hallo,
ich bin in der 5ten woche ss. zur zeit bin ich in der ausbildung zur sozialassistentin.
ich erhalte schülerbafög. das 2te ausbildungsjahr schaffe ich nicht mehr. wie ist das mit dem mutterschutzgeld, bekomme ich da was oder nur diese 210 euro vom bundesversicherungsamt.
wer war schon in der gleichen situation und kann mir da weiterhelfen??
lg martina
schülerbafög und mutterschutzgeld
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Beitrag von martina2104 - 03.07.10 - 12:09 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.07.10 - 12:11 Uhr
Hallo
Wie bist du denn versichert?
BIanca
Beitrag von martina2104 - 03.07.10 - 12:28 Uhr
ich bin familienversichert über meinen mann.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.07.10 - 12:29 Uhr
Hallo
Dann bekommst du dnur diese 210 Euro einmalig.
Bianca
Beitrag von martina2104 - 03.07.10 - 12:33 Uhr
also rechnet man nicht nach dem bafög, weil ich ja in der ausbildung bin????
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.07.10 - 12:34 Uhr
Hallo
Nein. Von der KK bekommst du diese 210 Euro. Glaube nicht, das du mehr bekommst, da du ja Ausbildungsgehalt bekommst
BIanca
Beitrag von martina2104 - 03.07.10 - 12:35 Uhr
ich kriege kein ausbildungsgehalt, das is ne schulische ausbildung, ich bekomme schülerbafög.
Beitrag von zwiebelchen1977 - 03.07.10 - 12:36 Uhr
Hallo
Dann bleibt es wohl bei den 210 Euro
BIanca
Beitrag von susannea - 03.07.10 - 12:57 Uhr
ICh gehe sogar davon aus, dass du gar nichts kriegst, denn du hast ja kein Einkommen in dem Sinne!
Beitrag von wind-prinzessin - 03.07.10 - 14:32 Uhr
Hallo,
ich wurde vorgestern in die Sozialassistenz eingeschult. So weit ich weiß, steht mir nichts zu.
Was hat das denn mit diesen 210 Euro vom Bundesversicherungsamt auf sich? Was genau ist das und wofür?
Beitrag von goldtaube - 03.07.10 - 15:27 Uhr
Das ist Mutterschaftsgeld und zwar einmalig maximal 210 Euro.
http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
Beitrag von wind-prinzessin - 03.07.10 - 15:36 Uhr
Beitrag von kati543 - 03.07.10 - 19:49 Uhr
Machst du eine schulische Ausbildung? Wenn ja, bekommst du gar nichts. Für Frauen in schulischer Ausbildung gelten gesonderte Bestimmungen und nicht das Mutterschutzgesetz.
