Schufa-Auskunft...

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Beitrag von viktoria85 - 05.07.10 - 08:21 Uhr

Hallo ihr lieben hoffe ich bin richtig hier...

ich fange diese woche wieder an zu arbeiten..als aushilfe..nichts besonderes da meine kinder noch sehr klein sind... so werde meine tätigkeit an der kasse ausführen und mein arbeitgeber verlangt eine schufa-auskunft...das ist kein problem ich werde es beantragen nur meine frage ist ob er das überhaupt darf? ein polizeiliches führungszeugnis ist ja für mich bekannt und das habe ich schon beantragt...nur das mit der schufa ist mir neu.....

würde mich über antworten freuen...

lg viktotia

Beitrag von isa-1977 - 05.07.10 - 08:35 Uhr

Hallo,

das habe ich persönlich noch nie gehört. Hast Du mal gefragt, aus welchem Grund er die Auskunft haben möchte?

LGe Isa

Beitrag von viktoria85 - 05.07.10 - 08:45 Uhr

nein habe ich nicht, ganz ehrlich....naja werde ihn fragen den das muss ich online bestellen... es hat mich nur verwundert weil es mir soooo neu ist....naja

Beitrag von isa-1977 - 05.07.10 - 08:49 Uhr

Vielleicht hat er Angst, daß Du in die Kasse "greifst", wenn Du Schulden hättest.

Beitrag von viktoria85 - 05.07.10 - 08:55 Uhr

das habe ich auch gedacht....will sich sicher absichern nur ob er das darf weiß ich halt nicht....leider...ich informiere mich noch und dan werde ich sehen ob ich das ding noch anfordere oder nicht....den wenn er es nicht darf, darf er es eben nicht.....oder?!;-)

Beitrag von vwpassat - 05.07.10 - 09:19 Uhr

Dann stellt er Dich halt nicht ein.............


Nee, mal ehrlich, bei nem Job mit Geld würd ich mich auch max. absichern. Ne reine Schufa ist zwar auch keine Garantie, aber ich würd das bestimmt auch verlangen.

Beitrag von goldtaube - 05.07.10 - 09:44 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen Grund hat darf er es. Z. B. wenn es eben um einen Job im Kassenbereich geht.

Aber selbst wenn er es nicht dürfte. Was hast du davon? Ihm sagen das er es nicht darf? Ihm die Auskunft verweigern? Dann bekommst du eben den Job nicht. Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel und er darf sich seine Angestellten aussuchen.

Beitrag von windsbraut69 - 05.07.10 - 09:44 Uhr

Hast Du denn schon einen unbefristeten unterschriebenen Vertrag?
Ansonsten hilft es Dir gar nichts, wenn der AG irgendetwas nicht darf, weil er Dich auch nicht beschäftigen muß.

Gruß,

W

Beitrag von wind-prinzessin - 05.07.10 - 14:51 Uhr

Ich finde das vollkommen in Ordnung, wenn AG sich absichern. Habe das damals bei der Tankstelle nicht gemusst. Aber kommt wahrscheinlich auch drauf an, mit welchem Summen man es zu tun hat.

Habe übrigens schon öfter von Leuten (bzw deren Bekannten, Nachbarn etc) gehört, dass Leute mit negativer Schufa sich durch die Kasse bereichert haben. Einer war besonders dumm.. Tankstelle in einem umliegenden Ort. Nimmt die Kasse, setzt sich nach Mallorca ab. Hat sich übrigens erwischen lassen und wollte dann bei einer anderen Tankstelle anfangen. Das hatte sich dann dank guter 'stiller Post' erledigt. Selber Schuld, mit sowas hab ich auch kein Mitleid.

Aber wenn du nichts zu verbergen hast, ist das doch okay. Und selbst wenn du einen negativen Eintrag hast, kommt es sicherlich noch drauf an, wie alt und was es ist. Wenn du vor 3 Jahren mal etwas 'verbrochen' hast, es aber bezahlt hast (und der Gläubiger das auch vermerkt hat), wird es wohl kein Problem darstellen.