Hallo!
Ich bin Zahntechnikerin in einem sehr kleinen Labor. Seit ich ein Beschäftigungsverbot habe, hat mein AG eine Vollzeitvertretung für mich eingestellt.
Nach meinem Jahr Elternzeit (August 2011) möchte ich gerne in Teilzeit arbeiten, kann mir aber kaum vorstellen, dass mein Chef dahingehend Verwendung für mich hat, da er einfach nicht genügend Arbeit hat für 1,5 Stellen aber zu viel für eine halbe Stelle.
=>Wann sollte ich ihn über meinen Wunsch auf Teilzeit informieren?
=> Was passiert, wenn er mich wirklich nicht mehr braucht. Muss er mir kündigen oder muss ich kündigen? Und wann?
=> Wie bin ich finanziell dann abgesichert? ALG?
Danke
Anja
Nach Elternzeit kein Wiedereinstieg. Was dann?
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Beitrag von wespse - 05.07.10 - 15:50 Uhr
Beitrag von EXPERTE - 06.07.10 - 21:31 Uhr
Hallo Wespe,
Ihr alter Vertrag lebt nach Ablauf der Elternzeit wieder auf. Sollten sie aber lieber in Teilzeit wieder kommen wollen müssen Sie diesen Anspruch mind. 3 Mo. vorher geltend machen. Lesen Sie hierzu das Teilzeitgesetz (Google).
Da Ihr Chef, so wie Sie es beschreiben, wohl weniger als 15 Mitarbeiter hat, vermute ich allerdings, dass er rechtlich nicht gebunden ist. Diese Frage sollten Sie aber mit einem Arbeitsrechtler erörtern.
Wenn Sie den alten Vertrag nicht erfüllen können/wollen, müssen Sie kündigen, nicht er.
Sprechen Sie aber vorab mit der Agentur für Arbeit. Ich selbst weiß von Fällen die keine Sperre erhalten haben, da die Betreuung der Kinder als Grund für den Nichtantritt der Vollzeitstelle akzeptiert wurde. Generell ist es aber immer am Besten direkt an der zuständigen Stelle anzufragen.
