Hallo !!
Ich und meine Frau wollen uns Trenen, (keine Scheidung) und wir haben einen kleinen Sohn (5) Jahre.
Meine noch Frau bekommt eine kleine Rente und Arbeitet noch ein wenig.
Hat also auch ein Einkommen.
Meine frage was muß ich für mein Sohn Unterhalt bezahlen?
Sage schon mal Danke
LG.
Werner
Unterhalts Frage
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Beitrag von werner25600 - 05.07.10 - 20:17 Uhr
Beitrag von borstie2000 - 05.07.10 - 20:26 Uhr
schau mal hier:
http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm
Borstie
Beitrag von elsa345 - 05.07.10 - 21:09 Uhr
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 00:22 Uhr
Hallo.
Du musst für Deinen Sohn Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahlen (von den angegebenen Beträgen ziehst Du das hälftige Kindergeld in Höhe von 92,- ab), das hat mit dem Einkommen Deiner Frau nichts zu tun ...
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/index.php
... für Deine Frau hast Du Trennungsunterhalt zu bezahlen, vor allem wenn sie ihren Bedarf nicht selbstständig decken kann.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von erimar030279 - 06.07.10 - 11:23 Uhr
"... für Deine Frau hast Du Trennungsunterhalt zu bezahlen, vor allem wenn sie ihren Bedarf nicht selbstständig decken kann. "
Da der Sohn 5 Jahre alt ist und mit Sicherheit im KiGa/KiTa ist, steht es erstmal zur Debatte das es ihr zumutbar ist arbeiten zu gehen und ihren Unterhalt selbst zu bestreiten.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 11:54 Uhr
Das gilt aber erst einmal nicht für Trennungsunterhalt VOR einer Scheidung ... und da einer alleinerziehenden Mutter per se kein Vollzeitjob zuzumuten ist, ist der Verdienstausfall/die Differenz einklagbar, auch nach der Scheidung.
Beitrag von erimar030279 - 06.07.10 - 12:00 Uhr
Warum ist er nicht zumutbar?
Betreuungsangebote gibt es zur genüge...
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 12:06 Uhr
Weil das in höchster Instanz gerichtlich entschieden wurde ...
... damit wurde nach der Gleichstellung von verheirateten und unverheirateten Müttern in Bezug auf die Dauer des zu leistenden Betreuungsunterhalt (jetzt 3 Jahre für alle) die Hintertür wieder für einen längeren Unterhaltsbezug aufgemacht.
Natürlich sind es Einzelfallentscheidungen, aber durch das Urteil chancenreich einklagbar ... damit soll im Übrigen auch der soziale Abstieg einer Ex-Frau verhindert werden, was in vielen Fällen nur gerecht ist (das ist aber nur meine persönliche Meinung).
>>> Betreuungsangebote gibt es zur genüge... <<<
Du kommst ganz offensichtlich nicht von diesem Planeten ... träum weiter.
Beitrag von erimar030279 - 06.07.10 - 12:11 Uhr
Da gebe ich dir soweit schon Recht...es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Nur wissen wir nicht, ob die Mutter arbeitet oder nicht.
"Du kommst ganz offensichtlich nicht von diesem Planeten ... träum weiter. "
Hast du eine Ahnung...
Tagesmütter, KiTas, Hort usw. gibt es in jeder Stadt. Und das nicht zu knapp (Ich habe mit diesem Metier zur Genüge zu tun)
Alleinerziehende sollen per Gesetz vorrangig eine Betreuung für ihre Kids bekommen. Inwieweit sich die Mutter bemüht etwas zu finden, sei mal dahingestellt. Wenn man will findet man etwas.
Das ist wie mit einer Arbeitsstelle.
Dem Vater ist es ja auch zumutbar einen Zweitjob anzunehmen (sofern er das von seinem Hauptarbeitgeber darf) um den Unterhalt zu bestreiten.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 12:19 Uhr
Hallo.
>>> Nur wissen wir nicht, ob die Mutter arbeitet oder nicht. <<<
Im Falle des TE wissen wir das ... einfach mal genau lesen.
>>> Hast du eine Ahnung...
Tagesmütter, KiTas, Hort usw. gibt es in jeder Stadt. Und das nicht zu knapp (Ich habe mit diesem Metier zur Genüge zu tun) <<<
Ja, die Ahnung habe ich, da ich als berufstätige Alleinerziehende auf eine (Vollzeit)-Betreuung angewiesen bin.
Gute Tagesmütter sind rar (meine Tagesmutter hat pro Platz etwa 20 Anfragen), Krippen sind auch noch nicht überall etabliert (in meinem Stadtteil gibt es z.B. gar keine Krippen derzeit) und die Plätze dementsprechend begehrt, viele Kindergärten würden gerne mehr Ganztagsplätze zur Verfügung stellen, haben aber nicht die Kapazitäten ... Nanny oder Au Pair können sich die wenigsten Alleinerziehenden leisten, sei es aus Platz- oder Geldmangel.
Ein 12-Uhr-Kindergartenplatz wird mir an jeder Ecke nachgeschmissen, aber der taugt eher für Mütter, die den Vormittag bei einer Maniküre und Sekt trinkender Weise im Tennis-Club verbringen.
Und natürlich versuchen gerade die städtischen Kindergärten eine Sozialauswahl zu treffen und alleinerziehenden Müttern einen Ganztagsplatz zu geben (ich habe zum Glück einen ergattern können), aber wenn die Plätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden sind, sind sie nicht vorhanden.
>>> Inwieweit sich die Mutter bemüht etwas zu finden, sei mal dahingestellt. Wenn man will findet man etwas.
Das ist wie mit einer Arbeitsstelle. <<<
Dummes Geschwätz an der Realität vorbei ... oder hast Du wie ich als Dozent in der Erwachsenenbildung gearbeitet und kennst deswegen die Hintergründe von arbeitslosen Müttern auch genauer?!
>>> Dem Vater ist es ja auch zumutbar einen Zweitjob anzunehmen (sofern er das von seinem Hauptarbeitgeber darf) um den Unterhalt zu bestreiten. <<<
Und ... wo ist das Problem dabei?
Beitrag von melli2707 - 01.08.10 - 15:12 Uhr
Hi,
nur kurz hierzu:
>>> Dem Vater ist es ja auch zumutbar einen Zweitjob anzunehmen (sofern er das von seinem Hauptarbeitgeber darf) um den Unterhalt zu bestreiten. <<<
>>>Und ... wo ist das Problem dabei?<<<
Das Problem an nem Zweitjob ist meist dass der am Wochenende gemacht wird und der Vater dem Umgang dann nicht mehr gerecht wird und das bringt wieder stunk!
Ich war auch Alleinerziehend und hatte 2 Jobs um mich und mein Kind zu ernähren. Es gibt Arbeit, vielleicht nicht immer die tollste aber mal ganz ehrlich, auch Putzen bringt Geld und das wiederum mach Mutter und Kind satt! Ich finds schlimm immer die Männer zur Kasse zu bitten. Was wäre denn wenn das Kind beim Vater bleibt und der trotzdem Arbeiten geht? Die Mütter die Unterhalt bezahlen müssen kann man an einer Hand abzählen. Wir würden auch keine Unterhalt für die Tochter meines Mannes bekommen da deren Mutter nur 15 Stunden die Woche arbeitet- die Kurze ist 8. Ich arbeite 30 Stunden die Woche und habe 3 Kinder (9 Jahre, 4 Jahre und zu 90% Schwerbehindert und 3 Jahre)- wenn man will kann man!!!!
Gruß
Melli
Beitrag von redrose123 - 06.07.10 - 13:47 Uhr

Genau alle die Arbeitslos sind sind nur zu faul.
Ich mein auch das man auch als alleinerziehende packen kann und dies tun auch sehr viele solltest dich mal informieren. Der TE schrieb sie bekomme eine Rente, wahrscheinlich ist sie Frührentnerin aufgrund erkrankung etc. Nicht immer gleich raufhauen jeder Fall ist unterschiedlich.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 12:07 Uhr
Nachtrag:
http://www.tagesschau.de/inland/unterhalt102.html
http://www.dradio.de/nachrichten/200807171500/3
Beitrag von carrie23 - 07.07.10 - 16:53 Uhr
Ja sicher die zeigst mir aber
Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 18:42 Uhr
da könnte es sein, dass er mit Zitronen handelt.
Geht sie arbeiten, muss er die Betreuungskosten zumindest zur Hälfte tragen.
Wenn sie Rente bekommt, dann gehe ich mal davon aus, dass da keine weitere Arbeit möglich ist. Der Sohn ist 5, vermutlich ist es keine Altersrente.
Im übrigen macht es keinen Sinn, einer Mutter Unterhalt zu verweigern, wenn die Konsequenz ist, dass das Kind in ärmlichen Verhältnissen aufwachsen muss.
Manche Männer denken grad mal von 12 bis Mittag.
Gruß
Manavgat
Beitrag von erimar030279 - 07.07.10 - 19:00 Uhr
Wissen wir wie hoch die Rente ist?
Aus welchen Gründen bekommt sie eine Rente? Rentenanspruch muss nicht unbedingt heißen, das sie nicht arbeiten kann.
Und einfach von irgendwas ausgehen, wenn man nicht genau weiss was Sache ist, ist äusserst schlecht.
Spekulieren kann man viel.
Man kann auch spekulieren das die Rente höher sein könnte, als der Verdienst des KV...
Beitrag von manavgat - 07.07.10 - 19:10 Uhr
das war der O-Ton:
Meine noch Frau bekommt eine kleine Rente und Arbeitet noch ein wenig
Was verstehst Du unter einer kleinen! Rente?
http://www.rententips.de/rententips/berufsunfaehigkeit/eu-rente/index.php
folge dem Link und Du findest heraus: verdient sie mehr als 340 Euro/Monat dazu, wird ihr das angerechnet.
also was schließt Du daraus?
Gruß
manavgat
Beitrag von erimar030279 - 07.07.10 - 19:18 Uhr
Gut das klein hatte ich überlesen...
Beitrag von redrose123 - 06.07.10 - 13:44 Uhr
Soweit ich weiss muss er ein Jahr zahlen. Arbeit hin oder her.
Beitrag von grundlosdiver - 06.07.10 - 14:31 Uhr
Trennungsunterhalt MUSS erstmal gezahlt werden!!! Ob sie nun arbeitet oder nicht!!!
Beitrag von conny3006 - 13.07.10 - 23:30 Uhr
Hallo,
Dein Sohn ist schon 5, nach neuem Unterhaltsrecht muss Sie dann sobald er 3 Jahre ist (ist er ja) alleine klarkommen.
Dafür erhalten ja die Kinder seit 2008 mehr Unterhalt.
Düsseldorfer Tabelle, die im übrigen alle 2 Jahre angepaßt wird (meist ein höherer Betrag für die Kinder)
0-5 Jahre x Betrag
ab 6 musst du dann mehr zahlen.
Wenn Ihr zum Jugendamt geht, kostet es euch nichts, ein Anwalt nimmt Geld, wenn Ihr keine Prozesskosten bekommt.
Es ist für Euch beide günstiger ohne Anwalt, wenn man sich einigt.
Gruß
Beitrag von hausmannhh - 21.10.10 - 15:25 Uhr
was dir natürlich vor allem blühen wird ist ein rentensplitting. das durfe ich letztens auch hinter mich bringen. große klasse. private, gesetzliche und betriebliche renten wurden ordentlich geschrumpft. das tut ganz schön weh wenn man schaut wie tief jetzt in die tasche gefriffen werden muss um das bisschen rente wieder aufzuholen. na ja, ich wünsche dir alles gute. wenn dich das thema interessiert. ich habe mich bei http://www.infoportal-rente.de umgeschaut.
