Anspruch auf alte Stelle ?

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Beitrag von luzi77 - 05.07.10 - 12:01 Uhr

Hallo,
ich bin seit etwas über zwei Jahren als Krankenschwester im Op beschäftigt. In meinem unbefristeten Arbeitsvertrag steht, dass ich für den Op-Brereich eingestellt worden bin, mit der üblichen Zusatzklausel, dass sich der Arbeitgeber vorbehält den Arbeitnehmer ggfs. eine ähnliche Tätigkeit zuzuweisen.....
Meine Frage ist jetzt, ob ich einen Anspruch auf meine Stelle im Op habe, wenn ich nach drei Jahren Erziehungszeit zurück an den Arbeitsplatz komme. Oder kann mir der Arbeitgeber eine Stelle auf einer Normalstation zuweisen ? Ich habe im Op auch mehr Geld verdient als die Schwestern auf der Station.

Vielen Dank für die Antwort.

Beitrag von miss-m08 - 05.07.10 - 23:49 Uhr

Hallo...

bin nicht 100%ig sicher, aber soviel ich weiß, muss dich dein Chef wieder an einer gleichen Stelle einsetzen - kann ein anderer OP sein, aber deine Bezahlung darf sich nicht verschlechtern...

Frag doch mal euren Personalrat, falls es sowas bei euch gibt!

LG

Beitrag von franzi83 - 06.07.10 - 12:01 Uhr

du hast keinen Anspruch auf die gleiche Stelle, du hast nur Anspruch auf einen gleichwertigen Job. So darf zum Beispiel dein Gehalt nicht weniger werden! Aber wieder auf die gleich Position, dass muss der AG nicht machen.

Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 14:43 Uhr

Hallo luzi,

wie regelt dies denn Ihr Arbeitsvertrag? Gibt es da eine "Öffnungsklausel" im Sinne von "... oder einer gleichwertigen Tätigkeit"?
Finanziell dürfen Sie meines Wissens nach nicht schlechter gestellt werden, ABER wie es sich verhält wenn das Grundgehalt gleich ist, aber Ihnen spezielle Zuschläge fehlen (Bereitschaftsdienste etc.) kann ich nicht beantworten.

Sprechen Sie mit dem Betriebsrat/Mitarbeitervertretung etc. Notfalls hilft da nur ein Anwalt für Arbeitsrecht.

Generell ist es so dass der alte Arbeitsvertrag wieder auflebt. Aus diesem Grund würde ich empfehlen, dass Sie diesen nochmal genau lesen. Die wenigsten Arbeitsverträge schränken sich auf eine spezielle Stelle ein. Meist steht nur: "wird als XY eingesetzt". Ist der OP bei Ihnen im Vertrag als Bereich mit eingetragen?

Grüße
C. Dreyer