Hallo,
und anbei folgende Frage:
Ich alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und ALG 2 Empfänger, ziehe demnächst mit meinen Freund zusammen. Er ist nicht der Vater meiner Kinder. Er hat sich ein Grundstück gekauft und baut jetzt ein Haus für uns alle.
Wie verhält sich das, wenn wir jetzt zusammen ziehen wollen, er kommt ja mit in die Bedarfsgemeinschaft, eher ungewollt. Außerdem habe ich noch einen geringfügigen Job auf 325,- € Basis.
Falls wir zuviel Geld haben sollten, müssen wir an das Amt zurückzahlen, oder kriege ich einfach nur keine Leistungen mehr?
Für die Kinder kriege ich auch Unterhalt.
Vielleicht kann uns ja jemand helfen ?!
Danke!
Wir ziehen zusammen!
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Beitrag von amelie12 - 04.07.10 - 13:24 Uhr
Beitrag von altehippe - 04.07.10 - 13:28 Uhr
`***wenn wir jetzt zusammen ziehen wollen, er kommt ja mit in die Bedarfsgemeinschaft, eher ungewollt.***
Zwingst du ihn das Haus zu bauen?
Beitrag von amelie12 - 04.07.10 - 13:32 Uhr
Natürlich nicht! War seine Entscheidung.
Beitrag von vwpassat - 04.07.10 - 13:50 Uhr
Hat er denn Bock drauf, sich nackig zu machen vor dem Amt?
Ich würd es nicht wollen.
Beitrag von vwpassat - 04.07.10 - 13:45 Uhr
Coole Theorie: "er kommt ja mit in die Bedarfsgemeinschaft"
Beitrag von wind-prinzessin - 04.07.10 - 13:32 Uhr
Hallo,
wenn ihr zusammenzieht, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft und euer beider Einkommen wird berücksichtigt. Zurückzahlen wirst du nichts müssen, sofern du wahrheitsgemäß und rechtzeitig den Umzug (und den 'Einzug' deines Partners) bekanntgibst. Dann wird dein Anspruch erneut geprüft. Es sei denn, ihr wisst von vornherein, dass euch das ALG 2 nicht mehr zusteht (weiß ja nicht, was dein Partner verdient, aber wenn ihr ein Haus baut, wirds wohl kein Hungerlohn sein). Dann kannst du dich quasi abmelden. Mach das aber nur, wenn du dir sicher bist, dass euch keine Leistungen zustehen. Bin für exakt einen Monat aus dem Bezug rausgefallen, durfte dann 2 Monate auf die erneute Bewilligung warten. Hatte 2 Monate kein Geld, konnte keine Miete zahlen usw. Hätte lieber schreiben sollen 'Für Monat XY falle ich durch GRUND aus dem Leistungsanspruch raus' und nicht 'Ab Monat XY keine Leistungen mehr'. Hinterher ist man oft schlauer.
Solltet ihr knapp über der Bemessungsgrenze liegen, könnte es sein, dass ihr Anspruch auf Wohngeld habt. Das gibt es unter Umständen auch für Leute mit Eigenheim.
Beitrag von vwpassat - 04.07.10 - 13:49 Uhr
Nicht der Partner zieht ein, sondern sie bei ihm bzw. im neuen gemeinsamen Heim.
Beitrag von windsbraut69 - 05.07.10 - 08:44 Uhr
Ja, wenn sie weiterhin Anspruch auf ALGII oder Wohngeld haben, sollten sie aber gleich parallel zu den Anträgen Peter Zwegat anrufen oder den Daumen für die PI heben!
Beitrag von vwpassat - 04.07.10 - 13:48 Uhr
An Deiner Stelle würde ich zusehen, dass aus dem 325 € - Job schnellstmöglich mind. ein 401 € -Job wird!
Ich geh jetzt einfach davon aus, dass Dein Freund vernünftig verdient. Zusammen mit Deinem Minijob und dem Unterhalt sollte das doch sicherlich passen. Aber wie gesagt, mind. 401 € , damit Du und Deine Kinder krankenversichert sind oder Du heiratest.
Beitrag von miezibuh - 04.07.10 - 14:30 Uhr
Wenn er ein Haus baut, nehme ich an, dass er entsprechend verdient! Warum solltest du dann noch ALG II bekommen? Du hast ja dann deinen 325 Euro-Job, Unterhalt für die Kinder, Kindergeld und niemand hindert dich daran, mehr arbeiten zu gehen, oder?!
Beitrag von miezibuh - 04.07.10 - 14:32 Uhr
Ach ja: Und es wird ja nicht so schwer sein, einen 401-Euro-Job oder mehr zu finden, damit du dem Steuerzahler wegen der Krankenversicherung nicht mehr auf der Tasche liegst, oder? Ziehst bei einem ein, der scheinbar genug Geld hat, kriegst selbst Geld, Unterhalt und Kindergeld und hast dann Angst, dass du keine ALG II-Leistungen mehr bekommst. Ganz toll!
Beitrag von amelie12 - 04.07.10 - 14:50 Uhr
Also, als erstes lass ich mich nicht unterstellen, dass ich Angst hätte kein ALG 2 mehr zu bekommen. Nichts lieber als das.
Ich wollte hier nur sachliche Antworten bekommen.
Ganz toll!!
Vielen Dank.
Beitrag von miezibuh - 04.07.10 - 15:09 Uhr
Dann kannst du dem Amt das ja auch so mitteilen und wirst ja dann hören, ob du noch was bekommst oder nicht. Wenn es dir eh recht wäre, gibt es doch kein Problem, oder?
Beitrag von mama2003-2009 - 04.07.10 - 15:12 Uhr
Halli Halloooo
Also, wenn Ihr zusammen zieht seit Ihr ja eine Bedarfsgemeinschaft, somit wird sein Einkommen mit angerechnet, das ist ja klar.
Wichtig ist aber das du daran denkst, wenn Ihr NICHT verheiratet seit, und du dann vom "Amt" kein Geld mehr bekommst, das du und deine Kinder NICHT mehr Kranken versichert seit !!!!!! 
Das vergessen viele, die zusammen ziehen, habe jetzt erst so einen Fall in der Verwandschaft die zusammen gezogen sind, und plötzlich bekam sie von der Arge kein Geld mehr, worüber sie sich sehr freute ABER auch Post von der Krankenkasse das sie nicht mehr Kranken versichert sei.
Also wenn Ihr zusammen zieht muss er sein Einkommen offen legen, und je nach dem wie viel er verdient bekommt ihr weniger bzw gar kein ALG2 mehr. Alternativ kann man dann auch Wohngeld (bei Eigentum - Lastenzuschuss)
Viel Spar beim Einzug ins Häuschen.....
glg
mama2003-2009
Beitrag von charleen820 - 04.07.10 - 15:21 Uhr
wenn er ungewollt in die bedarfsgemeinschaft kommt, so wie du es sagst, dann lass es lieber.....
wieso verlassen sich alle auf den staat??????
ihn zwingt keiner, ein haus zu bauen....aber er scheint ja genug geld zu haben, um euch zu ernähren,ect..... das wird er sicherlich gern tun, sonst hätte er sich zu dem schritt wohl nicht entschlossen!!! ODER????


Beitrag von charleen820 - 04.07.10 - 15:24 Uhr
ach und mit der geschichte der KK.....120 - 140 €uro wirds dich kosten...Vom 400 €uro wohl machbar!!!
Beitrag von nick71 - 04.07.10 - 18:19 Uhr
"er kommt ja mit in die Bedarfsgemeinschaft, eher ungewollt."
Ohne dir was zu wollen...an dieser Stelle muss ich dir aber auch mal sagen, dass man sich im Leben nicht nur die Rosinen rauspicken kann.
Wenn ihr zusammenzieht und er genug verdient, gibts verständlicherweise nix mehr vom Amt, und auch die Krankeversicherung für dich und deine Kinder musst du ggf. selber zahlen...aber das kannst du ja umgehen, indem du dir einen sozialversicherungspflichtigen Job suchst.
Sofern dein Partner nicht bereit ist, dich bzw. euch finanziell zu unterstützen (was ich aus seiner Sicht übrigens nachvollziehen könnte), müsst ihr in getrennten Wohnungen leben...man kann halt nicht alles haben.
Beitrag von hinterwaeldlerin09 - 04.07.10 - 20:33 Uhr
Ist es das, was du willst?
Von einer Abhängigkeit in die nächste?
lg die hinterwäldlerin
Beitrag von zwiebelchen1977 - 04.07.10 - 20:33 Uhr
Hallo
Wie alt sind deine Kinder?
Bianca
