Hallo ihr Lieben,
falls jemand von euch aus der Versicherungsbranche kommt, hätte ich gerne einen Rat.
Vor gut einem Jahr verstarb eine Tante von mir und mein Cousin erbte ein kleines Häuschen, das er verkaufte. Die dazugehörige Gebäudeversicherung kündigte er nach Verkauf schriftlich und hörte nichts mehr von der Versicherung - bis jetzt, da bekam er nämlich einen Brief, in dem er aufgefordert wurde, den Versicherungsbeitrag nachzuzahlen für die letzten 10 Monate nachzuzahlen.
Auf seine telefonische Anfrage, ob sie denn seine Kündigung nicht erhalten hätten, bekam er die Auskunft, das könne nur der neue Eigentümer des Hauses.
Kann das sein? Und wenn ja, dürfen sie einfach von ihm das Geld verlangen, obwohl sie meinen Cousin weder informiert haben, dass sie seine Kündigung nicht akzeptieren, noch den Käufer gefragt haben, ob er die Versicherung bei ihnen fortführen will?
Oder ist das nur ein doofer Versuch, das Geld einfach einzutreiben, weil die Bearbeitung der Kündigung vergessen wurde?
Für sachkundigen Rat wäre ich dankbar 
Liebe Grüße
Dany
Gebäudeversicherung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von dany2308 - 06.07.10 - 18:47 Uhr
Beitrag von kira90 - 06.07.10 - 19:27 Uhr
Die Versicherung geht automatisch auf den neuen Besitzer über! Wenn dieser gerne eine andere haben möchte muß er sie fristgerecht (bzw Sonderkündigungsrecht) kündigen.
Wenn müßen die neuen Besitzer bezahlen!
Beitrag von pete1323 - 07.07.10 - 12:20 Uhr
Hallo kira,
fast alles richtig.
Aber: Verkäufer und Erwerber haften gesamtschuldnerisch. Die Versicherung kann sich also an beide Parteien wenden. Zuerst gehen sie immer an den Verkäufer.
gruß pete
Beitrag von dany2308 - 28.07.10 - 22:15 Uhr
Hallo ihr beiden,
jetzt kam ich leider lange nicht dazu, hier reinzuschauen.
Ganz herzlichen Dank für die Info!
LG
Dany
