Hallo,
also es geht darum, das mir die Arge 133 Euro Unterhaltsvorschuss anrechnet auf mein ALG ll, ich aber gar keinen Unterhalt bekomme. Weder vom JA noch von jemand anderem. Ist das Richtig so das es trotzdem angerechnet wird? Oder sollte ich schnellstens einen Widerspruch einlegen?
Es wäre schön wenn mir jemand helfen kann.
Schöne Grüße und Danke.
Anja
Unterhaltsvorschuss wird auf ALG ll angerechnet, aber ich bekomme ...
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Beitrag von letkiss - 06.07.10 - 17:56 Uhr
Beitrag von marion2 - 06.07.10 - 18:02 Uhr
Hallo,
wenn du nichts bekommst, darf es auch nicht eingerechnet werden.
Leg Widerspruch ein.
Gruß Marion
Beitrag von altehippe - 06.07.10 - 18:10 Uhr
http://www.allein-erziehend.net/Info/ALGII-Unterhaltsvorschuss.htm
Beitrag von nightwitch - 06.07.10 - 18:15 Uhr
Hallo,
hast du keinen beantragt oder wurde er abgelehnt?
Wenn er abgelehnt wurde: direkt zu deinem Sachbearbeiter und das klären lassen.
Wenn du keinen beantragt hast, solltest du das schleunigst nachholen.
Unterhalt(svorschuss) ist halt keine Wunschleistung, die man bekommen kann oder nicht, wie man gerne möchte.
Vorallem nicht, wenn man andersweitig staatliche Hilfe bekommt.
Gruß
Sandra
Beitrag von silbermond65 - 06.07.10 - 18:24 Uhr
Wenn du ALG 2 bekommst ,mußt du zusehen,daß du für deine Kinder Unterhalt bzw. UV bekommst.
Hast du den UV nicht beantragt,werden sie ihn dir wohl trotzdem mit anrechnen ,denn du MUSST ihn beantragen.
Beitrag von litalia - 06.07.10 - 18:28 Uhr
wieso bekommst du denn kein unterhaltsvorschuss???
wenn du alg2 bekommst bist du verpflichtet untehaltsvorschuss zu beantragen oder an den Kindesvaterheran zu treten damit dieser für sein nachwuchs zahlt.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 18:32 Uhr
Hallo.
Das hat insofern seine Richtigkeit, da Du Dich bewusst bedürftig machst, wenn Du keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hast, obwohl Du Anspruch darauf hast (weil der KV nicht zahlungsfähig oder zahlungswillig ist).
Anders sähe es aus, wenn gar kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuß besteht, da die 72 Monate aufgebraucht sind oder das Kind über 12 Jahre alt ist.
Die Option, dass die ARGE nur das anrechnen darf, was auch zufließt, gilt hier, da ja eine bewusste Bedürftigkeit vorliegt.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von carrie23 - 06.07.10 - 18:43 Uhr
Sie hat aber einen Mann in der VK stehen-wenn sie neu verheiratet ist bekommt sie doch auch keinen Unterhaltsvorschuß mehr oder?
Meine das mal gehört zu haben, wenn dann der KV nciht zahlen kann dann dürfte man ihn doch auch nciht beim ALG2 anrechnen.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 18:55 Uhr
Hallo.
Ich gehe mal stark davon aus, dass die ARGE es weiß, wenn sie neu verheiratet sein sollte ...
... und wenn der KV nicht zahlen kann, muss man eben Unterhaltsvorschuß beantragen. Tut man das nicht (um z.B. den KV davor zu bewahren, dass er irgendwann ans Jugendamt zurückzahlen muss), macht man sich eben bewusst bedürftig und der Unterhaltsvorschuß kann angerechnet werden, auch wenn er nicht fließt.
Ich möchte mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber man könnte annehmen, dass der Partner aus der VK der Vater des Kindes ist, die TE aber bei der ARGE als alleinerziehend gilt ... und ihn eben vor Unterhaltsschulden zu bewahren, wird kein Unterhaltsvorschuß beantragt. Wenn dem so ist, ist der Beschiß jetzt nach hinten losgegangen.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von letkiss - 06.07.10 - 19:00 Uhr
Du solltest dich wirklich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Der Mann in der VK hat nichts mit meinem Privatleben zu tun. Einfach hier irgendwelche Behauptungen aufstellen ist echt mies. Ich habe eine Frage gestellt und wollte einfach nur Antworten.
Schönen Abend trotzdem noch.
Beitrag von hedda.gabler - 06.07.10 - 19:03 Uhr
Ich habe keine Behauptung aufgestellt, sondern nur spekuliert, wie es dazu hat kommen können, dass Du keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hast ...
... und dass Dein Partner nichts mit Deinem Privatleben zu tun hätte, ist schon eine echt geile Aussage
Um aber weiteren "Unterstellungen" zu entgehen, könntest Du ja mal aufklären, warum Du keinen Unterhaltsvorschuß beantragt hast, bzw keinen anderen Unterhalt bekommst, dann könnte man Deine Frage auch konkreter beantworten und ob der Fehler eventuell bei der ARGE liegt.
Beitrag von letkiss - 06.07.10 - 20:17 Uhr
Ne lass man. Ich hab schon eine Antwort bekommen die mir auch wirklich weitergeholfen hat.
Beitrag von zwillinge2005 - 07.07.10 - 13:02 Uhr
Hallo,
und jetzt hat letkiss gar keine VK mehr 
LG, Andrea
Beitrag von windsbraut69 - 07.07.10 - 07:34 Uhr
Der Mann in Deiner VK ist Dein Geschäftspartner oder wie soll man verstehen, dass er nichts mit Deinem Privatleben zu tun hat?
Gruß,
W
Beitrag von sassi31 - 07.07.10 - 15:03 Uhr
Man kann auch einen Partner haben und trotzdem alleine (mit Kind) leben. Dann hat der Mann auch nichts mit ihrer finanziellen Situation zu tun. Vielleicht ist das bei ihr so?
Gruß
Sassi
