Welche Rechte nach Elernzeit?

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Beitrag von sonnenstrahl1 - 05.07.10 - 11:16 Uhr

Hallo
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer Arztpraxis. Meine Elternzeit läuft am 23.07.10 aus.
Ich möchte gerne Teilzeit arbeiten gehen. Habe gestern angerufen und mir wurde gesagt das ich nur Vollzeit arbeiten kommen kann( habe vor der Elternzeit auch Vollzeit gearbeitet) oder ab Herbst als Springer. Aus organisatorischen Gründen mit einem Kindergartenkind und einem Schulkind ist das aber nicht möglich. Da wurde mir dann gesagt das ich kündigen muss.

Welche Rechte habe ich?
Muss ich kündigen oder muss mir mein Chef kündigen?
Kann ich auf eine Teilzeitstelle bestehen?

LG
Jelena

Beitrag von zwiebelchen1977 - 05.07.10 - 11:22 Uhr

Hallo

Zuersteinmal hättest diu ca 7 Wochen vor Wiedereinstieg SCHRIFTLICH eine Teilszeitstelle beantragen.

DA ihr eine kleine Arztpraxis habt, juss der Ag dich nicht Teilzeit einstellen.
Du hast nur den Anspruch, auf deine alte Stelle.

Und wenn du das nicht einhalten kannst, mus du kündigen.

Bianca

Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 14:19 Uhr

Hallo Jelena,

ähnlich wie zwiebelchen hätte ich auch geantwortet.

Sie können gerne mal im Teilzeitgesetz nachlesen welche Vorraussetzungen geben sein müssen http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/
Sie sind, wenn Sie mir diesen Einwurf gestatten, auch etwas spät dran. Es empfiehlt sich immer, früher mit dem Arbeitgeber den Kontakt aufzunehmen.

Im Zweifelsfall ist die Unterstützung durch einen Arbeitsrechtler natürlich am sinnvollsten.
So wie der Fall von Ihnen aber geschildert wurde, sehe ich allerdings wenig Chancen für Sie. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag nicht einhalten können, hat der Chef recht, wenn er sagt Sie müssen selbst kündigen. Sprechen Sie aber vorab mit der Agentur für Arbeit und legen Sie die Hinderungsgründe klar dar, damit es keine Sperre gibt. Suchen Sie am Besten heute noch nach offenen Stellen.

Alles Gute,
C. Dreyer