Hallo,
ab dem vorraussichtlichen Entbindungstermin 16.9.2010 möchte ich in Elternzeit gehen. Wir haben auch noch einen zweijährigen der betreut werden muss.
Jetzt will ich den Antrag beim Arbeitgeber stellen. Auf was muss ich achten? Was passiert wenn das Kind 4 Wochen früher kommt? Was sollte ich noch bedenken?
Elternzeit Vater ab Geburtstermin
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Beitrag von austernfischer - 06.07.10 - 17:03 Uhr
Beitrag von bibuba1977 - 06.07.10 - 20:35 Uhr
Hi,
du musst den Antrag formlos spaetestens 7 Wochen vor ET schriftlich deinem AG vorlegen. Zu beachten hierbei ist, dass der Kuendigungsschutz fuer Vaeter erst 8 Wochen vor ET beginnt. Du solltest den Antrag also nicht viel frueher abgeben.
Ich bitte bei sowas immer um schriftliche Bestaetigung.
Wir haben damals folgendes geschrieben:
hiermit melde ich Elternzeit für die ersten zwei Lebensmonate meines Kindes, das voraussichtlich am xx.xx.xxxx geboren wird, an.
Sobald die Geburtsbescheinigung ausgestellt ist, sende ich diese nach.
Ich bestätige, dass mein Kind in meinem Haushalt leben wird und von mir selbst betreut und erzogen wird.
Fuer das EG ist wichtig, dass ihr LEBENSmonate beantragt und nicht Kalendermonate.
Kommt das Kind frueher, hat der AG eben Pech gehabt.
LG
Barbara
Beitrag von susannea - 06.07.10 - 21:14 Uhr
Was du dir noch überlegen solltst, ob ihr euch von der KK eine Haushaltshilfe bezahlen lasst und du dies nach der geburt machst und die erste Zeit unbezahlten Urlaub nimmst. Damit bekommst du mehr als du Elterngeld erhalten würdest und da das beim Elterngeld nicht als Einkommen angerechnet wird, gibts es dort auch noch mal erstattet.
Elternzeit wäre dann eben z.B. 6 Tage nach der Geburt bis zum Ende des 2. LM zu nehmen.
Beitrag von austernfischer - 13.08.10 - 15:07 Uhr
ich bekomme einen Tag Sonderurlaub für den Tag der Geburt. Kann ich die Elternzeit dann einen Tag nach der Geburt beginnen lassen ohne das es Probleme gibt?
Beitrag von susannea - 13.08.10 - 15:33 Uhr
Ja, natürlich.
Allerdings wird damit der komplette Monat beim Elterngeld als Teilzeitarbeit angerechent und damit gibts dann weniger Elterngeld.
Also evtl. gucken, ob man den Tag Sonderurlaub aufheben kann oder durchrechnen, ob sich das wirklich rechnet!
