Hallo,
ist es richtig, dass man im 2.Jahr der Elternzeit sich anrechnungsfrei Geld dazu verdienen kann? 400€-Job zum Beispiel.
Also ich möchte mir das Geld auf 2 Jahre auszahlen lassen.
Dazu verdienen im 2.Jahr der Elternzeit?
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Beitrag von angi1987 - 05.07.10 - 09:27 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 05.07.10 - 09:52 Uhr
Hallo.
Ja, im 2. Jahr des Bezuges von Elterngeld (wenn man sich dieses also auf 2 Jahre hat splitten lassen), kann man uneingeschränkt dazu verdienen.
Nur im 1. Bezugsjahr darf man höchstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten, wobei das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. Ab 30 Stunden Arbeitszeit fällt das Elterngeld weg.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 13:56 Uhr
Hallo angi,
egal wie Sie es sich auszahlen lassen, im 2. Jahr können Sie anrechnungsfrei dazu verdienen.
Alles Gute,
C. Dreyer
