Teilzeitarbeit nach Elternzeit

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Beitrag von peach1983 - 05.07.10 - 10:49 Uhr

Liebe Expertin,

ich bin momentan im Mutterschutz (ET: 01.08.). Habe zuvor in Vollzeit im Büro gearbeitet. Ich möchte nun 1 Jahr Elternzeit beantragen also zu Hause bleiben und danach in Teilzeit wieder arbeiten gehen (höchstens 30 Stunden die Woche). Kann ich das mit dem Antrag auf Elternzeit bereits festlegen? Aber wie ich verstanden habe muss der AG mir lediglich meine VZ-Stelle wieder anbieten!?
Wenn ich allerdings 2 Jahr Elternzeit beantrage mit der Option im 2. Jahr wieder bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten zu gehen, muss der AG das dann akzeptieren?

Wie kann ich das am besten formulieren?

Vielen Dank.
Liebe Grüße
Peach #winke

Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 18:41 Uhr

Hallo Peach,

lesen Sie dazu bitte folgenden Text des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html

Auch wenn Sie nach den dort beschriebenen Punkten ein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit haben, empfehle ich immer ein freundliches Schreiben mit der Bereitschaft zur Kooperation - man will ja unter Umständen noch einige Jahre dort arbeiten. Manchmal ist ein kurzer Gesprächstermin mit dem AG vor Antrag möglich, das beugt bösen Uberraschungen vor.

Viele Grüße
C. Dreyer