Finanzen u. Teilzeit

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Beitrag von simerella - 05.07.10 - 09:55 Uhr

An welche Stelle kann ich mich wenden, wenn ich mit dem Elterngeld in der Elternzeit nicht auskomme? Kann man Versicherungen etc. solange still legen, damit das Geld reicht?

Meine bisherige Arbeitsstelle ist in Vollzeit, in meiner derzeitigen Position ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich, kann ich auf eine Versetzung zum Wiedereinstieg bestehen?

Vielen Dank,
Simerella.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.07.10 - 10:51 Uhr

Hallo

Was ist mit dem Kindsvater? Der ist in erster Lienie für den Unterhalt zuständig.
Welche Versicherungen meinst du?

BIAnca

Beitrag von simerella - 05.07.10 - 12:16 Uhr

Mein Mann ist selbständig und verdient momentan so gut wie nichts... #zitter
Deshalb würd ich gerne Lebensvers., Unfallvers. aussetzen bis ich wieder arbeite...

Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 14:08 Uhr

Hallo simerella,

sprechen Sie Ihre Versicherung direkt an wegen "Beitragsfreistellung in Elternzeit". Ob dies aber gesetzlich verpflichtend für alle ist, weiß ich leider nicht. Ich kenne es nur von Freunden, dass diese ein Formular zur Beitragsfreistellung während der Elternzeit einreichen durften. Sicher kommt es auch auf die Art der Versicherung an (Rechtschutz, Risikoleben, Kapitallebensvers. etc.).

Wenn Sie zu wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben können Sie abklären lassen ob Anspruch auf ALG II oder Wohnngeld besteht.

Beim Arbeitgeber würde ich frühzeitig das Gespräch suchen und spätestens 3 Monate vor Wunschantritt der Teilzeit einen detailierten Antrag schriftlich einreichen. Siehe Teilzeitgesetz http://www.gleichstellungsbeauftragte-rlp.de/108/116/index.html - bieten Sie gleich schriftlich mit an, dass Sie notfalls auch bereit sind sich versetzen zu lassen.

Alles Gute für Ihren weiteren Weg,
C. Dreyer