Hallo Ihr Lieben,
ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier richtig bin, aber ich versuchs mal :)
Vor 3 Wochen hatte ich einen kleinen Unfall. Ich fuhr auf der linken Spur und war im toten Winkel von der neben mir Fahrenden. Sie wollte überholen und hat mich so seitlich gerammt.
Wir sind aber nicht gleich stehen geblieben, sondern die nächste Abfahrt runter und haben dann angehalten.
Da wir eh nicht mehr am Unfallort waren, haben wir keine Polizei geholt. Sie hat mir alle Daten von sich gegeben und mir nen Zweizeiler auf nem Schmierblatt unterschrieben, dass sie mich gerammt hat.
Ich habs dann gleich ihrer Versicherung gemeldet. Sie hat das auch getan, aber die Schuld nicht zugegeben.
Der Gutachter hat über 3.000 € Schaden bescheinigt.
So, nun hab ich schon mehrmals bei der Allianz angerufen. Es geht nichts vorwärts. Sie gibt die Schuld nicht zu. Also kann ich nicht zur Reparatur (Fahrzeug ist noch fahrtüchtig).
Was kann ich jetzt machen? Worauf muss ich warten?
Blöd, so im Unklaren zu sein...
Hat jemand Erfahrung mit sowas?
Danke euch schon mal 
LG nixfrei
Probleme nach Unfall
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Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 15:24 Uhr
Beitrag von sternchen1000 - 05.07.10 - 15:37 Uhr
Hallo,
also wenn eine Rechtschutzversicherung besteht, würde ich damit zum Anwalt gehen. Der kann mit dem Gutachten zusammen bestimmt eher was erreichen.
Ansonsten würde ich der gegnerischen Versicherung eine Kopie ihrer Aussage schicken und sicherheitshalber die eigene Versicherung anrufen und schon Mal warnen. Sie könnte nämlich deine Versicherung kontaktieren und wenn sie Glück hat auch noch Geld von denen bekommen, da manche sehr schnell zahlen...
Ich denke, ich würde in jedem Fall zum Anwalt gehen. Deine Chancen stehen gut und dann muss die Gegenseite sowieso zahlen. Kannst ja erst Mal einen Beratungstermin vereinbaren. Wober kommst du? Könnte in Berlin einen guten empfehlen 
Gruß Melanie
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 15:47 Uhr
Danke schön für deine Antwort :)
Berlin ist ein bißchen weit weg, ich komme aus Thüringen 
Sie kennt ja meine Versicherung nicht. Von mir hat sie nur den Namen und die Handy-Nummer. Da ich ja nicht Schuld war, wollte sie von mir nix haben. Nur ich habe von ihr alles.
Ne Kopie von dem Zettel hab ich der Allianz schon zusammen mit Stellungnahme und Zeichnung geschickt. Seitdem passiert nichts mehr.
Und ich weiß nicht, worauf ich nun warten soll 
Ne RS habe ich. Aber ich weiß nicht, ob man da jetzt schon zum Anwalt damit geht. Kostet ja auch die Selbstbeteiligung 
LG nixfrei
Beitrag von sternchen1000 - 05.07.10 - 16:07 Uhr
hm, naja deine Versicherung bekommt sie einfach über den Zentralruf mit deinem Kennzeichen raus. Das könnte sie sich gemerkt haben...
Die Selbstbeteiligung wird nur fällig, wenn du unterliegen solltest und das denke ich nicht. Aber vielleicht kann dir auch erst Mal deine Versicherung ein paar Tipps geben. Die würde ich als erstes anrufen, glaub ich.
Ich wünsche viel Erfolg und dass die Gerechtigkeit siegt 
LG Melanie
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 16:10 Uhr
Danke schön 
Dann werd ich da mal anrufen...
Beitrag von sternchen1000 - 05.07.10 - 16:12 Uhr
ach so, und ich würde bei der Allianz damit drohen, die Sache jetzt deinem Anwalt übergeben, vielleicht hilft das. Das würde der Versicherung nur noch mehr Kosten verursachen und dass ihre Chancen schlecht stehen, wissen sie vermutlich schon. Dann machen sie ihrer Versicherungsnehmerin vielleicht ein bisschen Dampf...
Oh man, ich könnte mich über sowas echt ärgern. Wenn ich jemandem rein fahre, dann muss ich dafür auch gerade stehen, Frechheit....
Jetzt aber lG Melanie
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 16:26 Uhr
ja, ich ärgere mich auch
wenn man schon so trantüdelig in der Gegend rumfährt und keinen Schulterblick macht, muss man wenigstens dazu stehen 
LG nixfrei
Beitrag von miss.cj - 05.07.10 - 16:14 Uhr
Hallo,
mir ging es mal ähnlich, hatte auch das Schuldeingeständnis schriftlich.
Ich habe meine KFZ-Versicherung angerufen, welche mir sofort geholfen hat. (hab nur die einfache Haftpflicht, keine Kasko)
Ich sollte das Unfallereignis so detailiert wie möglich aufschreiben und zusammen mit dem Zettel, wo der Unfallverursacher seine Schuld unterzeichnet hat, an meine Versicherung faxen.
Diese haben sich dann mit der versicherung des "Gegners" in Verbindung gesetzt und die Sache geklärt. Hat sich zwar auch ein Vierteljahr gezogen, aber ich habe dann anstandslos mein Geld zur Reparatur + Nutzungsausfall erhalten.
Lg Conni
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 16:24 Uhr
ein Vierteljahr... 
solange wollte ich eigentlich nicht mit zerschrammten Auto rumfahren 
na ich muss meine Versicherung auf jeden Fall nochmal anrufen :)
Beitrag von manavgat - 05.07.10 - 16:40 Uhr
Worauf willst Du warten? Ab zur nächsten Anwältin.
Gruß
Manavgat
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 19:54 Uhr
mach ich auch
Beitrag von sternschnuppe215 - 05.07.10 - 17:27 Uhr
1. Polizei hätte auf jeden Fall geholt werden müssen
2. mit der Allianz als gegenerische Versicherung hatte ich auch Probleme.
3. ... es wird im günstigsten Fall darauf hinaus laufen, dass Dir eine Teilschuld zugesprochen wird - im dümmsten Fall wird die Allianz ggf. DIR die Schuld zusprechen...
Am besten Du gehst über Deine Rechtschutzversicherung (hast Du?) und nimmst Dir sofort einen Anwalt...
Bewahre das Schriftstück (den 2-Zeiler) verdammt gut auf und gib ihn bloß nie nie nie aus den Händen!!!!
Viel Erfolg!!!
Beitrag von parzifal - 05.07.10 - 18:30 Uhr
1. Polizei hätte auf jeden Fall geholt werden müssen
Müssen? Welche Vorschrift schreibt das vor? Oder meintest Du "sollen" um seine Ansprüche besser durchsetzen zu können?
3. ... es wird im günstigsten Fall darauf hinaus laufen, dass Dir eine Teilschuld zugesprochen wird - im dümmsten Fall wird die Allianz ggf. DIR die Schuld zusprechen...
Was ist das denn für eine unseriöse Behauptung? Kennst Du den Wortlaut des Zettels?
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 19:51 Uhr
Wozu die Polizei?
Ich hab dazu gelesen. Die hätten auch keine Schuld festgestellt, da sie das nicht hätten bestimmen können. Man hat auch keine Pflicht dazu.
Warum sollte mir ne Teilschuld im günstigsten Fall zugesprochen werden?
Weil ich auf der Straße normal langgefahren bin?
Ne RS habe ich. Da werde ich morgen auch mal anrufen.
Und den Zettel hab ich schon hoch auf den Schrank gelegt 
LG nixfrei
Beitrag von wasteline - 05.07.10 - 19:59 Uhr
Behauptung 1 und 3 sind völlig daneben.
Beitrag von parzifal - 05.07.10 - 18:41 Uhr
Was steht denn konkret auf dem Zettel?
Laut Deiner Schilderung steht dort nur: "Ich habe das Fahrzeug der X gerammt? "
Wirklich so wenig?
Und damit hast Du dich zufrieden gegeben?
Man sollte sich immer den Unfallhergang bescheinigen lassen aus dem sich die Haftung als Folge (zwangsläufig) ergibt.
Hier hätte also stehen sollen:
Ich befuhr die Straße x. Als ich einen Spurwechsel nach links machen wollte übersah ich das Fahrzeug der Y, wodurch es zur Kollission an der Stelle Z des Fahrzeugs kam.
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 19:53 Uhr
Naja ich war ziemlich durch den Wind.
Außerdem hatte ich weder nen Zettel noch nen ordentlichen Stift zur Hand.
Hab dann die Rückseite von nem Kino-Gutschein genommen und bin froh, dass ich überhaupt noch was hinbekommen habe
Beitrag von parzifal - 05.07.10 - 20:33 Uhr
Leider schilderst du wiederum nicht den genauen Wortlaut.
Was steht denn nun WORTWÖRTLICH auf dem Zettel?
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 20:46 Uhr
das hab ich doch vorhin unten geschrieben
letzte Antwort
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 19:48 Uhr
Also der genaue Wortlaut ist:
Am 12.06.10 auf xy-Straße
Frau B. hat beim Auffahren Frau H. (mich) rechts auf der Überholspur gerammt/berührt.
(dann beide Unterschriften)
das "berührt" hat sie hinzugefügt, ändert aber nix an der Tatsache...
Beitrag von wasteline - 05.07.10 - 20:46 Uhr
Das ist ja mal ein ganz besonderer Text.
.....rechts auf der Überholspur........ wie soll man das denn verstehen?
Beitrag von nixfrei - 05.07.10 - 20:52 Uhr
ich war aufgeregt... 
"an der rechten Seite des PKW´s" hätte es heißen müssen, ich weiß...
hab das der Versicherung auch so mitgeteilt
Beitrag von parzifal - 05.07.10 - 23:31 Uhr
Auch wenn der Text besser formuliert hätte werden können (außer dem "rechts" war die Unfallverursacherin ja wohl auch nicht beim "Auffahren" sondern machte einen Spurwechsel beim Überholen) gehe ich davon aus, dass die Versicherung letztlich regulieren wird.
Du solltest aber trotzdem einen Anwalt einschalten.
Wenn voll reguliert wird muss diesen die gegerische Versicherung ohnehin voll zahlen (wovon ich ausgehe) und für das Restrisiko sollte man bei bestehender Rechtsschutz keine Bedenken haben.
Beitrag von nixfrei - 06.07.10 - 07:50 Uhr
ja ich weiß, ich war etwas aufgeregt, hatte ja noch nie einen Unfall
und dann wollte die Frau schon wieder wegfahren, als ich noch schnell nen Zettel rauskramte und was aufschrieb
normalerweise schreibe ich 1A-Geschäftsbriefe 
es ist so, wie du geschrieben hast und mit rechts war die rechte Seite meines PKW´s gemeint
das hab ich der Versicherung auch mitgeteilt
hab gestern gleich mal bei meiner Vers. angerufen und die meinten, dass es bei der Allianz öfter Probleme gibt
und sie gaben mir den gleichen Tipp, die RS und nen Anwalt einzuschalten
Das werde ich dann wohl auch mal tun...
Danke schön an die Antwortenden!
