Liebes Expertenteam,
bis September 2011 bin ich in Elternzeit. Mit Ablauf der Elternzeit endet auch mein Arbeitsverhältnis (leider habe ich gegen meinen AG klagen müssen und dies wurde im Vergleich aufgenommen). Nun könnte ich einen Teilzeitbeschäftigung (ca. 18/20 Std.) die Woche bekommen. Mein AG wird dieser Beschäftigung allerdings nicht zustimmen. Muss ich jetzt beim alten AG kündigen? Was passiert wenn ich den Job annehme und bei meinem AG nichts sage? Oder kann ich in der Elternezeit ohne genehmigung des AG arbeiten?
Vielen Dank
Johanna
Neuer Teilzeitjob in Elternzeit - Fragen zum alten AG
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Beitrag von johanna1972 - 05.07.10 - 09:47 Uhr
Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 16:00 Uhr
Die Zustimmung wird laut § 15 Abs. 4 BEEG benötigt und kann innerhalb einer Frist von vier Wochen versagt werden, wenn im Einzelfall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Betriebs- und Geschäftsinteressen oder Wettbewerbsinteressen beeinträchtigt werden.
Wäre dies in Ihrem Fall gegeben? Vielleicht meldet sich Ihr AG auch gar nicht?
In wie weit dies arbeitsrechtliche Konsequenzen hätte, wenn Sie es dennoch tun und Ihr AG davon erfährt, kann ich nicht beantworten. Wurden Sie durch einen Anwalt verteten, der den Vergleich ausgehandelt hat? Halten Sie Rücksprache mit ihm.
Alles Gute für Sie,
C. Dreyer
