ges. Kündigungsfrist

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Beitrag von bambinahh - 06.07.10 - 10:43 Uhr

... in der Probezeit.

Dort ( ist kein Arbeitsvertrag, eher eine Art Einstellungsbogen ) steht nur Kündigungsfrist gesetzlich.

Heißt es das wenn mal angenommen ich heute Kündige ich dann am 20.07.10 meinen letzten Tag hätte, oder sind es 2 Wochen zum Monatsende, ich dann zum 16.07.10 Kündigen müsste??

Danke euch
Bambi

Beitrag von goldtaube - 06.07.10 - 10:56 Uhr

Die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen.
Wenn du zum 31.07. kündigen willst, dann muss die Kündigung nachweislich spätestens am 17.07. dem Arbeitgeber zugehen (er muss Kenntnis davon erlangen).

Wenn du zum 20.07. kündigen willst müsste die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens heute zugehen. Es reicht aber nicht, wenn du sie erst Nachmittags oder Abends einwirfst. Er muss noch heute Kenntnis davon erlangen können.


Beitrag von bambinahh - 06.07.10 - 11:12 Uhr

Ah ok, das bedeutet also das ich Tag genau? kündigen kann?
Nicht nur zum 15. oder 30?!

Beitrag von goldtaube - 06.07.10 - 11:23 Uhr

Ganz genau.

Und wie gesagt, wenn du z. B. zum 20.07. kündigen willst, muss die Kündigung dem Arbeitgeber noch heute zugehen. D. h. er muss noch heute die Möglichkeit haben sie zu lesen.

Beitrag von bambinahh - 06.07.10 - 11:32 Uhr

Alles klar, danke schön #winke

Beitrag von parzifal - 06.07.10 - 12:24 Uhr

Das ist klarer formuliert ("Möglichkeit").

"Er muss Kenntnis davon erlangen" ist ungenau. Wenn der Chef z.B. nicht da ist, schadet das nicht.

Er muss die (theoretische) Möglichkeit haben die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.

Ein nachweisbarer Einwurf zu den Geschäftszeiten halte ich z.B. für ausreichend (also auch nachmittags, wenn noch "betrieb" ist). Besser ist natürlich immer die direkte Übergabe.

Beitrag von goldtaube - 06.07.10 - 12:43 Uhr

<<Ein nachweisbarer Einwurf zu den Geschäftszeiten halte ich z.B. für ausreichend (also auch nachmittags, wenn noch "betrieb" ist). Besser ist natürlich immer die direkte Übergabe. <<

Selbst wenn es Nachmittags in den Briefkasten geworfen wird zu den Geschäftszeiten, aber der Briefkasten regulär nur zu den Zeiten geöffnet wird wo eben die Post erwartet wird, gilt es erst für den nächsten Tag zugestellt.

Nicht jeder Betrieb schaut mehrmals täglich in den Briefkasten und holt die Post da raus und sie müssen es auch nicht. Ist also eine heikle Geschichte.

Beitrag von bambinahh - 06.07.10 - 13:44 Uhr

Ich habe wie gesagt keinen Arbeitsvertrag, nur einen Einstellungsbogen unterschrieben, gilt der als Arbeitsvertrag?

Der ist auch nur eine Seite lang, stehen nur meine Daten drauf - keine AGB`s oder so, das irritiert ein wenig.

Bambi