Hallo.
Momentan ist es ja noch so, dass 300 € Elterngeld anrechnungsfrei sind beim Alg 2.
Wie sieht es aus wenn man stundenweise wieder arbeitet? Gibt es hierfür dann nochmal extra den normalen Freibetrag oder wird das Prozentual (waren glaube ich 10 % bzw 20 %
) draufgerechnet, oder wie funktioniert das?
Danke
Elterngeld / Freibetrag Alg2
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Beitrag von paankape - 02.07.10 - 19:42 Uhr
Beitrag von goldtaube - 02.07.10 - 19:56 Uhr
Auf das Erwerbseinkommen gibt es ganz normal den Freibetrag.
Berechnet wird dieser vom Bruttogehalt und abgezogen vom Nettogehalt.
Die Regelung lautet: 100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 800 Euro + 10 % vom Rest ab 800 Euro bis 1200 Euro (ohne Kinder) bzw. bis 1500 Euro (mit Kinder).
Beitrag von paankape - 03.07.10 - 05:43 Uhr
Genau, aber den bekommt man dann ZUSÄTZLIICH zu den freien € 300 Elterngeld?
Sprich 300 € anrechnungsfreies Elterngeld + den ganz normalen Freibetrag vom Gehalt?
Beitrag von goldtaube - 03.07.10 - 06:31 Uhr
Ja, natürlich.
Beitrag von paankape - 03.07.10 - 07:51 Uhr
Naja so ganz natürlich finde ich das nicht
Dann hätte ich ja 300 € Elterngeld frei + 260 € Freibetrag wenn ich wieder anfange zu arbeiten. Finde das doch recht viel! 
Danke dir!
Beitrag von lisasimpson - 03.07.10 - 08:17 Uhr
im ernst?
dann könnten also zwei alg2 empfänger mit einem neugeborenen für 14 monate ihr alg 2 bekommen (ca 700€. oder?!), ihre miete (nehmen wir an 500€?!), 300€ Elterngeld, 184€ Kindergeld und jeder zusätzlich bis zu 260€? selbst wenn es nur je 130€ wären käme man bei meiner Rechung auf ca 1900€ (netto)
ist das so richtig?
lisasimpson
Beitrag von paankape - 03.07.10 - 08:38 Uhr
Scheinbar .. zumindest ihren Bedarf (wie hoch der ist siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Regelleistung)
+ Miete + angemessene Heizkosten, abzüglich Kindergeld
+ 300 € Elterngeld
+ bei meinem Job wären es 260 € Freibetrag + Freibetrag des Mannes wenn dieser arbeitet.
Allerdings würden WIR dann aus dem ALG 2 Bezug rausfallen, was ja umso besser wäre.

Beitrag von goldtaube - 03.07.10 - 08:40 Uhr
Bis zu 310 Euro Freibetrag, je nach Bruttoeinkommen.
Beispiel:
2 Erwachsene, 1 Kind, Angemessene Miete sagen wir: 450 Euro + 80 Euro Heizkosten
Der Bedarf liegt bei: 2x 323 Euro + 215 Euro + 450 Euro + 80 Euro = 1391 Euro
Sie bekommt 300 Euro (Sockelbetrag) Elterngeld. 184 Euro Kindergeld. Er geht sagen wir für 1300 Euro Brutto arbeiten und hat 850 Euro Netto raus.
Sie geht für 400 Euro Brutto wie Netto arbeiten.
Sein Freibetrag:
0 bis 100 Euro = 100 Euro
100 bis 800 Euro = 140 Euro (20 % von 700 Euro)
800 bis 1300 Euro = 50 Euro (10 % von 500 Euro)
= 290 Euro Freibetrag
850 Euro Netto - 290 Euro Freibetrag = 560 Euro anzurechnendes Einkommen
Ihr Freibetrag:
0 - 100 Euro = 100 Euro
100 bis 400 Euro = 60 Euro (20 % von 300 Euro)
= 160 Euro Freibetrag
400 Euro - 160 Euro = 240 Euro anzurechnendes Einkommen
1391 Euro ALG II Bedarf - 560 Euro - 240 Euro - 184 Euro Kindergeld = 407 Euro ALG II Anspruch
Insgesamt hätten sie somit 407 Euro ALG II + 850 Euro sein Gehalt + 400 Euro ihr Gehalt + 184 Euro Kindergeld + 300 Euro Elterngeld = 2141 Euro
Würden sie beide nicht arbeiten gehen und bekämen nur ALG II hätten sie 1207 Euro ALG II + 184 Euro Kindergeld + 300 Euro Elterngeld = 1691 Euro
Beitrag von lisasimpson - 03.07.10 - 09:34 Uhr
o.k- jetzt versteh ichs.
Danke für die ausführliche antwort
lisasimpson
