Hi, sitzte gerade vor dem Elterngeldantrag und hätte dazu eine Frage bezüglich der Bescheinigung der Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld zu dem Arbeitsverhältnis,....
Gehe ich richtig in der Annahme das die "Angaben zum Beschäftigungverhältnis" vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss, allerdings nicht zwingend die Bescheinigung des Verdienstes, nur wenn diese nicht durch Lohnabrechnungen vorgelegt werden kann ?
Meine Frau und ich sind beide in der Steuerklasse 4 (beide verdienen gleich viel). Sind am überlegen ob wir nach der Geburt unserer Tochte die Klassen wechseln sollten. Ich dann 3, meine Frau dann 5.
Habe jetzt allerdings gehört, das man dann ggf. Steuer nachzahlen muss.
Rentiert sich das dann trotzdem ?
Danke für Eure Hilfe
LG Thomasp
Frage zu "Bescheinigung des Arbeitsgebers zu Elterng." und Steuerklas
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Beitrag von thomasp - 02.07.10 - 22:02 Uhr
Beitrag von diana1101 - 02.07.10 - 22:16 Uhr
Hallo Thomas,
ich habe bei meinem Elterngeldantrag meine Gehaltsabrechnungen und eine Verdienstbescheinigung von meinem Arbeitgeber mit eingereicht..
Auf der Verdienstbescheinigung steht das Gehalt ein wenig anders drauf, als auf der Gehaltsabrechnung..
Mein Mann und ich hatten vor der Elternzeit auch 4/4 und haben dann auf 3/5 gewechselt.
So wie es aussieht bekommen wir aber Geld zurück.. laut Steuerberater.
Da wir ja vor der Elternzeit mehr Steuern bezahlt haben!
Aber ja, es kann sein das man Steuern nachbezahlen muss, da das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, das heisst, es wird auf das Jahreseinkommen - von dir - mit angerechnet und somit auch wieder versteuert..
Obwohl es ja eigentlich Steuer frei ist.
Wieviel man ggf. nachbezahlen muss, kann ich dir leider nicht sagen.. da dies ja immer individuell gehandhabt werden muss.
Hoffe ich konnte dir dennoch ein wenig helfen.
LG Diana & Johanna - 13 Monate
Beitrag von gh1954 - 04.07.10 - 18:21 Uhr
Das Elterngeld wird NICHT versteuert, sondern nur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen.
Beitrag von diana1101 - 04.07.10 - 21:14 Uhr
Naja...! Kann man sehen wie man möchte..
Wenn ich bei meiner Steuererklärung Geld zurück bezahlen muss, WEIL Elterngeld bekommen hat.. musste ich es rückwirkend versteuern.
Das es auf das Jahr gesehen Steuerfrei ist.. sei dahin gestellt.
Beitrag von gh1954 - 04.07.10 - 21:26 Uhr
Das kann man nicht sehen, wie man möchte.
Wenn das Elterngeld versteuert werden müsste, wären deine Steuerschulden noch höher.
Beitrag von kati543 - 05.07.10 - 11:27 Uhr
Elterngeld wird nicht versteuert. Du hast da was mißverstanden.
Beitrag von kati543 - 04.07.10 - 00:04 Uhr
Hallo ThomasP,
wie genau das mit den Angaben zum Beschäftigungsverhältnis ist, kann ich dir nicht sagen.
Mit den Steuerklassen kann ich dir weiterhelfen. Du musst mehrere Sachen beachten. Zum einen zahlst du in der Steuerklasse 3 zu wenig Steuern für deinen Verdienst. Demnach müsstest du also Steuern nachzahlen. Zum anderen ist Elterngeld steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Also hier wären auch wieder Steuern nachzuzahlen. Gleichzeitig habt ihr aber trotz Elterngeld plötzlich weniger Gesamteinkommen. Das würde bedeuten, dass ihr Steuern wiederbekommt 
...lange Rede kurzer Sinn. Letztendlich wird es so sein, dass ihr durch die 3/5 mehr Geld monatlich bekommt. In der Steuererklärung (wenn ihr wirklich gar nichts geltend machen könnt) müsst ihr letztendlich Geld nachzahlen. Letztendlich hat aber wirklich jeder Mensch steuerwirksame Kosten und sollte die auch in der Steuererklärung ansetzen. So dass man am Ende wenigstens mit +-0 herausgeht. Ganz clever wärt ihr gewesen, wenn ihr bereits ganz am Anfang der SS die Steuerklasse gewechselt hättet (3 deine Frau und 5 du). So hätte deine Frau ein höheres Netto gehabt und würde so nun mehr Elterngeld bekommen. Jetzt hättet ihr wieder wechseln sollen (3 du und 5 deine Frau). So bekommt ihr mehr Netto jeden Monat. Wenn du sehr ängstlich bist, kannst du ja das Mehr an Geld auf ein extra Sparkonto packen und für die Steuererklärung aufheben.
Beitrag von laura-8 - 04.07.10 - 21:12 Uhr
Nochmal eine späte Antwort von mir:
Gehaltsabrechnungen haben bei mir nicht gereicht, Verdienstbescheinigung musste dazu.
Haben nach Geburt auch in 3 und 5 gewechselt, allerdings weil mein Mann soviele dienstliche Aufwendungen geltend machen kann, das wir uns schon sicher sind nicht nachzuzahlen.
Auch mir ist die Warnung bezüglich eines eventuellen Nachzahlens nach Wechsel bekannt. Wie gesagt das ist immer individuell. Wie mein Vorredner schon meinte.
Beitrag von madlen2252 - 10.08.10 - 07:58 Uhr
Hallo,
warum wechseln alle immer erst, wenn das Kind da ist???? Also ich würde bereits bei Planung in 3/5 wechseln, damit derjenige der Elterngeld beziehen soll, mehr Elterngeld bekommt. D.h. meistens die Mutter sollte die 3 nehmen. Elterngeld wird schließlich vom Netto berechnet. Ob man in der kurzen Zeit vorher etwas zu viel Steuern zahlt oder etwas zu wenig, ist spätestens bei der Steuererklärung wieder egal. Unter dem Strich kommt dort immer das selbe an Steuerlast raus, egal ob die Vorauszahlungen in 4/4 oder 3/5 geleistet wurden.
Einziger Unterschied: bei 3/5 muss man eine Erklärung abgeben, bei 4/4 darf man.
Ihr werdet Euch sicher richtig entscheiden. Im Netz ibt es auch einige Nettolohnrechner, die Euch schon im Voraus sagen, was Euch erwarten würde.
