Bei Zwillingen wieviel Elternzeit? 3 oder 5 Jahre???

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Beitrag von mchristiane - 06.07.10 - 09:12 Uhr

Hallo an die Experten,

ich bin von meiner Tochter noch in Elternzeit und bekomme die nächsten Wochen Zwillinge.

Wie ist das mit der Elternzeit?

Kann ich die noch nicht gebrauchte/ übrigbleibende Elternzeit von meiner Tochter hintendran hängen?

Wieviel Elternzeit kann ich für die Zwillinge beantragen? Ich habe mal gehört das es 5 Jahre sind. Bin mir da aber nicht sicher.

Vielen Dank im Voraus

lg Marlena

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.07.10 - 09:50 Uhr

Hallo

Bei Zwillingen hast du Anspruch auf 5 JAhre Elternzeit.

BIanca

Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 15:25 Uhr

Hallo Marlena,

lesen Sie hier http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html

Demnach hat "zwiebelchen" recht. 5 Jahre sind somit bei Zwillingen möglich.

Wegen der verbleibenden 1. Elternzeit können Sie hier nachlesen http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/

Mit fehlt leider die Zeit, das alles nochmal sinngemäß frei zu tippen,
dennoch herzliche Grüße
C. Dreyer

Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 20:36 Uhr

Hallo,

dort steht, dass man nur 12 Monate übertragen kann, kommt damit folglich auf 4 Jahre.

Wie kommen sie auf 5?

Gruß Marion

Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 21:13 Uhr

Für jedes Kind ... das sind bei Zwillingen dann bis zu 24 Monate.

Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 21:59 Uhr

Die ersten beiden Jahre sind am Geburtstag festgetackert - plus 24 Monate macht immer noch 4 Jahre.#kratz

Beitrag von anna031977 - 07.07.10 - 22:37 Uhr

1. Jahr Elternzeit Zwilling 1
2. Jahr Elternzeit Zwilling 1
3. Jahr Elternzeit Zwilling 2
4. Jahr Elternzeit von Zwilling 1 geschoben
5. Jahr Elternzeit von Zwilling 2 geschoben

macht 5 Jahre

Beitrag von sonne990 - 08.07.10 - 00:12 Uhr

Die Monate müssen nicht dem 3. Jahr entstammen wie ich das verstanden habe. Sie können beliebig entnommen werden. Du kannst die ersten beiden Jahre für Zwilling1 nehmen, das dritte für Zwilling2. Und dann hast du ja noch je 12 Monate oder?

Beitrag von marion2 - 08.07.10 - 20:42 Uhr

das ist dann aber neu #gruebel

Beitrag von susannea - 08.07.10 - 21:15 Uhr

Nöö, war schon mindestens 2007 so bei der Einführung des BEEG ;)

Beitrag von susannea - 08.07.10 - 21:16 Uhr

Die Übertragung geht genau wie bei den Zwillingen auch mit Zustimmung des AG. Stimmt er nicht zu, dann gibts auch für die Zwillinge keine 5 Jahre und am 3. Geburtstag dieser muss wieder gearbeitet werden.

Aber die Ablehnung ist wohl nicht mehr so einfach möglich!