Selbständige Tätigkeit im Mutterschutz/Elternzeit

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Beitrag von fjfjf - 05.07.10 - 10:59 Uhr

Hallo,

meine Tochter wird im Juli 2 Jahre. Seit Januar arbeite ich wieder in Teilzeit. Nebenberuflich arbeite ich seit August als Kosmetikberaterin.
Mein zukünftiger und ich möchten noch ein 2. Kind. Wir sind nun auch am produzieren ;-).
Meine Frage nun wenn ich wieder schwanger bin und dann in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit komme. Muss ich etwas beachten bei meiner selbständigkeit? Ich möchte dieses mal 3 Jahre Elternzeit nehmen.
Ausserdem würde mich interessieren ob mein AG etwas sagen darf, weil ich ja dann nur 1 1/2 Jahre, je nach dem wie schnell ich schwanger werde, gearbeitet habe.

Vielen Dank schon mal im vorraus.

Liebe Grüße
Isabel

Beitrag von EXPERTE - 05.07.10 - 15:12 Uhr

Hallo Isabell,

zunächst einmal: Ihr Arbeitgeber darf sich in Ihre Familienplanung nicht einmischen, dies ist Ihre Privatsache.

Wenn Sie innerhalb der Elternzeit arbeiten und dies nicht bei Ihrem Arbeitgeber stattfindet, bedarf dies seiner Genehmigung.

Bezüglich der Selbstständigkeit gibt es sicher einiges zu beachten. Hilfreich sind IHK und HWK. Beide beraten Existenzgründer kostenfrei und bieten teilweise kostenfreie oder sehr günstige Basisseminare an.

Erste Infos finden Sie auch hier http://www.gruenderlexikon.de/

Alles Gute für Sie,
C. Dreyer