kita zuschuß vom ag, neuer gutschein-HÄ?!

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Beitrag von kaktuszahn - 06.07.10 - 11:21 Uhr

hallo,

ich hab da mal eine frage und da das jugendamt mal wieder nicht erreichbar ist- vielleicht weiß hier jem rat.

mein mann bekommt von seinem ag einen zuschuss für den kindergartenbeitrag. dieser wird gesondert aufgeführt brutto=netto.

nun haben wir- weil ich ja seit april wieder vollzeit arbeite- beide lohnabrechnungen geschickt für die neuberrechnung und den neuen gutschein erhalten. nun wurde dieser zuschuß aber zu 100% als einkommen mitberechnet.

ist das richtig? ich meine wo ist dann der sinn des zuschußes?
so sind wir ja beim einkommen höher eingestuft als vorher und zahlen auch mehr kitabeitrag.... dann brauch man doch den zuschuß nicht....
#kratz

bin dankbar für antworten.
lg

Beitrag von kati543 - 06.07.10 - 11:38 Uhr

Er ist doch auch Einkommen. Sogar steuerfreies Einkommen. Der Zuschuß vom AG ist doch eine Lohnerhöhung.

Beitrag von kaktuszahn - 06.07.10 - 11:52 Uhr

hallo,
ja das ist mir schon klar das dass eine lohnerhöhung ist- steuerfrei.
aber wenn das berrechnet wird, bin ich ja höher eingestuft. hätte ich diesen zuschuss nicht hätte ich auch weniger kitakosten... das soll doch erleichtern- nicht den beitrag erhöhen?!

irgendwie begreif ich das nicht so recht- sorry #hicks

Beitrag von ug2712 - 06.07.10 - 13:53 Uhr

Der AG deines Mannes zahlt einen Zuschuss - dass kann er, muss er aber nicht.
Dieser Zuschuss wird bei der Ermittlung eures Beitrages als Einkommen gerechnet. Dem Amt ist es doch egal, als was dein Mann das Geld bekommt.
Hättet ihr den Zuschuss nicht würdet ihr unter dem Strich noch mehr Beitrag zahlen.

Du musst das Jugendamt und den AG getrennt betrachten. Die haben nichts miteinander zu tun.

Beitrag von nakiki - 06.07.10 - 14:00 Uhr

Hallo!

Ihr habt doch trotzdem eine Erleichterung oder nicht!?
Der Zuschuss ist Einkommen und danach berechnet sich der Kitabeitrag. Ich glaube aber nicht, dass ihr soviel mehr Kitagebühren zahlen müsst, wie dein Mann als Zuschuss bekommt. Somit habt ihr immernoch eine Erleichterung.

Gruß nakiki

Beitrag von kaktuszahn - 06.07.10 - 14:47 Uhr

hallo,
naja ich weiß nicht. er bekommt 100 € zuschuss und wir sollen nun 230 € beitrag zahlen.
man müsste genau wissen wieviel beitrag es ohne den zuschuss wäre ;)
kommt mir trotzdem iwie komisch vor... naja.
is dann wohl einfach mal so.
lg

Beitrag von kaktuszahn - 06.07.10 - 14:48 Uhr

achja ps vorher waren es 165 € beitrag

Beitrag von nakiki - 07.07.10 - 12:12 Uhr

Hallo!

Nur durch den Zuschuss kommt die Erhöhung ja nicht zustande. Dein Gehalt spielt ja auch noch mit rein.

Hier sind die Beitragstabellen: http://www.hamburg.de/elterninformationen/nofl/2208004/elternbeitraege-neu.html

Dort kannst du nachschauen, wie hoch der Beitrag ohne den Zuschuss wäre.

Gruß nakiki

Beitrag von manuela86 - 06.07.10 - 11:58 Uhr

Vielleicht habe ich nur ein Definitionsproblem, aber als Lohnerhöhung darf das ganze nicht angesehen werden.

http://www.banktip.de/rubrik2/15878/6/Steuertipps-Lohn-und-Gehalt-Uebersicht.html

Dort steht: Darüber hinaus darf diese Leistung nicht anstatt des Lohnes erbracht werden, sondern muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.

Denn ist das Kind schulpflichtig, entfällt der Zuschuss. Man hat aber keinen Anspruch auf einen Ausgleich, z. B. durch Erhöhung des Brutto-Gehaltes.

Beitrag von nakiki - 06.07.10 - 14:03 Uhr

Hallo!

Ja, du hast ein Definitionsproblem ;-). Das bisherige Gehalt darf nicht umgewandelt werden in niedrigeres Gehalt + Kitabeitrag. Der Zuschuss muss zusätzlich zum bisherigem Einkommen gezahlt werden. Es zählt dann aber ganz normal als Einkommen. Es ist wie eine Lohnerhöhung zu betrachten.

"Man hat aber keinen Anspruch auf einen Ausgleich, z. B. durch Erhöhung des Brutto-Gehaltes. " - Wo hast du diese Aussage her?

Gruß nakiki