Moin Ihr Lieben,
bin am Ausmisten und frage mich, ob ich wohl mal alte Arbeitsverträge und Gehaltsabrechnungen wegschmeißen kann? Habe die seit ich arbeite immer aufgehoben, auch von größeren Semesterferienjobs. Wie lange rückwirkend sollte man sie aufheben? Und was ist mit den Meldungen zur Sozialversicherung?
Und was ist mit alten Honorarabrechnungen aus freiberuflichen Zeiten?
Ich hab keinen Plan, ob man nun das Zeug bis zur Rente lagert und für was man das brauchen könnte 
Wie macht Ihr es?? Was hebt Ihr auf und wie lange?

LG, Nele
Wie lange Gehaltsabrechnungen aufheben?
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Beitrag von nele27 - 03.07.10 - 13:52 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 03.07.10 - 14:10 Uhr
Hi Nele,
die Gehaltsabrechnungen kannst du auf jeden Fall wegtun. Gibt inzwischen genug Firmen, die die garnicht mehr monatlich an die AN geben.
Die Meldungen zur Sozialversicherung solltest du auf jeden Fall bis zur Rente aufbewahren. Die brauchst du naemlich genau dann.
Die Arbeitsvertraege wuerde ich entsorgen, wenn du sie wirklich nicht mehr brauchst. Auch fuer den Lebenslauf nicht...
Fuer die Honorarabrechnungen gilt laut dem LInk hier eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren:
http://www.trainergy.de/gesundheit/dokumentation/g_doku_aufbewahrungsfristen.htm
LG
Barbara
Beitrag von vwpassat - 03.07.10 - 15:27 Uhr
Wenn Du zwischendurch mal freiberuflich bzw. selbständig warst, musst Du die da zugehörigen Abrechnungen 10 Jahre aufbewahren.
Die SV-Meldungen keinesfalls wegschmeißen.
Die Rentenversicherungsträger haben da oftmals Unstimmigkeiten, da ist dann so ein blättle Papier bares Geld wert!
Alles andere musst Du selbst entscheiden, als Privatperson kann man an sich nach 2 Jahren alles in die Tonne tun (besser aber vorher shreddern!).
Beitrag von myimmortal1977 - 03.07.10 - 16:39 Uhr
Hey 
Ich hatte gerade das Thema bezüglich der Rentenversicherung. Die Berater haben mir gesagt
Gehaltsabrechnungen bis zur Kontenklärung beim Rentenversicherungsträger NICHT weg schmeißen!!!!
Eine individuelle Kontenklärung bei der Rentenversicherung bedeutet, dass Du Dir die entsprechenden Formulare bei der RV besorgst oder Dir im Netz runter lädst oder einen Termin bei der Rentenberatung machst.
Dort werden alle vorhandenen Meldungen mit Deinen Unterlagen abgeglichen. Erst wenn dieses erfolgt ist, diese Daten werden dann mit bestimmten Sternchen bei der RV versehen, kannst Du Dich Deinen Gehaltsabrechnungen entledigen. Vorher nicht.
Denn es gibt tatsächlich Unternehmen, wo Beitragszeiten unter den Tisch fallen, falsch gemeldet werden oder oder oder.
Man sollte eine Kontenklärung alle 15 - 20 Jahre machen lassen. Und nicht erst bei Eintritt der Regelaltersrente. Was meinst Du, für was für Unterlagen sich die RV interessiert. Man muss immer alles aufbewahren. Von Zahlungen über Krankengeld, ALG, Übergangsgeld, Mutterschutzgeld, Elterngeld, Erziehungsgeld, Schulausbildung nach dem 18. Lebensjahr etc.... Das ist alles sehr kompliziert.
LG Janette, die den Rentenwahnsinn gerade einigermaßen auf die Reihe bekommen hat.
Beitrag von nele27 - 03.07.10 - 20:41 Uhr
Super Tipp, das werde ich mal machen!
Beitrag von witti - 03.07.10 - 21:33 Uhr
Hallo myimmortal1977!
Den Rentenversicherungsträger interessieren alle Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr und nicht erst ab dem 18. Lebensjahr.
Desweiteren ist es für die Rentenversicherung unwichtig ob und ggf. für welchen Zeitraum Erziehungs- bzw. Elterngeld bezogen worden ist, da beide Zahlungen nicht rentenversicherungspflichtig sind.
Ferner werden die geprüften Zeiten nicht mit "Sternchen" versehen.
Mit freundlichem Gruß
witti
Beitrag von myimmortal1977 - 04.07.10 - 22:40 Uhr
Moin Witti,
es hat auch weniger was damit zu tun, ob Elterngeld oder Erziehungsgeld rentenversicherungspflichtig sind. Mehr damit, dass die Zeiten als Anwartschaft auf die Wartezeit der Regelaltersrente gezählt werden.
Ich musste auch mit Unterschrift des Vaters seinerseits eine Abtretungserklärung einreichen, das nebst Vorlage der Geburtsurkunde meines Kindes mir die Punkte auf dem Konto gut geschrieben werden.
Sie werden zwar i. d. R. immer der Mutter gut geschrieben, aber trotzdem wollten sie noch nachträglich die Abtretung des Vaters.
Und ich musste alles einreichen. Nachweis von Bezug von Mutterschaftsgeld von KK und AG, Nachweis über den Bezug von EG uvm.
Warum auch immer.... Ich habs ja nicht erfunden.
LG Janette
Beitrag von myimmortal1977 - 04.07.10 - 22:52 Uhr
Eine kleine Sache noch vergessen 
Yepp, da hatte ich mich vertan. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr. Sorry.
Der Berater von der Rentenberatung hatte mir tatsächlich erzählt, wie auch meiner Mutter, dass geklärte Zeiten bis zu dem Zeitpunkt mit zwei "Sternchen" versehen werden. Was auch immer damit gemeint ist.
LG!
Beitrag von kati543 - 03.07.10 - 19:53 Uhr
Hebe alles so lange auf, bis die Zeiten und Gelder in deinen Rentenbescheid stimmen. Da reichen nicht unbedingt nur diese jährlichen Meldungen.
Beitrag von nele27 - 03.07.10 - 20:41 Uhr
für Eure Tipps!
Ich werde dann tatsächlich mal diese Rentengeschichte abgleichen... klingt zwar komisch mit 30, aber Ihr habt Recht - besser einmal durchwühlen als hinterher in die Röhre gucken. Danach werde ich zumindest meine Studentenjob-Abrechnungen mal entsorgen... damit wäre ich dann immerhin schon im Jahr 2002.
Eins noch: Gehören zu den Sozialversicherungspapieren, die ich aufheben soll, auch Papiere der Künsterlersozialkasse? Dort war ich in der freiberuflichen Zeit versichert...
LG, Nele
Beitrag von witti - 03.07.10 - 21:52 Uhr
Hallo nele27!
Sofern Sie in die Künstlersozialkasse eingezahlt haben, wurde ich die Belege der Künstlersozial- kasse weiterhin sorgfältig aufbewahren.
Ebenso alle Meldungen zur Sozialversicherung, Schulzeugnisse ab dem 17.Lebensjahr, Immatrikulaionsbescheinigungen, das Abschlusszeugnis vom Studium/Diplom und die Nachweise/Belege über den Bezug von Sozialleistungen(z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Arbeitslosen geld II etc.).
Sofern Sie während der Studentenjobs keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, sind die Belege für die Rentenversicherung unwichtig.
Sofern Sie auch noch eine Berufsausbildung(hierzu zählen unter anderem auch Praktikanten- zeiten mit Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen) absolviert haben und diese Zeiten noch nicht in Ihrem Versicherungsverlauf entsprechend gekennzeichnet sind, sollten auch die Nach- weise für die Berufsausbildung aufgehoben werden.
Mit freundlichem Gruß
witti
Beitrag von nele27 - 05.07.10 - 13:50 Uhr

Die I-Bescheinigungen habe ich nicht mehr, aber den Rest hebe ich dann noch auf...
LG, Nele
