Hallo und Danke für den Thread!!
Ich war in einem Reisebüro einer großen Kette angestellt (DER Deutsches Reisebüro) Nun habe ich am 17.1.10 meinen Sohn bekommen.
Vorerst habe ich 2 Jahre Elternzeit angegeben.
Mittlerweile (nach 5 Monaten) möchte ich jedoch wieder einsteigen. Aber eben nur Teilzeit, so ca. 1-1,5 Tage die Woche. Mein Chef allerdings sagt klar, dass er mir keine großen Hoffnungen machen kann.
Sprich, ich hab keine Chance reinzukommen. Obwohl ich möchte... Ich habe große Angst aus dem Job "draußen" zu sein, wenn ich meine 2 Jahre mache. Hätte mein Chef denn so große Kosten mit mir, wenn ich auf 400 € Basis bzw. weniger arbeite???
Ich finde es ziemlich schade, dass einem so die Zukunft verbaut werden darft. Denn in 2 Jahren kann ich mehr oder weniger wieder als Azubi anfangen. Klar, ich hätte vielleicht von Anfang an nur paar Monate Elternzeit angeben sollen, aber ich wusste ja nicht, dass ich ein so pflegeleichtes Kind bekommen werde und ich jetzt gerne schon wieder Arbeiten möchte.
Noch eine Frage hätte ich, wenn ich jetzt meine vollen 2 Jahre nehme, hab ich irgendwie Anspruch auf eine Teilzeitstelle? Denn ich weiß jetzt schon, dass ich dann bestimmt nur wieder Vollzeit anfangen kann.
Evtl. habe ich mir schon überlegt, mir mit einer Kollegin den Arbeitsplatz zu teilen. Diese bekommt jetzt im September ihr Baby und möchte nächstes Jahr wieder arbeiten. Sprich 50% zu arbeiten. Wie wäre das rein rechtlich, denn meine Kollegin gibt 1 Jahr Elternzeit an. Wenn ich jetzt dann nächstes Jahr wieder anfangen möchte, ginge das, obwohl ich 2 Jahre angegeben habe?
Wäre wirklich sehr froh über Ihre Hilfe!!
Herzlichen Dank!
Evelyn
Was kann ich tun....?!
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Beitrag von evy83 - 05.07.10 - 09:26 Uhr
Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 09:45 Uhr
Hallo Evelyn,
viele Fragen
, ich versuche dem mal Herr zu werden:
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit. Der Antrag muss 8 Wochen vor Beginn der Teilzeit gestellt werden. Schreiben Sie gleich dazu in welchem Umfang und in welcher Verteilung (nur montags oder Di, Mi und Do etc.) Sie sich die Stunden vorstellen.
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigen besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit von 15 bis 30 Stunden in der Woche.
Aufgrund "dringender betrieblicher Gründe" könnte der Arbeitgeber theoretisch ablehnen. Die verringerte Arbeitszeit gilt nur während der Elternzeit. Nach Ablauf lebt das ursprüngliche Arbeitsverhältnis automatisch wieder auf (also wenn das ein Vollzeitvertrag war, lebt dieser wieder auf).
Jobsharing ist eine interessante und nützliche Angelegenheit. Sprechen Sie beide frühzeitig mit dem Arbeitgeber und machen Sie es ihm "schmackhaft". Bei allem Ärger sollten sie nicht vergessen, dass auch der AG nur "das Beste" erreichen will.
Herzliche Grüße
C. Dreyer
Beitrag von aenie - 05.07.10 - 19:25 Uhr
Guten Tag Frau Dreyer,
mir stellt sich nun die Frage zu dieser Aussage:
In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigen besteht ein Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit von 15 bis 30 Stunden in der Woche.
Gilt das, wenn man sich in der Elternzeit befindet? Oder auch nach Ablauf der Elternzeit?
Gruß
Aenie
Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 13:55 Uhr
Korrektur: Laut Teilzeitgesetz müssen Sie mind. 3 Monate vorab den Antrag stellen http://www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de/108/116/index.html
