Vorraussetzungen für einen Kitaplatz?

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Beitrag von ronjas_ma - 05.07.10 - 10:27 Uhr

Hallo,
momentan arbeite ich auf 400 Euro Basis und möchte gerne ab nächstem Sommer mehr arbeiten, da mein Mann nach einem Infarkt und drei Bypässen nicht mehr so viel arbeiten soll (er ist selbstständig). Mein Sohn (*28.02.2009) ist für Sommer 2012 im Kindergarten angemeldet, aber ich habe dem Leiter schon gesagt, dass ich ihn gerne im Rahmen eines Kitaplatzes nächsten Sommer rein haben möchte. Der Leiter sagte mir, dass die Plätze für unter Dreijährige begrenzt sind und er mir das nicht zusichern kann. Es ist übrigens Kindergarten und Kita in einem. Habe ich irgendeinen Anspruch auf diesen Platz? Mein Sohn ist dann zwar erst zweieinhalb, aber es wäre mir sehr wichtig, dass er dann schon rein geht. Was muss/kann ich tun damit das klappt? Muss ich Bedarf nachweisen? Und wenn ja, wie? Es wäre toll, wenn Sie mir helfen könnten und mein Sohn ab nächsten Sommer in den Kindergarten/die Kita gehen kann. Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Saskia

Beitrag von hedda.gabler - 05.07.10 - 11:09 Uhr

Hallo.

Es gibt leider keinen Rechtsanspruch für eine Betreuung von unter 3-Jährigen.
Meiner Erfahrung nach, ist es einfach Glück, einen Krippenplatz zu bekommen, Bedarf hin oder her.
Alternative zu einem Krippenplatz wäre eine Tagesmutter für ein Jahr (und Dein Kleiner geht dann danach wie geplant 2012 in den Kindergarten).
Hier in Hannover muss man allerdings dafür einen Bedarf beim Jugendamt anmelden, wenn man die Tagesmutter genehmigt und damit bezuschusst haben möchte (es sei denn, Du bezahlst sie so aus eigener Tasche) ... bei einem Krippenplatz ist das anders, da muss man eben nur das Glück haben, einen zu bekommen, den Bedarf muss man nicht nachweisen (allerdings suchen so viele einen Platz, so dass natürlich die mit Bedarf bevorzugt werden).
Aber wie gesagt, so läuft das in Hannover. In anderen Städten kann das anders aussehen 8ich weiß z.B. dass es in Hamburg viel komplizierter ist und man dort sowohl für Krippe als auch für KiGa den Bedarf nachweisen muss).

Am Besten erkundigst Du Dich beim örtlichen Jugendamt, bzw der Tagespflegebörse.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von nakiki - 05.07.10 - 18:36 Uhr

Hallo!

Wo du so schön Hamburg angesprochen hast: In HH hat man IMMER einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (unabhängig vom Alter) wenn beide Elternteile berufstätig sind!
Wir müssen nur unseren Bedarf nachweisen, damit wir die entsprechende Anzahl von Stunden bewilligt bekommen. Hier kann also einer für sein Kind ein Ganztagsplatz bekommen, obwohl ein Elternteil nur vormittags arbeitet. Insgesamt finde ich es sehr fair.

Aber wie du schon geschrieben hast, es sieht in jeder Gemeinde anders aus.

Gruß nakiki

Beitrag von hedda.gabler - 05.07.10 - 18:44 Uhr

Hallo.

Ich habe allerdings schon die dollsten Geschichten über Hamburg gehört ... z.B. Kind in der Krippe, Geschwisterchen kommt, Mutter demnach zu Hause uns zack Kind muss wieder aus der Krippe genommen werden oder es werden die Stunden massiv gekürzt ... oder eben, wenn jemand seinen Job verliert, da wird dann knallhart der Platz entzogen. Wenn dann aber wieder schnell ein Platz benötigt wird, weil die Arbeitslosigkeit nur kurz war oder die Mutter schnell wieder in den Job einsteigen will, ist ein erneuter Platz kaum zu bekommen.

Grundsätzlich finde ich es auch richtig, dass der Bedarf (an Stunden) nachgewiesen werden muss (bei uns ist das indirekt so, die Kindergärten treffen selbst die Auswahl, wer einen Platz bekommt und wenn die Plätze knapp sind, spielen die Aspekte wie Vollzeit-Job, alleinerziehend etc schon eine Rolle), aber aufgrund der Knappheit der Betreuungsplätze kommen in Hamburg scheinbar ganz besondere, in meinen Augen fast absurde, Blüten zum Tragen.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von nakiki - 05.07.10 - 20:19 Uhr

Hallo!

Ja, ein Geschwisterkind zu bekommen während das andere Kind noch in die Krippe geht, ist hier tatsächlich so blöd geregelt, dass das Kind den Platz verliert.
Dieses Problem sollte jedoch eigentlich dadurch gelöst werden, dass es ab Sommer einen gesetzlichen Kitaanspruch generell auch für 2-jährige gibt. Ist jedoch leider dem Sparzwang zum Opfer gefallen.

Wenn das Kind über 3 ist, werden die Stunden auf den gesetzlichen Anspruch (hier sind es 5,5 Stunden) gekürzt. Normalerweise ist es in den Kitas jedoch so, dass man das mit der Leitung absprechen kann und die Stunden kurzfristig auch wieder aufgestockt werden können. Jedenfalls ist es bei uns in der Kita so und kann auch nur jedem raten, es vor Vertragsunterzeichung zu klären.

Richtig problematisch würde es werden, wenn dein Kind in den Hort gehen würde, denn dann wäre der Platz tatsächlich ganz weg und die Hortplätze sind noch viel rarer als die Krippenplätze.
Solange man ALGI bezieht, bin ich jedoch sowieso der Meinung, dass der Anspruch bestehen bleibt. Es gibt auf jeden Fall immer eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten.

Im Großen und Ganzen finde ich es hier jedoch besser geregelt als in NRW, wo jeder einen 45 Stunden-Platz bekommen könnte und einige Berufstätige dadurch leer ausgehen.

Gruß nakiki

Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 18:33 Uhr

Hallo Saskia,

in welchem Bundeland leben Sie denn? In Rheinland-Pfalz besteht beispielsweise ab August 2010 ein Rechtsanspruch für einen Kindergartenplatz ab 2 Jahre, siehe hier http://kita.bildung-rp.de/Nachrichten.180+M54bf809b8bf.0.html?&tx_ttnews[backPid]=160&tx_ttnews[tt_news]=2282
Diesem Text entnehme ich, ist kein KiGa-Platz für das Kind vorhanden, wird notfalls auch eine Kindergrippe bezahlt.
Bei uns im örtlichen Kindergarten muss aktuell noch bei zu hohem Andrang auf die 2.jährigen-Plätze ein Nachweis des AG eingereicht werden, der bestätigt, dass ein Arbeitsplatz vorhanden ist.

Wäre im Notfall auch eine Tagesmutter etwas für Sie?

Beitrag von ronjas_ma - 06.07.10 - 10:12 Uhr

Hallo,

wir wohnen in NRW. Über eine Tagesmutter habe ich nachgedacht, mich aber aus verschiedenen Gründen dagegen entschieden.

LG
Saskia