Guten Morgen!
Ich bin zurzeit in Elternzeit, die im März 2011 endet.Jetzt habe ich im Vorfeld meinen Arbeitgeber schon mal gefragt, wie das dann so abläuf mit dem Wiedereinstieg.
Ich bin Verkäuferin auf 30 Stunden Basis. Wenn ich zurückkehre bin ich flexibler in den Schichtplänen als vorher. Mir wurde aber nahegelgt mir zu überlegen, ob ich 30 Stunden arbeiten möchte,
wegen der Flexibilität. Da ja andere total benachteiligt werden würden, wenn ich mit sonderwünschen komme. In wieweit kann er eigenmächtig bestimmen, wie meine Arbeitstzeit auszusehen hat.
Muss dazu sagen, das er nur der Regionsleiter ist.
Vielen Dank
Sandra
Was darf der AG?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von machtans - 05.07.10 - 09:18 Uhr
Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 09:32 Uhr
Guten Morgen Sandra,
Ihr Arbeitgeber muss sich an die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages halten. Steht dort, dass er Sie flexibel zwischen 7.00 und 20.00 Uhr von Mo-Sa einteilen kann, gilt das auch für Sie nach der Elternzeit, denn dann lebt der alte Vertrag wieder auf. Wenn vorher 30 Stunden drinstanden, gelten diese auch wieder danach, es sei denn beide Seiten möchten dies dann ändern.
Menschlich gesehen kann er natürlich schauen, dass er Sie so weit es möglich ist nach Ihren Wünschen einteilt. Vielleicht sprechen Sie vorab auch mal mit den Kollegen im Verkaufsteam, da findet sich manchmal überraschend eine Lösung.
Denken Sie auch an die andere Seite: Auch Arbeitnehmer OHNE Kinder möchten nicht immer die Spätschicht übernehmen oder den Sommer durcharbeiten.
Grüße Carmen Dreyer
Beitrag von machtans - 06.07.10 - 12:04 Uhr
Hallo1
Vielen Dank. Ich werd in eine neue Filiale kommen und muss erstmal sehen, wie das dann läuft. Aber nun weiß ich, das er mir keinen Strick binden kann. das Gefühl hab ich. Mit spätschichten hab ich kein Problem.
Hab ja noch was zeit.
LG
Sandra
