Überbrückung

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Beitrag von 5angel - 05.07.10 - 09:27 Uhr

Hallo,
mein Sohn ist am 01.05.2010 geboren,am 01.08.2011 fange ich wieder an zu arbeiten,ich bekomme aber nur bis zum 30.04.2011 Elterngeld.
Habe ich den Antrag falsch ausgefüllt oder wie kommt es dazu???
Wie kann ich die drei Monate Finanziell überbrücken???
Vielen Dank
Angel

Beitrag von hedda.gabler - 05.07.10 - 09:50 Uhr

Hallo.

Ich bin zwar nicht einer der Experten, aber ich denke, dass ich Dir die Frage trotzdem beantworten kann.

Elterngeld und genommene Elternzeit haben erst einmal nichts miteinander zu tun. Elterngeld bekommst Du 1 Jahr (bzw 2 Jahre, wenn Du es splittest), Elternzeit kannst Du bis zu drei Jahre nehmen.

Die drei Monate musst Du nun über die Einkommen Deines Mannes decken oder aber, wenn ihr Euren Bedarf nicht decken könnt, einen Antrag auf ergänzendes Alg II oder Wohngeld/Kinderzuschlag stellen.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 15:35 Uhr

Hallo Angel,

naja, was heißt falsch ausgefüllt. Ich nehme an Sie haben einfach Mutterschutz plus 12 Monate gerechnet. Es ist nicht "verboten" solange in Elternzeit zu gehen. Allerdings geht der Elterngeldbezugszeitraum bis zum 12 LM (max. 14 LM - Alleinerziehende o. Partnermonate) . So entsteht bei Ihnen eine Lücke bis zum Arbeitsbeginn.

Überbrücken können Sie in dem Sie jetzt schon Geld beiseite legen, eine Nebentätigkeit (vorher genehmigen lassen beim AG) annehmen ab Mai oder notfalls abklären ob Sie ALG II bezugsberechtigt sind.

Sind Sie alleinerziehend? Verdient Ihr Partner?

Es grüßt,
C. Dreyer