Hallo an die Experten,
ich bin von meiner Tochter noch in Elternzeit und bekomme die nächsten Wochen Zwillinge.
Wie ist das mit der Elternzeit?
Kann ich die noch nicht gebrauchte/ übrigbleibende Elternzeit von meiner Tochter hintendran hängen?
Wieviel Elternzeit kann ich für die Zwillinge beantragen? Ich habe mal gehört das es 5 Jahre sind. Bin mir da aber nicht sicher.
Vielen Dank im Voraus
lg Marlena
Bei Zwillingen wieviel Elternzeit? 3 oder 5 Jahre???
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Beitrag von mchristiane - 06.07.10 - 09:12 Uhr
Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.07.10 - 09:50 Uhr
Hallo
Bei Zwillingen hast du Anspruch auf 5 JAhre Elternzeit.
BIanca
Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 15:25 Uhr
Hallo Marlena,
lesen Sie hier http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93522.html
Demnach hat "zwiebelchen" recht. 5 Jahre sind somit bei Zwillingen möglich.
Wegen der verbleibenden 1. Elternzeit können Sie hier nachlesen http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Elternzeit-geht-bei-einem-weiteren-Kind-nicht-verloren/b06e7a156d/
Mit fehlt leider die Zeit, das alles nochmal sinngemäß frei zu tippen,
dennoch herzliche Grüße
C. Dreyer
Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 20:36 Uhr
Hallo,
dort steht, dass man nur 12 Monate übertragen kann, kommt damit folglich auf 4 Jahre.
Wie kommen sie auf 5?
Gruß Marion
Beitrag von EXPERTE - 07.07.10 - 21:13 Uhr
Für jedes Kind ... das sind bei Zwillingen dann bis zu 24 Monate.
Beitrag von marion2 - 07.07.10 - 21:59 Uhr
Die ersten beiden Jahre sind am Geburtstag festgetackert - plus 24 Monate macht immer noch 4 Jahre.
Beitrag von anna031977 - 07.07.10 - 22:37 Uhr
1. Jahr Elternzeit Zwilling 1
2. Jahr Elternzeit Zwilling 1
3. Jahr Elternzeit Zwilling 2
4. Jahr Elternzeit von Zwilling 1 geschoben
5. Jahr Elternzeit von Zwilling 2 geschoben
macht 5 Jahre
Beitrag von sonne990 - 08.07.10 - 00:12 Uhr
Die Monate müssen nicht dem 3. Jahr entstammen wie ich das verstanden habe. Sie können beliebig entnommen werden. Du kannst die ersten beiden Jahre für Zwilling1 nehmen, das dritte für Zwilling2. Und dann hast du ja noch je 12 Monate oder?
Beitrag von marion2 - 08.07.10 - 20:42 Uhr
das ist dann aber neu
Beitrag von susannea - 08.07.10 - 21:15 Uhr
Nöö, war schon mindestens 2007 so bei der Einführung des BEEG ;)
Beitrag von susannea - 08.07.10 - 21:16 Uhr
Die Übertragung geht genau wie bei den Zwillingen auch mit Zustimmung des AG. Stimmt er nicht zu, dann gibts auch für die Zwillinge keine 5 Jahre und am 3. Geburtstag dieser muss wieder gearbeitet werden.
Aber die Ablehnung ist wohl nicht mehr so einfach möglich!
