Hallo,
ich arbeite derzeit 30 Stunden/Woche als Krankenschwester, bin nun schwanger und werde vorraussichtlich im Januar 2011 entbinden.
Eigentlich möchte ich gerne nochmal einen Aufbaustudiengang machen, Beginn wäre dann der Oktober 2011. Bis Oktober würde ich ja ganz normal Elterngeld bekommen (67% vom Lohn- wie sieht es aus mit Schichtzulagen/Weihnachtsgeld....?!). Wenn ich nun zum 30.09.2011 mein Arbeitsverhältnis kündigen würde und mich als Studentin einschreiben würde, bekäme ich dann trotzdem weiter Elterngeld für die restlichen Monate? Wenn ja: den Sockelbetrag oder weiter 67% des letzten Gehaltes?
Könnte ich mich auch als Studentin während der Elternzeit einschreiben ohne mein derzeit bestehendes Arbeitsverhältnis zu kündigen? Bedarf dieses der Zustimmung des AG?
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Arbeit/Studium/Elternzeit
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Beitrag von mamapapaleni - 05.07.10 - 17:58 Uhr
Beitrag von EXPERTE - 06.07.10 - 17:49 Uhr
Guten Abend,
laut Familienwegweisers des Bundesministeriums für Familie ist ein Studium während der Elternzeit möglich. Ebenso steht dort, dass das Gesetz keine Genehmigungspflicht durch den Arbeitgeber vorsieht.
Alles Gute für Ihren weiteren Weg 
C. Dreyer
