kündigung in der elternzeit wegen stilllegung der zweigstelle

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Beitrag von hondiene - 02.07.10 - 21:25 Uhr

hallo liebe urbianer,

meine situation ist folgende:

ich bin bis 2012 noch in elternzeit, habe jetzt von der landesdirektion einen brief bekommen, dass die bzw. meine firma die zweigstelle (wo ich arbeitete) geschlossen wurde zum 30.06.
-sie, also die landesdirektion will jetzt ne stellungsnahme von mir

wird sie der kündigung des arbeitgebers zustimmen?#schwitz
was wenn ja, was passiert dann mit mir?
-was wird aus meinem restlichen urlaub?
-was wird aus der 3-monatigen kündigungsfrist (bin jetzt 6 jahre dabei)?

wäre wirklich super wenn jemand licht ins dunkel bringen würde.

vielen dank für eure antworten!
es grüßt hondiene

Beitrag von susannea - 02.07.10 - 21:55 Uhr

GAnz ruhig, wenn du in Eltenrnzeit bist, ist eine Schließung der Filiale kein Kündigungsgrund der durchgeht.

Denn ob du in einer anderne arbeitetst oder nicht, bleibt ja dir überlassen.

Resturlaub muss ausgezahlt werden, Frist gibts nicht, denn sie können dir nciht kündigen ;)

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 05:53 Uhr

sie haben mir aber angeboten in dem hauptsitz (mehr filialen gibt es nicht) zu arbeiten, da dieser ca.300km von mir entfernt ist, ist das leider nicht möglich.
darauf hin habe ich schriftlich mitgeteilt, dass ich aus familiären gründen nicht dort arbeiten kann.
also läuft es doch sicher auf eine kündigung hinaus, oder?

wenn selbst die landesdirektion schon eine stelllungnahme von mir fordert, warum sollten die für mich sprechen?
fakt ist, die zweigstelle schließt und der hauptsitz ist wie gesagt sehr weit weg. "Folgen" für mich?

dann bin ich wohl aufeinmal arbeitslos?#zitter

danke für die antworten!

Beitrag von susannea - 03.07.10 - 07:32 Uhr

Das ist auch in Elternzeit die dümmste Antwort die du geben kannst, denn damit kündigst du ja, nciht sie dir!

Deshalb auch eine Stellungnahme, denn das sieht doch wie eine indirekte Kündigung von dir aus!

Was stört dich denn daran während der Elternzeit einen Ag so weit weg zu haben? Nichts, oder?

Also einfach Füße stillhalten und dann drei Moante vor dem Ende der Elternzeit kündigen. Denn kündigst du jetzt, musst du deine KV usw. selber tragen (oder dich familienversichern, dann gibts aber in einer weiteren Schwangerschaft kein Mutterschaftsgeld und kein Krankengeld usw.)

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 07:37 Uhr

bevor ich diesen brief von meinem arbeitgeber beantwortet habe, zwecks weiterbeschäftigung in der hauptstelle, hatte ich meine rechtschutz angerufen, die mir zu diesem schritt geraten haben, woher sollte ich wissen das dies falsch ist?

Beitrag von susannea - 03.07.10 - 07:53 Uhr

Weil die Rechtschutz davon eben keine Ahnung hat!

Beitrag von kati543 - 03.07.10 - 10:27 Uhr

Die Rechsschutzversicherung würde ich kündigen. Das war absolut nicht in deinem Sinne. Eine kräftige Beschwerde ist auf alle Fälle angebracht. So etwas kann man maximal inoffiziell sagen, aber doch nicht auch noch schriftlich...

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 10:45 Uhr

nu will aber die landesdirektion eine stellungnahme von mir, will am montag mal mit denen telefonieren, was soll ich denn da sagen?

Beitrag von kati543 - 03.07.10 - 11:02 Uhr

Du telefonierst nicht, du schreibst.
Und was haben sie dir denn genau geschrieben? Warum eine Stellungnahme.

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 11:10 Uhr

also, meine firma hat bei der landesdirektion am 1.06.2010 beatnragt die kündigung des arbeitsverhältnisses für zulässig zu erklären (bin ja in elternzeit). darauf hin soll ich jetzt bei der landesdirektion eine stellung nehmen.

Beitrag von susannea - 03.07.10 - 12:59 Uhr

Das reicht nicht das bei der Landesdirektion zu beantragen, sondern das muss irgendiwe wohl übers Gewerbeaufsichtsamt.

Sage, du möchtest nicht kündigen, weil dir das dann zu teuer wird z.B. und man nie weiß, was kommt.

Beitrag von kati543 - 03.07.10 - 10:26 Uhr

Sieh zu, dass du das rückgängig machen kannst. In der Elternzeit ist das eine Kündigung von dir aus. Du weißt doch noch gar nicht, was passieren wird die nächste Zeit. Und eine Kündigung nach der Elternzeit reicht ja völlig aus.

Beitrag von manavgat - 03.07.10 - 13:06 Uhr

Die schließen eine Filiale. Na und! Dann müssen sie Dich eben woanders unterbringen!

Gruß

Manavgat

Beitrag von susannea - 03.07.10 - 14:02 Uhr

DAs Problem besteht wohl darain, dass sie von sich aus mitgeteilt hat, dass sie nirgendwo anders hingeht!

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 16:21 Uhr

es gab nur eine filiale und einen hauptsitz, dieser ist jedoch 300km von mir entfernt.
mein arbeitgeber hat mir schriftlich mitgeteilt, dass die filiale zum 30.06.10 schließt und mich gleichzeitig gefragt ob ich im hauptsitz weiterarbeiten möchte.
meine berufsrechtschutz riet mir einfach nur zu schreiben, das dies aus familiären gründen nicht möglich sei.
nun kommt auf einmal der brief von der landesdirektion weil mein arbeitgeber dort meine kündiung beantragt hat, von der ich gar nichts wusste.
und daraufhin soll ich bei der direktion jetzt stellung nehmen
laut gesetz gibt es ja die kündigung wenn eine firmal insolvenz geht oder sie stillgelegt wird, ja aber bei mir wird ja nur die zweigstelle stillgelegt.
was soll ich der landesdirektion denn jetzt sagen?

UND DANKE FÜR EURE ZAHLREICHEN ANTWORTEN!

Beitrag von miezibuh - 03.07.10 - 17:29 Uhr

Falls du das noch liest: Such einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auf! Du hast doch Rechtschutz! Auf keinen Fall! weitere Schritte selbst unternehmen.

Beitrag von hondiene - 03.07.10 - 17:35 Uhr

danke, dass werde ich tun!

Beitrag von jans_braut - 03.07.10 - 21:41 Uhr

Melde dich erstmal bei der Landesdirektion - sie sind ja für den Arbeitsschutz zuständig und prüfen deswegen, ob diese Kündigung rechtens ist. Ohne deren Zustimmung kann dein Ag dir nicht kündigen.

Aber ganz ehrlich?? Entweder du sagst, du wirst in der Hauptfiliale weiter arbeiten und kündigst nach Ablauf der Elternzeit oder du lässt dir jetzt schon kündigen... - vielleicht mit Aufhebungsvertrag??

Beitrag von sternschnuppe215 - 04.07.10 - 08:58 Uhr

... dann gibt es also noch andere Zweig- bzw. Hauptstellen?
Dann muss Dir dort eine Stelle angeboten werden. Wenn dies wg Entfernung ect. nicht möglich/ zumutbar ist, steht Dir ganz klar eine "Abfindung" zu und natürlich auch die Auszahlung offener Leistungen wie Urlaubsgeld....

Du kannst Dich im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt für Berufsrecht verständigen

... wichtig - Kündigung widersprechen und auf keinem Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen!!!