man die Lohnsteuerkarten zwischen den Betrieben nicht tauschen?
Also das mein Hauptarbeitgeber die mit der 6 bekommt und der neue Arbeitgeber die mit der 4. Meinem Hauptarbeitgeber geht es halt nur darum, dass er von mir eine hat. Da wäre es doch egal welche. Weil 200 Euro ist ja nicht wenig.
Und wie ist das, wenn wir noch ein zweites Kind bekommen so in 2-3 Jahren? Wie wird dann das Elterngeld berechnet? Ich meine, macht das was aus, wenn ich zwei Lohnsteuerkarten habe? Weiß ja das, mit diesen 67%. Aber wäre ja dann ein gewaltiger Unterschied,wenn mir dann diese 200 Euro netto fehlen würden. Die fehlen mir ja dann sozusagen in der Elterngeldberechnung. Dann kann man ja gleich kündigen
damit man mehr Elterngeld dann bekommt.
Vielen Dank schon mal im vorraus und noch einen superheissen Freitag
Lohnsteuerklasse 6 bei Nebentätigkeit in Elternzeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von crazy503 - 02.07.10 - 13:35 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 02.07.10 - 13:38 Uhr
Hi,
ja, du kannst die Lohnsteuerkarten tauschen. Und das muss dein Haupt-AG auch akzeptieren. Wie du schon festgestellt hast: Er braucht eine Lohnsteuerkarte. Welche, ist egal.
Fuer die neue EG-Berechnung wuerde zu Grunde gelegt, was du netto verdienst. Also waere es hierfuer auch guenstiger, dem AG, wo du verdienst, die IV vorzulegen.
LG
Barbara
