Würde ich Mutterschaftsgeld bekommen?

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Beitrag von mama1405 - 05.07.10 - 13:54 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage. Ich bin bis zum 20.04.2011 in Elternzeit. Was wäre, wenn ich vom 21.04. bis zum 29.04.2011 arbeiten oder Urlaub nehmen würde und am 30.04.2011 neuer Mutterschutz anfinge? Würde ich dann volles Mutterschaftsgeld von meinem Arbeitgeber und meiner Krankenkasse erhalten? #kratz

Noch eine andere Frage: Bekommen 400,00 Euro-Jobber eigentlich auch Mutterschaftsgeld?

Viele Grüße #winke

Mama1405

Beitrag von wind-prinzessin - 05.07.10 - 14:08 Uhr

Warum sollen sie es nicht bekommen? Sie legen die Abrechnungen der letzten 12 Monate vor und bekommen 67% vom Durchschnitt, mindestens aber 300 Euro.

Wie es aussieht, wenn du nach 8 Tagen wieder in MuSchu gehst, weiß ich leider nicht.

Beitrag von smartysandra - 05.07.10 - 15:01 Uhr

du meinst das elterngeld. mutterschafts- u. elterngeld sind 2 unterschiedliche sachen!

bei 400 euro-job gibts leider kein mutterschaftsgeld!

lg

Beitrag von sandra7.12.75 - 05.07.10 - 16:05 Uhr

Hallo

Ich weiß nicht ob das noch so ist.Bist freiwillig mit Krankengeld versichert kannst du Mutterschaftsgeld bekommen.

Oder 210 Euro aber da komme ich jetzt nicht drauf von wem das kommt.

lg

Beitrag von muckel1204 - 05.07.10 - 14:14 Uhr

Ja, du würdest Mutterschaftsgeld bekommen, in der Höhe, wie bei der ersten Schwangerschaft. Bei mir war zwischen den Kindern zwar keine Arbeitszeit, sondern meine Elternzeit lief im Mutterschutz aus, ich habe aber auch volles MuSchu-Geld bekommen.

LG

Beitrag von lisasimpson - 05.07.10 - 14:39 Uhr

mutterscahftsgeld wird berechnet aus dem durchschnittsgehalt der letzten 3 monate!
Wenn du also nur 8 tage arbeitest, dann wird nicht viel bei rauskommen:)

aber die 13€ der KK bekommste
lisaismpson

Beitrag von susannea - 06.07.10 - 00:01 Uhr

DAs ist totaler Blödsinn.

Wenn sie nur 8 Tage arbeitet (ohne Elternzeit vorher), dann wird das tägliche Entgeld aus den 8 Tagen gerechnet (indem nur durch 8 geteilt wird).

Da sie aber in Elternzeit war, braucht sie gar nicht vorher zu arbeiten um ANrecht zu haben auf das, was sie vor der Eltenrzeit auch erhalten hat!

Beitrag von lisasimpson - 06.07.10 - 11:17 Uhr

danke für die freundliche verbesserung

lisasimpson