Hallo,
ich frage mal fuer eine Freundin:
Sie hat ein abbezahltes Haus, das sie selbst bewohnt und zahlt monatlich an Nebenkosten incl. Strom und Gas ca. 300 Euro.
Sie bekommt vom Kindsvater 438 Euro unterhalt und 119 Euro Kindergeld weil der Vater in Holland arbeitet.
Die Scheidung laeft.
Wie waere das nun, kann sie ergaenzendes ALG 2 oder evtl Sozialhilfe beantragen? Arbeiten gehen kann sie aufgrund einer Angststoerung zur Zeit nicht. Sie ist in Behandlung und hat ein entsprechendes Attest!
Muss sie evtl erst das Haus verkaufen? Wie laeuft das?
Wir haben da leider garkeine Ahnung. Bis zur Trennung lief alles sehr gut bei Ihr, auch finanziell.
Lg
und Danke,
CR
Bezahltes Mieteigentum und Hartz 4, brauche mal Hilfe
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Beitrag von che-raya - 06.07.10 - 09:17 Uhr
Beitrag von coffea - 06.07.10 - 09:26 Uhr
Hallo!
Bezüglich des Hauses kann ich Dir nicht helfen.
Aber Deine Freundin soll sich mal bei der Familienkasse melden! Man kann nämlich auch eine "Aufstockung" (weiss nicht, wie der Fachausdruck heisst!) des Kindergeledes beantragen.
LG coffea
Beitrag von brummeli67 - 06.07.10 - 09:27 Uhr
soviel ich gehört habe, muss inzwischen kein Wohneigentum mehr verkauft werden, welches man selbst bewohnt.
Und ergänzende Mittel stehen ihr auch zu, trotz Wohneigentum.
Du hast leider nicht geschrieben, wieviel Kinder sie hat.
Bin ansonsten leider nicht vom Fach, aber ich würde mir die Infos hier im Netz schon mal zusammen suchen.
Gruß Sabine
Beitrag von che-raya - 06.07.10 - 09:40 Uhr
achso,
sorry.
Sie hat ein Kind, eine 3 Jahre alte Tochter.
Beitrag von manavgat - 06.07.10 - 12:11 Uhr
Sie kann ergänzendes ALG2 beantragen und muss das Haus nicht verkaufen. Es werden die Heizkosten (ohne Warmwasser) sowie Müllgebühren etc. (was auch bei einer Mietwohnung anfallen würde) angerechnet. Zuzüglich Regelsatz für sie und die Kinder/das Kind. Hinzu kommt ein Alleinerziehendenzuschlag. Sie kann sich dann von der GEZ befreien lassen.
Es gibt manchmal SBs die behaupten, das Haus müsse verkauft werden. Das stimmt aber nicht, es sei denn, es ist völlig überdimensioniert, aber dann wären es wohl keine 300 Euro Nebenkosten.
Mit Attest muss sie nicht arbeiten gehen, könnte aber schauen, ob eine Wiedereingliederungsmaßnahme Sinn macht. Ich würde hier den behandelnden Arzt fragen.
Gruß
Manavgat
