Hallo an Alle,
ich bin noch ganz neu hier, möchte aber gleich mal eine frage stellen.
Eines Vorweg! Ich habe mich stets bemüht ein freundschaftliches Verhältnis zur Mutter meiner Tochter (von der ich seit ca. 6 Jahren getrennt lebe) aufrecht zu halten. Ich mußte mir in dieser Zeit einiges gefallen lassen, habe aber zum Wohl meines Kindes immer zurück gesteckt.
Nun wurde meine Tochter am Montag 12 Jahre , ich hatte keine Möglichkeit sie mal in den Arm zu nehmen und ihr ein Geschenk zu überreichen weil angeblich niemand zu Hause war.
Vergangene Woche habe ich meine Ex-Frau angerufen, und wollte eine gütliche Einigung finden, wieviel Unterhalt ich in Zukunft überweisen kann/möchte.
Mein Vorschlag wären 250,- € gewesen.
Seitens des Jugenamtes mußte ich immer 162,- € bezahlen nach Prüfung meiner Einnahmen.
Ich bin aber so froh, weil ich nach ca. 14 Monaten Arbeitslosigkeit wieder Arbeit hab und allein für meine Tochter zahlen kann, daß ich halt gerne bereit gewesen wäre etwas mehr zu geben. Mehr geht aber wirklich nicht.
Meine Ex hat mir aber eindeutig gesagt, daß sie auf den vollen Unterhalt besteht (334,-€)
Jetzt hat mir das Jugendamt geschrieben (andere Prüfungsstelle) und möchte meine volle Zahlungsfähigkeit prüfen, obwohl mir die andere stelle geschrieben hatte, daß nach dem 12. Geburtstag meiner Tochter das Jugendamt raus ist.
Jetzt zu meiner Frage. Warum kümmert sich plötzlich doch wieder das jugenamt und welche Möglichkeiten haben die.
Ich möchte ja zahlen, aber mehr geht nicht.
Wer kann mir eine Antwort geben!!
Vielen Dank im Vorraus.
habeweniggeld
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Beitrag von habeweniggeld - 04.07.10 - 13:30 Uhr
Beitrag von blaue-rose - 04.07.10 - 14:46 Uhr
Hallo,
ich vermute mal es handelt sich dabei um zwei verschiedene Angelegenheiten. Das Jugendamt zahlt nur bis zur Vollendung des 12 Lebensjahrs Unterhaltsvorschuss und dort ist es jetzt raus.
Für die Durchsetzung der Interessen deiner Tochter sollte das Jugendamt bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres Zuständigkeit sein.
Ich gehe mal davon aus das, das Jugendamt deine Tochter vertritt und überprüfen möchte wie viel Unterhalt du zahlen kannst. Das Jugendamt wird dann festlegen wie viel Unterhalt du nach der Gesetzeslage zahlen musst.
PS. ich gehe mal davon aus das deine Tochter eventuell Unterhaltsvorschuss bekommen hat. Das Jugendamt ist zum Teil berechtigt den gezahlten Unterhaltsvorschuss von dir einzufordern.
Darf ich dich fragen wie der Umgang mit deiner Tochter bei euch geregelt ist?
Freundliche Grüße
Beitrag von habeweniggeld - 06.07.10 - 17:18 Uhr
Hallo blaue-rose,
erst einmal vielen dank für Deine Antwort.
Klar darfst Du fragen, wir sind hier in einem Forum 
nun, wir haben keine konkrete Regelung im Umgang mit meiner Tchter, weil sie immer dann kommen darf, wenn sie Lust und Zeit hat. Find ich besser so. Sie ruft an, fragt ob es geht und ich geh sie dann holen.
Liebe Grüße
Beitrag von blaue-rose - 06.07.10 - 17:40 Uhr
Hallo,
ich finde es auch besser wie eine feste Reglung. Ich habe danach gefragt weil ich dachte das du so gut wie keinen Umgang mit deiner Tochter hast, da du das über den Geburtstag geschrieben hattest. Zum Glück habe ich es aber nur nicht richtig gedeutet.
Übrigens, ich hatte auch keine feste Umgangsreglung wegen meiner Tochter. Wir hatten es genauso gehandhabt wie ihr.
Freundliche Grüße
Beitrag von habeweniggeld - 06.07.10 - 18:04 Uhr
Hi,
ich hätte vielleicht schreiben sollen, daß ich es bis jetzt besser fand und ja auch eigendlich so beibehalten möchte.
Doch seit ich Sie angerufen habe um mit ihr eine gütliche Absprache bezüglich des Unterhaltes zu treffen, meldet sich meine Tochter leider gar nicht mehr bei mir.
Sie manipuliert das Kind negativ.
Das gefällt mir nicht.
Habe ich Ärger mit der Mutter, habe ich auch keine (oder nur geringe) Kontaktmöglichkeit zu meiner Tochter.
geht der Mutter alles nach der Nase, kann sie zuckersüß sein und ich darf mein Kind sehen, wann ich möchte.
Einerseits ärgere ich mich darüber, daß meine Tochter (immerhin 12 Jahre und mit eigenem Kopf)
sich nicht gegen ihre Mutter durchsetzten kann. Andererseits denke ich aber auch - nun ja, sie lebt halt bei ihrer Mutter und ich weiß ja, wie die sein kann, wenn man sich nicht ihrem Willen beugt.
Oft wünsche ich mir, es könnte so harmonich sein, wie bei meiner Lebensgefährtin (sie hat 2 Mädels 13 + 8 ) und ihrem Ex-Mann.
Die beiden Mädels verabreden sich schon völlig selbstständig mit ihrem Vater und dessen Freundin. Er kommt regelmäßig (mind. 2 mal wöchentlich) zum Kaffe trinken vorbei und nimmt am Leben seiner Kids aktiv teil.
Außerdem kann er die Mädels auch nach Absprache mit in Urlaub nehmen und demnach regeln die Beiden auch die Urlaubsplanung fürs Jahr.
Also alles ganz easy. Immer zum Wohle der Kinder. So hätte ich es auch gerne.
Aber da spielt meine Ex-Madame nicht mit.
Schade
Beitrag von blaue-rose - 06.07.10 - 18:37 Uhr
Hallo,
ich bekomme immer einen dickem Hals wenn ich höre das Kinder als Druckmittel eingesetzt werden.
Ich muss dir aber auch sagen das ich den Umgang und auch den Unterhalt für meine Tochter immer mit ihrer Mutter unter vier Augen regeln konnte.
Ihre Mutter war immer verständlich und bestand nie auf den Unterhalt laut Tabelle.
Denn wir beide sind der Meinung das es nicht im Sinne des Kindes sein kann wenn der Unterhaltspflichtige an den Rand seiner Leistungsfähigkeit gedrängt wird und ihm damit auch der Umgang mit seinem Kind fast unmöglich gemacht wird.
Fg
Beitrag von habeweniggeld - 06.07.10 - 18:50 Uhr
Ganz genau so sollte es auch sein.
Meine Lebensgefährtin kann es ausleben, ihren Kids geht es saugut dabei.
Sie hat mich auch darauf aufmerksam gemacht, mehr auf das Verhalten meiner Tochter zu achten.
Das hab ich getan.
Ich sehe einen kleinen trauigen Menschen vor mir, der gar nicht richtig aus sich raus kommt.
Sie ist irgendwie...............ich weiß nicht, wie ich es ausdrücken soll.................bei jeder Antwort die sie gibt, oder bei allem was sie erzählt sehr darauf bedacht bloooooooß nichts falsches zu sagen, obwohl es bei uns sehr locker zugeht und jeder jedem seine Meinung sagen darf.
Sie ist nur gesprächig, wenn sie mit der Großen meiner LG redet, spielt oder telefoniert.
Gerne wüßte ich, worüber die reden, aber meine LG ist strickt dagegen, ihre Große auszufragen und sie so dazu zu verleiten das Vertrauen meiner Tochter zu verlieren.
Beitrag von blaue-rose - 06.07.10 - 19:05 Uhr
Ich möchte mal sagen deine LG ist sehr klug. Vielleicht erzählt ihre Große irgendwann von ganz allein, oder deine Tochter kommt allein zu dir und erzählt dir was sie bedrückt.
Ich kenne es mit dem traurigen Anblick von Kindern. Meine letzte Partnerin ( nicht die Mutter meiner Tochter) hat auch zwei Kinder und ich war für ihre Kinder Freund und auch Vaterersatz, aber nicht weil ich mich aufdrängt sondern weil ihr Jüngster mich als Ersatzvater ansah. Wenn er Probleme hatte ist er zu mir gekommen und nicht zu seiner Mutter gegangen. Ich hatte ihr nach der Trennung auch angeboten das ihre Kinder jeder Zeit zu mir kommen können wenn sie möchten, aber leider kam es nie dazu. Einige Begebenheiten lassen vermuten das sie den Kleinen verbietet mit mir Kontakt aufzunehmen.
Beitrag von zenturio - 04.07.10 - 20:52 Uhr
Eigentlich ist der Kindesunterhalt ja fest geregelt. Ausgehend von den 334,- Euro, bist Du in Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle, wonach Dein ges. Nettoeinkommen unter 1500,- Euro im Monat liegt.
Hast Du jetzt 1400,- netto, liegst Du nach Zahlung des vollen Unterhaltes noch immer über dem Selbstbehalt von 900,- Euro. Hast Du hingegen nur 1000,- netto, so bist Du schon 234,- Euro unter dem notwendigen Eigenbedarf.
Beitrag von elsa345 - 04.07.10 - 21:30 Uhr
Falsch, die DD Tabelle stellt eine Richtlinie nicht ein Gesetz dar.
Beitrag von elsa345 - 04.07.10 - 21:36 Uhr
Hallo,
also egal was Du denkst was geht, die DD Tabelle ist ein Richtwert, an den sich 99% der Richter halten. Solltest Du min.1234,-€ netto verdienen und keine besonderen beruflichen Aufwendungen haben, hast Du den Mindestunterhalt von 334,-€ zu zahlen. Es ist so, ob es bei Dir geht oder nicht, interessiert niemanden. Es geht Mio von Vätern so und oft haben die sogar noch eine neue Familie und Kinder.
Da wirst Du leider nichts machen können. Wozu eine 12jährige schlappe 500,-€ im Monat braucht, erschließt sich vielen nicht, jedoch es ist so.
Gruß
Beitrag von habeweniggeld - 06.07.10 - 17:23 Uhr
Hallo elsa,
danke für Deine antwort.
Du schreibst von beruflichen Aufwendungen!!
Ich habe einen Kredit für ein (10 Jahre altes) Auto laufen, welches ich unbedingt brauche um zur Arbeit zu kommen. Außerdem natürlich auch die Fahrtkosten.
Vielleicht weißt Du ja, in wie weit man mir da etwas mehr zum Selbstbehalt gewährt.
Öffentliche Verkehrsmittel pendeln nicht.
Liebe Grüße
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 18:26 Uhr
Hallo.
>>> Abzuziehen sind "berufsbedingte Aufwendungen". Dies entspricht in etwa dem, was das Finanzamt als "Werbungskosten" anerkennt, also z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Gewerkschaftsbeiträge und ähnliches mehr. Manche Gerichte lassen dabei einen fünfprozentigen Pauschalabzug zu, andere verlangen einen detaillierten Einzelnachweis. Vom Nettoeinkommen abzuziehen sind ferner Schulden, die vor oder während der Ehe gemacht worden sind und die der Unterhaltspflichtige jetzt auch tatsächlich (noch) abzahlt. Wird ein Darlehen für einen Hauskauf abgezogen, ist jedoch der Wohnvorteil "gegen zu rechnen", den der Unterhaltsverpflichtete dadurch erzielt, dass er mietfrei wohnt. Erst nach der Trennung entstandene Kreditbelastungen können im Regelfall nicht vom Einkommen abgezogen werden. <<<
Quelle: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/unterhalt/content_03.html
Unter http://www.scheidung-online.de/ >>> Unterhalt >>> Das unterhaltsrelevante Einkommen: was zählt dazu, welche Abzüge sind möglich? >>> scrollen bis Abzüge A - Z
sind alle Abzugsmöglichkeiten im Detail aufgeführt.
In dem Selbstbehalt sind im Übrigen Wohnkosten in Höhe von 360,- (Warmmiete) vorgesehen.
>>> Sind die Mietkosten im konkreten Fall höher als diese Pauschalen, und ist es dem Unterhaltsschuldner auch nicht möglich oder nicht zumutbar, die Mietkosten durch einen Umzug zu verringern, so erhöht sich der Selbstbehalt um die Mehrkosten der Miete. <<<
Quelle: http://www.scheidung-online.de/selbstbehalt.html
Beitrag von sharizah - 05.07.10 - 01:18 Uhr
abzüglich der Hälfte des Kindergeldes, wären noch 225, die du zahlen müsstest.
Beitrag von hedda.gabler - 05.07.10 - 09:36 Uhr
Blödsinn ... bei dem Betrag von 334,- ist das hälftige Kindergeld schon abgezogen ...
... guckst Du hier (Mindestunterhalt 426 € - 92 € = 334 €):
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf
Beitrag von sharizah - 05.07.10 - 12:38 Uhr
Stimmt, hab nicht aufs Alter geachtet und den genauen Betrag, sondern nur gelesen, dass er das Mindesteinkommen verdient. Der Vater meines Kindes muss 225 Euro bezahlen, aber mein Kind ist natürlich noch kleiner, das hab ich nicht bedacht. ;) Sorry.
Beitrag von cbf1000 - 09.07.10 - 08:27 Uhr
Kindesunterhalt geht IMMER vor - scheißegal, was dir dann über bleibt. Sorry für die Worte, aber meine Anwältin hat mir schon vor Jahren gesagt, dass es Männer gibt, die von wesentlich weniger als dem Selbstbehalt leben müssen!
Is leider so.
Aber ich finde es schön, wenn du dein möglichstes tust - auch menschlich, denn davon hat deine Tochter wirklich was.... und du auch!
Also Kopf hoch und weiter so!!!!!!
