Mehr Elterngeld durch Beschäftigungsverbot?

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Beitrag von krissi83 - 06.07.10 - 11:55 Uhr

Bekommt man mehr Elterngeld wenn man im Jahr vorher mehr verdienst hatte als es jetzt der fall ist? Es handelt sich um immerhin ca.250 euro monatlich.... Bin gerade bei einer Firma die mir weniger zahlt als die alte.Sollte ich jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt erhalten so habe ich mich bis ´jetzt erkundigt>>muss man zur berechnung des elterngeldes die Monate von "Vorher"mit angeben!
Kann mir jemand sagen ob das so stimmt??

Beitrag von motte1986 - 06.07.10 - 11:57 Uhr

es zählen die vorangegagnen 12 monate vor der geburt, nicht irgendwelche jahre, in denen du mehr verdient hast.

wenn du jetzt ein BV bekommst, bekommst du deinen lohn weiter, egal wieviel der auch immer ist. und anhand dessen wird dein EG berechnet.

wann ist denn dein ET?

von dem an rechnest du 12 monate zurück, rechnest dein nettoeinkommen in der zeit zusammen, etc.

aber nicht irgendwelche monate VOR diesen 12 monaten...das wäre ja schön...

lg

Beitrag von krissi83 - 06.07.10 - 12:08 Uhr

Danke für die schnelle antwort ich habe hier so eine Broschüre und da steht:"Bei der Bestimmung der 12Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate ´, in denen aufgrund einer Schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist,grindsätzlich nicht mitgezählt!Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt."Elterngeld Broschüre vom bmfsfj,Berlin Seite 21

Kann sein das es da auch wieder einen Haken gibt??Weil ich das auch so wie du gesehen habe aber nun unsicher bin??

Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 12:09 Uhr

Hallo.

Dein Einkommen ist ja nicht durch ein BV gesunken, sondern weil Dein derzeitiger Arbeitgeber weniger zahlt, als der vorher.

Gruß von der Hedda.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.07.10 - 12:15 Uhr

Hallo

Bei einem Beschäftigungsverbot bekommst du ja das gleiche Gehalt weiter.
Und danach berechnet sich das Eg

Bianca

Beitrag von carlos2010 - 06.07.10 - 13:13 Uhr

Du bist ja nicht krankgeschrieben wegen Deiner Schwangerschaft und erhälst Krankengeld. Dann würden diese Monate nicht mit zählen, das ist richtig.
Da Du aber weiter Gehalt bekommst, zählt Dein Gehalt!

Beitrag von motte1986 - 06.07.10 - 13:16 Uhr

schwangerschaftsbedingte erkrankung ist nicht gleich beschäftigungsverbot. ein BV bekommst du, wenn leib und leben von mutter oder kind gefährdet ist, auch psychisch. durch arbeitsbedingungen z.b.: chemielabore, kindergärten (falls man noch nicht alle kinderkrankheiten hatte), spätschichten, etc.

eine schwangerschaftsbedingte erkrankung ist z.b. schwangerschaftsdiabetes. dann bekommst du ne krankschreibung.

also: ein BV soll eine krankheit VERHINDERN, bei einer schwangerschaftsbedingten erkrankung bist du schon krank.

lg

Beitrag von windsbraut69 - 07.07.10 - 07:42 Uhr

Dein Einkommen ist ja nicht wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung gesunken (Krankengeld z. B.), sondern wegen des neuen Jobs!

Gruß,

W

Beitrag von kati543 - 06.07.10 - 12:24 Uhr

Nein, wenn du kein BV hättest, sondern schwangerschaftsbedingt krank geschrieben wärst, dann wäre es so, wie du geschrieben hast. Ob das nun besser wäre, sei dahin gestellt. Denn da würdest du ja jetzt definitiv weniger Geld bekommen.

Beitrag von krissi83 - 06.07.10 - 12:35 Uhr

Du hast mich glaube verstanden allen anderen natürlich auch dank für die antworten!

Aber ich verstehe das so das ich da jetzt nicht weniger geld bekommen würde weil wohl die letzten 3Monate durchschnitts Gehalt genommen werden würden??!!

Beitrag von kati543 - 06.07.10 - 12:38 Uhr

Ein BV zählt so, als hättest du gearbeitet. Und damit geht das Netto der BV-Zeit auch in die Berechnung des Elterngeldes ein. Die Antworten der anderen stimmten insofern schon.

Beitrag von seikon - 06.07.10 - 15:08 Uhr

Es zählen aber die letzten 3 Monat, beim aktuellen AG und nicht generell.

Beitrag von susannea - 06.07.10 - 21:17 Uhr

Genrell zählen auch nicht die letzten drei Monate sondern die läßten drei Moante vor dem Eintritt der Schwangerschaft!

Beitrag von seikon - 07.07.10 - 11:49 Uhr

Schon klar. Aber der Beitrag der TE hat halt irgendwie den faden Beigeschmack, dass sie es quasi auf eine schwangerschaftsbedingte Krankschreibung/BV anlegt, nur um vermeindlich mehr Elterngeld zu kassieren.

Beitrag von susannea - 07.07.10 - 11:51 Uhr

Da man die Leute weder kennt noch sonst etwas erdreiste ich mich schon lange nicht mehr etwas reinzuinterpretieren ;)

Beitrag von seikon - 07.07.10 - 12:32 Uhr

Ja :). In 3 Jahren werde ich hoffentlich auch so weise sein.

Beitrag von zwiebelchen1977 - 06.07.10 - 12:39 Uhr

Hallo

Es werden zur BErechnung des Elterngeldes die Zeíten VOR Mutterschutz gezählt.
NIcht die vor Beschäftigungsverbot. Da bekommst du ja dein Gehalt normal weiter.

BIanca

Beitrag von carlos2010 - 06.07.10 - 13:11 Uhr

Es werden übrigens die 12 Monate vor Mutterschutz und nicht vor Geburt gerechnet!

Beitrag von susannea - 06.07.10 - 13:45 Uhr

Nein, das stimmt nicht. Beim BV gibts ja das volle Gehalt weiter. Bei einer Krankschreibung würdest du jetzt dann nach 6 WOchen weniger erhalten und dafür die Monate vorher angeben können und damit mehr Eltenrgeld bekommen.

Würde aber wohl dann cniht wirklcih mehr bei rumkommen!