Frage zu Erstattungsanspruch nach §102 ff SGB X

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Beitrag von claudia.1970 - 03.07.10 - 11:23 Uhr

Hallo

Ich bekomme seit Dezember 2006 ergänzendes ALG2. Zu meinem Haushalt gehören auch meine 6 Kinder.
Mein ältester Sohn hat 2007 die Schule beendet, danach 1 Jahr bis 2008 ein Berufsvorbereitungsjahr gemacht ( 192 Euro bekam er zu dem Zeitpunkt vom Arbeitsamt ).
Danach hat er 2 Jahre eine Ausbildung gemacht die er vor einer Woche beendet hat. In der Ausbildung bekam er 310 Euro Ausbildungsgeld nach §104 SGB X. Dieses Geld wurde mir auch immer voll auf die Bedarfsgemeinschaft angerechnet da ihm bei dem Ausbildungsgeld kein Freibetrag zusteht weil es eine Sozialleistung ist.

Nun musste er einen ALG1 Antrag stellen, gleichzeitig habe ich der ARGE gemeldet das er nun nicht mehr in Ausbildung ist und auch kein Kindergeld mehr bekommt.

Heute kam nun folgendes Schreiben welches ich nicht so ganz verstehe.

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hiermit zeige ich Ihnen an, das ich für Herrn
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seit dem 15.12.2006 Leistungen nach dem SGB2 zahle. Nach meinen Feststellungen hat die nachfolgend genannte Person einen Anspruch auf ALG 1.

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Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§ 102 ff SGB X geltend und weise darauf hin, dass dieses Schreiben gleichzeitig als Antragstellung nach §5 Abs. 3 SGB 2 gilt.

Da die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB 2 Schwankungen unterworfen sind bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistungen zu benachrichtigen und die Nachzahlung zunächst einzubehalten.
Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruchs mitteilen.

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Diesen Brief bekamen wir heute zur Kenntnisnahme. Den hat die ARGE zur Arbeitsagentur geschickt wo mein Sohn ALG1 beantragt hat.

Was heisst das nun im Klartext ?
Was für ein Geld wollen die erstattet haben ?
Mein Sohn hat während seiner Ausbildung doch garkeines gehabt. Auch kein Hartz4, denn sein gesamtes Geld wurde auf meinen Anspruch angerechnet, nichtmal den Freibetrag hat er bekommen.

Er konnte seinen Bedarf komplett durch Kindergeld, Unterhalt und dieses Ausbildungsgeld decken und alles was über seinem Bedarf war wurde mir angerechnet.


Ich hoffe das ist nicht zu wirr geschrieben und jemand kann mir meine Frage beantworten.

lg
Claudia

Beitrag von rmwib - 03.07.10 - 13:52 Uhr

Das heißt, dass die Arge mit diesem Schreiben ALG 1 für Deinen Sohn beantragt, weil das vor den ALG 2 Leistungen steht.
Das geschieht rückwirkend ab dem Tag an dem der ALG 1 Anspruch begann. Die Arge bittet das Arbeitsamt nun mit diesem Schreiben auch, diese Nachzahlung NICHT auszuzahlen sondern einzubehalten, um zunächst bei der ARGE das zu viel gezahlte ALG 2 zurückzuzahlen für den Zeitraum in dem schon ALG 1 Anspruch bei ihm bestand.

So weit klar?

Beitrag von claudia.1970 - 03.07.10 - 16:10 Uhr

Hallo

Ja das hab ich soweit verstanden.
Vielen Dank

lg
Claudia

Beitrag von king.with.deckchair - 03.07.10 - 16:13 Uhr

"Das heißt, dass die Arge mit diesem Schreiben ALG 1 für Deinen Sohn beantragt"

Nein, hat sie nicht.

Der Rest stimmt.

Beitrag von claudia.1970 - 04.07.10 - 19:13 Uhr

Hallo

Hab das schon sinngemäß verstanden was vorher geschrieben wurde.
Mein Sohn hat ja das ALG1 schon selbst beantragt :)

Dennoch danke

Claudia