Hallo!
Wer kann helfen?
Ein Arbeitsvertrag wurde unterschrieben. Befristet für ein Jahr, 6 Wochen Probezeit. 26,25-Std./Woche, Arbeitsbeginn 1.8.2010.
Nun folgte doch noch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Ein Super-Angebot, Arbeitsbeginn ebenfalls 1.8.2010. Angenommen, es klappt dort - ist es möglich, aus dem ersten Vertrag (problemlos) wieder rauszukommen?
Danke schonmal und Gruß,
brin-chen
Frage zur vorzeitigen Vertragskündigung
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Beitrag von brin-chen - 05.07.10 - 15:53 Uhr
Beitrag von wind-prinzessin - 05.07.10 - 16:17 Uhr
Du kannst doch in den ersten 6 Wochen ohnehin kündigen. Wenn du noch früher kündigst, sind die wahrscheinlich sogar erfreut, weil sie dann noch rechtzeitig eine andere Kraft suchen können. Also wenn du den zweiten Vetrag zur Unterzeichnung vorgesetzt bekommst, kündige direkt den anderen Vertrag.
Theoretisch müsstest du nicht mal kündigen. Du könntest auch einfach nicht auftauchen, wäre aber sehr unfair dem AG gegenüber. Immerhin könnte er ja auch morgens im Büro sagen 'So, gute Frau, wir wollen sie doch nicht, hier ist ihre Kündigung.'
PS: Habe zum 1.8.(2007) eine Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei gehabt. Habe im Juni oder so vorzeitig abgesagt. Wenn ich es nicht gedurft hätte, hätten die mich sicherlich belangt. Nein, sie waren traurig, dass ihre Favoritin abgesagt hat und bitten mich, von weiteren Bewerbungen an das Unternehmen abzusehen.
Beitrag von parzifal - 06.07.10 - 00:11 Uhr
"Du kannst doch in den ersten 6 Wochen ohnehin kündigen."
Stell Dir vor, sie kann auch nach den sechs Wochen kündigen!
Sonst wäre sie ja bis ans Lebensende an die Firma gebunden.
Die Frage ist doch mit welchen Fristen kann/muss sie kündigen?
"Theoretisch müsstest du nicht mal kündigen."
Das ist doch völlig daneben. Gerade "theoretisch" müsste sie das tun.
Wenn Du Rechtsrat erteilst solltest Du dich vorher erkundigen und nicht ins Blaue hinein raten.
Beitrag von windsbraut69 - 06.07.10 - 08:39 Uhr
Warum fühlst Du Dich immer wieder berufen, bei Themen mitzureden, von denen Du keinen Schimmer hast?
Beitrag von goldtaube - 05.07.10 - 17:21 Uhr
Kommt drauf an was in deinem Vertrag steht.
Lies mal das hier durch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=17642&
Beitrag von sternschnuppe215 - 05.07.10 - 17:23 Uhr
Du kannst sofort kündigen - wenn Du ein besseres "verbindliches" Angebot bekommen hast. Das interessiert dann nicht wirklich jemanden...
Beitrag von parzifal - 06.07.10 - 00:21 Uhr
Kündigen kann man fast immer sofort (wenn kein Kündigungsausschluss vor Dienstantritt besteht).
Die Frage ist doch aber regelmäßig zu wann sie wirksam wird?
Beitrag von parzifal - 06.07.10 - 00:18 Uhr
Du möchtest wissen wie Du aus dem Vertrag kommst, schreibst aber kein Wort dazu was diesbezüglich in Deinem Vertrag geregelt ist (also alles was dort zur Kündigung steht).
Beitrag von brin-chen - 06.07.10 - 01:37 Uhr
Das Übliche: Kündigen in der Probezeit und ansonsten nach § soundso. Kann ich nur grad nicht nachgucken, da die Verträge noch zum Gegenzeichnen beim neuen Arbeitgeber liegen.
Beitrag von windsbraut69 - 06.07.10 - 08:40 Uhr
Dann geh mal davon aus, dass es eine Kündigungsfrist gibt!
Beitrag von goldtaube - 06.07.10 - 10:43 Uhr
Steht noch irgendwas von Vertragsstrafe etc. drin? Oft wird auch reingeschrieben, dass wenn man die Stelle nicht antritt eine Strafe zahlen muss.
Eventuell musst du sie erst antreten und dann halt mit der entsprechenden Frist kündigen.
Beitrag von parzifal - 06.07.10 - 12:03 Uhr
Dann lässt sich leider auch nichts konkretes sagen.
