Theoretische Frage zu Elternzeit/Elterngeld (kein Hartz 4)

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von wind-prinzessin - 05.07.10 - 16:13 Uhr

Hallo,

mal angenommen, eine Frau bekommt Zwillinge. Sie möchte ein Jahr zu Hause bleiben. Ihr Mann möchte aber auch ein Jahr aussetzen, sind ja auch zwei Kinder. Bekommen dann beide Elterngeld?

Und falls nein, was ist, wenn die Frau nach einem Einling ein Jahr später nochmal ein einzelnes Kind bekommt, aber 2 Jahre Elternzeit genommen hat? Kann der Mann dann noch ein Jahr zu Hause bleiben und bekommt Elterngeld?

In meinen Beispielen gehe ich von Berufstätigen ohne Aufstockung aus. Und auch davon, dass das Elterngeld (also wenn beide 67% des Lohns bekommen) locker zur Deckung der Kosten ausreicht.

Beitrag von marion2 - 05.07.10 - 16:51 Uhr

Hallo,

fürs erste Kind gibt es Elterngeld, für jedes weitere Kind den Sockelbetrag.

Die finanzielle Regelung läuft wie bei Einlingen.

Elternzeit können beide Eltern nehmen.

Gruß Marion

Beitrag von lisasimpson - 05.07.10 - 20:15 Uhr

also, du wirst da Elternzeit und elterngeld durcheinander.

Elternzeit hat jeder elternteil 3 jahre (es könnten also theoretisch beide eltenteile 3 jahre zusammen zu hause bleiben, der anspruch auf ihren job bliebe erhalten (wies mit den rentenbeiträgen aussieht weiß ich jetzt nicht genau)
die familie mit den zwilligen hätten also anspruch auf 14 monate eg (ich weiß nicht, obs bei zwilligsschwangerschaften noch irgend nen zusatz gibt (ich dneke mal, zumindest Eltengeld plus geschwisterbonus- aber das läßt sich sicehr im elterngeldrechner herausfinden).

es könnten also beide je ein jahr zu hause bleiben und die aufteilung der elterngeldmonate bleibt ihnen überlassen (jeder z.b. 7 monate eltrngeld)

beim zweiten beispiel ist es so, daß die zeiten, in denen die frau elterngeld bezogen hat nicht mit eingerechnet werden in die berechnung des neuen elterngeldes.
also könnten beide entscheiden, wer beim zweiten kind das elterngeld wie lange beziehn will- jeder hat wieder einen anspruch auf volles elterngeld!

lisasimpson

Beitrag von wind-prinzessin - 05.07.10 - 20:19 Uhr

Beim zweiten Beispiel gings mir darum, dass man ja sagen könnte 'Die Frau hat sich eh 2 Jahre Auszeit genommen, warum soll der Mann dann zusätzlich daheim bleiben und Geld dafür bekommen?'. Wenn sie wieder arbeiten gehen würde, wäre das ja ohnehin etwas anderes. Aber wenn sie doch 'sowieso' zu Hause ist?

Beitrag von lisasimpson - 05.07.10 - 21:06 Uhr

es können beider entscheiden wer wie lange zu hause bleibt.
wie gesagt- es könnten auch beide parallel 3 jahre zu hause bleiben.

anspruch auf volles elterngeld hätten im zweiten beispiel auch beide.

ob das so sinnvoll ist oder nicht ist wurscht, da es nur einen minimalen bruchteil der eltern überhaupt so in anspruch nehmen (mein mann und ich haben es in etwa so gemacht.
beim zweiten soh, 1,5 jahre nach dem ersten- haben wir gemeinsam 7 Monaten Elternzeit (und elterngeld bezogen) genommen.
nach deisen 7 monaten war dann eben unser gesamte anspruch auf elterngeld aufegbraucht...

lisasimpson