Wiedereinstellung Elternzeit

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Beitrag von portocale - 05.07.10 - 08:50 Uhr

Hallo

ich bin zur Zeit in Elternzeit.
Hatte davor 2Arbeitsstellen (auf Steuerkarte und auf 400€Basis).Wenn mein Baby 1Jahr alt ist möchte ich wieder auf 400€Basis arbeiten, ich habe aber keinen Arbeitsvertrag.(Die Hauptarbeitsstelle möchte ich erst wider arbeiten wenn das Baby 3Jahre alt ist)

Ich habe meinem Arbeitgeber schriftlich mittgeteilt das ich ein1Jahr in Elternzeit gehen werde,er meine er müsse dann jemand einstellen ,der dann meine Arbeit verichtet.Ich könnte mir vorstellen das meine Vertretung auch keinen Arbeitsvertrag bekommen hat,ich weiss auch nicht ob sie weiss das ich nach einem Jahr wieder kommen werde........


Meie Frage :
-Gibt es eine Frist,wo ich meinem Arbeitgeber mitteilen muss ich werde <am TagX wider arbeiten kommen?
-Wie formuliere ich es am besten?

-Kann der Arbeitgeber mich dann auch in eine andere Filiale einteilen ,oder habe ich Anspruch in der Filiale zu arbeiten in der ich zu letzt gearbeitet habe ,bevor ich in Elternzeit .


Im vorraus vielen Dank

Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 15:25 Uhr

Hallo portocale,

was haben Sie denn dem Hauptarbeitgeber gemeldet?
Wenn Sie nur 1 Jahr beantragt haben, aber 3 Jahre in Elternzeit bleiben möchten, bedarf dies seiner Zustimmung. Nur wenn Sie gleich 2 Jahre beantragt haben, können Sie das dritte Jahr ohne Genehmigungspflicht anhängen - allerdings müssen Sie auch hier 8 Wochen vorher Bescheid geben (mind. 7 Wochen vor Antritt des 3. Jahres).

Die Sache mit der Frist verstehe ich nicht ganz. Wenn Sie Elternzeit bis einschließlich 31.08.2011 beantragt haben, ist ihr 1. Arbeitstag der 1.9.2011. Sie sollten sich ca. 3 Monate vorher mit dem AG in Verbindung setzen und absprechen wie es weiter geht.

Generell sind Gespräche immer am sinnvollsten und Unklarheiten lösen sich oft schnell in Luft auf.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen,
C. Dreyer

Beitrag von portocale - 05.07.10 - 17:56 Uhr

Vielen Dank für ihre Antwort.


Ich habe bei meinem Hauptarbeitgeber 3Jahre elternzeit.Beim 400€ Basis Job nur ein Jahr.Als ich es ihm schriftlich mitgeteilt habe ,das ich 1Jahr Elternzeit nehme ,meinte er dann muss er jetzt jemanden einstellen weil er jemand braucht der meine Arbeit .So weit ist es mir ja klar,aber habe ich das Recht in der Filiale wieder zu arbeiten in der ich gearbeitet habe oder muss ich dann in einer anderen Filiale arbeiten?Ich würde gerne wieder in der Filiale arbeiten wo ich vor meiner Elternzeit gewesen bin....Leider habe ich keinen Arbeitsvertrag obwohl ich dort schon über 2,5Jahre gearbeitet habe.

Ich werde 3Monate vor Ende der Elternzeit schriftlich mit meinem Arbeitgeber kontakt aufnehmen.....Wie kann ich es am besten formulieren?


Ich habe vor, nach der Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber zu kündigen,weil ich mich Beruflich neu orientieren möchte ,allerdigs habe ich aber noch Resturlaub .Wie soll ich mich da v


Im vorraus vielen Dank.

portocale