wie viel darf man verdienen während elternzeit ohne elterngeld?

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Beitrag von mandai09 - 06.07.10 - 12:47 Uhr

hallöchen... ich bekomme nur noch einmal elterngeld und wollte danach wieder arbeiten. habe aber noch ein jahr elternzeit (azubi bei kaufland). mache nächsten sommer meine lehre weiter.

war schon bei meiner arbeitsstelle und habe gefragt, ob ich bei denen daweile arbeiten könnte, aber sind voll zur zeit. aber ich habe die erlaubnis woanders zu arbeiten.

wieviel darf ich denn da verdienen und wieviel stundn?

die frage bezieht sich jetzt darauf das ich keine zuschüsse vom amt bekomme(harzt vier oder wohngeld)...

mfg

Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 14:02 Uhr

Hallo.

Deine Frage ist ganz falsch gestellt ... sorry.
Wenn Du im Alg II - Bezug stehst (so heißt die Leistungen übrigens) oder Wohngeld beziehst, sollte es Dir ein Anliegen sein, so viel wie möglich zu verdienen, um keine Sozialgelder mehr beziehen zu müssen.
Ergo, Du darfst so viel arbeiten und verdienen, wie es Dir möglich ist ... kannst Du damit Deinen Bedarf nicht decken, erhältst Du ergänzend Alg II oder Wohngeld (vorausgesetzt der Kindsvater kann nicht für Dich aufkommen, sei es in Form seines Gehaltes, wenn Ihr zusammenlebt, oder in Form von Betreuungsunterhalt, der Dir zusteht).

Ich verstehe nicht so ganz, warum Du Deine Lehre nicht gleich weitermachst, wenn die Betreuung Deines Kindes doch gesichert ist?

Gruß von der Hedda.

Beitrag von gr202 - 06.07.10 - 17:04 Uhr

Du darfst 30 Stunden in der Woche arbeiten und darfst soviel verdienen, wie Du möchtest!

Gruß
GR

Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 18:44 Uhr

Wie kommst Du auf die 30 Stunden, wenn die TE kein Elterngeld bekommt?

Beitrag von EXPERTE - 06.07.10 - 20:35 Uhr

http://www.bmas.de/portal/13728/elternteilzeit.html

Beitrag von susannea - 08.07.10 - 21:12 Uhr

In Elternzeit darf maximal diese Stundenzahl gearbeitet werden, sonst endet die Eltenrzeit.

Fürs Elterngeld kann das evtl. nicht zutreffen wenn man im Auszahlungszeitraum ist.